Sitzen auf dem Bürgersteig?

7 Antworten

Na ja, das Kommt darauf an wer das Grundstück besitzt. Da ihr ein nein für den Garten habt, dürfte das vom Vermieter auch eines werden. Wobei die Hausmeisterin das nicht zu entscheiden hat. Es sei sie ist die Besitzerin. Guckt in euern Mietvertrag und ruft da an. Eventuell dürft ihr dann ja auch in den Garten.

Ich drücke die Daumen 

Ernestopheles 
Beitragsersteller
 03.07.2019, 20:34

Die Hausmeisterin ist angestellt bei der Hausverwaltung und in Mietvertrag ist Gartennutzung nicht erlaubt.

Wenn Ihr ein oder 2 Klappstühle rausstellt und die abends wieder mit reinnehmt, sollte das on Ordnung sein.

Hallo,

natürlich dürft ihr euch auf den Bürgersteig setzen, wenn dadurch niemand unzulässig behindert wird.

ABER: Eine Bank oder die Stühle dürfen dort nicht stehenbleiben, das wäre eine unzulässige, ungenehmigte Sondernutzung.

Natürlich wird so etwas häufig gemacht. "Wo kein Kläger, da kein Richter" - aber bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter oder Nachbarn kann da schnell eine Anzeige beim Ordnungsamt erfolgen.

Ernestopheles 
Beitragsersteller
 03.07.2019, 20:31

Danke, das hört sich gut an. Wir würden die Stühle imner wieder reinstellen, wenn wir nicht da sitzen. Gibt es eine Rechtsgrundlage, auf die wir uns berufen können? Die Hausverwaltung wird sich das nicht so einfach gefallen lassen. Und die Hausmeisterin wird versuchen, sich zu wehren.

dsupper  03.07.2019, 21:09
@Ernestopheles

Hausverwaltung und Hausmeisterin können aber eigentlich nichts machen, denn wenn sich sich um öffentlichen Straßenraum handelt, haben die dort gar nichts zu melden.

Natürich können sie euch beim Ordnungsamt melden, aber es steht eigentlich meines Wissen nach nirgendwo geschrieben, dass man auf einem Bürgersteig nicht auch sitzen darf. Man darf nur niemanden behindern, also ein Kinderwagen oder Rollstuhl muss problemlos vorbeikommen können ...

Gartennutzung ist laut Mietvertrag verboten? Dann brauchst du auch nicht die Hausverwaltung um eine Erlaubnis bitten. Hausmeister(innen) haben gegenüber Mietern keine Weisungsbefugnis.

Sobald du dich auf den Bürgersteig im öffentlichen Raum vor dem Haus niederlässt, haben weder Hausmeisterin oder Hausverwaltung keine Handhabe dir das zu untersagen. Das Ordnungsamt der Kommune hätte das Recht dazu, wenn du damit Dritte behinderst.

Wo ist nun das Problem?

Die Hausmeisterin des Hauses, in dem wir eine Wohnung gemietet haben, untersagt die Gartennutzung.

Und was sagt der /die Eigentümer/in dazu ? Habt Ihr da schon einmal gefragt?

Ansonsten - auf öffentlichen Gehwegen dürft Ihr keine Bank ode Gartenmöbel im allgemeinen aufstellen.

Ernestopheles 
Beitragsersteller
 03.07.2019, 20:36

Die Eigentümerin erlaubt die Gartennutzung nicht, nach Aussage der Hausmeisterin.