Bekommt man großen Ärger, wenn Bürgersteig nicht sauber ist?
Hallo, ich wohnte noch nie im Haus, wo man sich um drn Bürgersteig kümmern musste und hab eigentlich gedacht, dass man halt Schnee und Blätter wegkehren muss. Doch letztlich habe ich das Ordnungsamt gesehen, die unseren Bürgersteig begutachten haben. Ich muss zugeben, dass wir in unsere Hecke schon ein paar mehr Blätter liegen hatten. Aber hab gedacht, dass die Stadt für Reinigung zuständig ist. Außerdem ist neben mir ein stadtlicher Park und dieser Bürgersteig davor sieht nicht besser aus. Unsere Nachbarn (mit denen wir uns gar nicht verstehen) haben denk ich mal das Ordnungsamt gerufen (da das Ordnungsamt mit ihm geredet hat) Bekommen wir nur ein Mahnung oder müssen wir jetzt eine Strafe bezahlen? Wird das so streng gesehen? Die Stadt kümmert sich ja nicht besser um den Bürgersteig
7 Antworten
Schau zunächst mal in die Satzungen deiner Kommune. Dort steht drin, ob du für die Straßenreinigung verantwortlich bist.
Ob ein Weg ausreichend gereinigt ist oder nicht, ist auch eine subjektive Feststellung. Solltest du unsicher sein, ob deine Reinigungsbemühungen ausreichen, so suche dir ein Stück Bürgersteig, für den die Kommune die Reinigungsberantwortung hat und nimm dieses als Maßstab für deine Reinigung. Die Kommune kann schlecht darauf bestehen, dass deine Sauberkeit besser ist als die der Kommune.
ruf im Ordnungsamt an, da können Sie dir genau sagen für was du zuständig bist. Richtig teuer werden kann es, wenn jemand auf nassem Laub ausrutscht und sich verletzt. Als schnellstens informieren. Bei Büschen und Hecken musst du dafür sorgen, dass du sie immer so schneidest, dass sie nicht auf den Gehweg ragen
Naja wieso, wem gehört denn das Haus? Der Eigentümer ist für die Gehwege zuständig. Diese Zuständigkeit kann (muß nicht) er auf seine Mieter übertragen. Er kann aber auch ein Reinigungsunternehmen beauftragen und die Kosten der Gehwegreinigung auf die Miete umlegen. Da schau mal in deinen Mietvertrag, welche Variante auf dich zutrifft.
Wer weiß was das Ordnungsamt da begutachtet hat. Geht dich alles nichts an, wenn dir das Haus nicht gehört. Und auf den Heckenschnitt hast du schon gar keinen Einfluß. Ein Nachbar hütet die Amselnester, da kann die Hecke nicht breit genug sein. Der andere Nachbar ärgert sich über das viele Laub und möchte die Hecke am liebsten entfernen. Da reib dich mal nicht mit auf, wirst du krank von.
Es kommt auf das Landes- und Ortsrecht an. Das ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In Berlin gibt es z.B. Straßenverzeichnisse, aus denen hervorgeht, ob die Anlieger einer Straße nur für die Schneeräumung der Gehwege oder aber auch für die Straße (z.B. bei kleineren Straßen) zuständig sind. Laubbeseitigung auf öffentlichen Straßen durch Anlieger wird dagegen in Berlin nicht gern gesehen, weil Laub hier gefährliches Ungeziefer enthalten kann (bestimmte Mottenarten), worum sich die Stadtreinigung kümmern soll. In anderen Ländern und Städten kann die Regelung genau andersherum ausfallen.
Sehr viele Städte und Gemeinden veröffentlichen ihre örtlichen Satzungen im Internet, das kann weiterhelfen, sonst ein Anruf beim Ordnungsamt. Dabei sollte man auch fragen, ob es Vorschriften oder Angebote zur Laubbeseitigung gibt. Manche Gemeinden zahlen auch für vorbeigebrachtes Laub Geld aus!
Auch wenn die Laubbseitigung öffentliche Angelegenheit ist, kann es sein, dass Du bei einer Verursachung durch Deine Hecke die "Störung" verursacht hast und deshalb extra zur Kasse gebeten wirst. Die meisten Gemeinden reden aber erst einmal "normal" mit den Anliegern, wenn sie eine solche Störung feststellen. Wenn man dann aber nicht sehr rasch reagiert, wird es natürlich recht rasch "amtlich".
Ich weis nicht wo du wohnst.....bei uns in BaWü ist es so, dass man im Winter eine Streu-und Räumpflicht hat.
Wenn du dir ganz sicher sein willst, lass dir vom zuständigen Ordnungsamt die Satzung geben- da stehen z.B.auch die Uhrzeiten drin und was zu tun ist.
Lg
Ist die Straßenreinigungspflicht in BaWü landesrechtlich geregelt?