Ich bin in einer Verhandlung als Zeuge genannt worden ohne mein Einverständis
ich wohne in einem haus wo mein vermieter auch mit drin wohnt. unsere ehemaligen nachbarn hatten eine verhandlung mit unserem vermieter wegen verschiedenen mängeln an der wohnung mietoffenständen und so weiter. auf jeden fall hat unser ex nachbar MICH in der verhandlung bzw in der einigung als zeugin angebracht dass ich bezeugen können was da für mängel in der wohnung waren. jetzt ist unser vermieter stinksauer auf mich (er war mal unser freund) ich kann doch garnix dafür dass ich dort genannt worde oder? gibt es einen gesetzestext in dem steht das jeder jeden als zeugen anbrigen kann und ich selbst nix dafür kann??? wenn ja bitte den link dazu
12 Antworten
jedermann kann Zeugen zur Rechtsfindung nennen. Ein Einverständnis des Zeugen muss er nicht einholen. Ist der zeuge lediglich in der Klageschrift genannt, so heißt das noch lange nicht, dass er auch geladen wird. Wird er allerdings geladen, so hat er gemäß § 380 ZPO zur verhandlung zu erscheinen.
Es gibt keinen § der nennung von Zeugen ohne deren Einverständnis verbietet. Denn auch ohne Einverständnis hat er zu erscheinen. Sag doch deinem VM ganz einfach, dass Du ohne Dein Wissen genannt wurdest. Ich persönlich würde jedoch über das thema gar nicht mit dem VM sprechen. Das macht sich nicht sehr gut.
Zeugenaussagen sind Staatsbürgerpflichten!
Selbstverständlich kannst Du gegen Deinen Willen als Zeuge benannt werden. Das regelt bei Zivilprozessen (wie in Deinem Fall) die Zivilprozessordnung und bei Strafprozessen die Strafprozessordnung.
Vor Gericht bist Du dazu verpflichtet, auszusagen. Ausnahmen gelten für Kinder, Ehegatten, Verlobte und nahe Angehörige einer Partei oder des Beschuldigten. Ein Zeugnisverweigerungsrecht steht Dir ebenfalls zu, wenn Du Dich durch die Aussage selbst oder einen Angehörigen belasten würdest. Eine solche Belastung besteht im Strafprozess dann, wenn Du Dich dadurch der Gefahr aussetzt, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
Im Zivilprozess kannst Du die Aussage zusätzlich verweigern, wenn diese Dir oder einem Angehörigen zur Unehre gereicht oder wenn Dir dadurch ein finanzieller Schaden entstehen würde. Liegt ein solcher Grund nicht vor, bist Du zur Aussage verpflichtet. Sagst Du dennoch nicht aus, so werden Dir die daraus entstehenden Kosten auferlegt. Zudem hast Du mit einem Ordnungsgeld, schlimmstenfalls mit Ordnungshaft zu rechnen.
§ 373 ff. ZPO - Aber deinen Wunschtext wirst du nicht als Gesetzestext finden! Gibt es nicht. Kein Zeuge muss vorher zustimmen um genannt zu werden. Nur Verwandte und Verlobte haben Zeugnisverweigerungsrecht oder wenn man sich durch die Zeugenaussage selbst beschuldigen würde.
wenn du als Zeuge vorgeladen wirst, ist das deine Bürgerpflicht, dort auch zu erscheinen, egal, ob du was Hilfreiches zu dem Fall sagen kannst oder nicht. Du musst dort aber erscheinen, sonst erwartet dich eine Strafe. Du bekommst aber (eine recht kleine) Zeugenentschädigung. Bleib einfach bei der Wahrheit und beantworte die Fragen nach Deinem Wissensstand. Dann kann dir auch niemand böse sein.
Guter Link, DH!
Wenn eine Person dazu beitragen kann, dass es der Aufklärung eies Sachverhaltes dient, kann jede Partei diese Person als Zeugen benennen.
Der VM muss dabei nicht sauer werden. Der Zeuge muss die Wahrheit sagen oder soll er eien Falschaussage machen, sich bestrafen lassen, nur weil der VM nicht vertragstreu gehandelt hat ?
Der Bock ist doch hier der VM und nicht der Zeuge.
hmmmmmmmmmmm jaaaaaa ich weß doch....hihihi ich wollte das doch garnicht wissen. ich möchte einen text in dem direkt drin steht, dass jeder jeden als zeugen anbringen kann den ich meinem vermieter zeigen kann weil der nich mehr mir redet.