Nachbar verweigert mir das befahren des Hofes zur Garage?
Hallo wir wohnen seit 2010 in einem 3 Familien Haus. Wir haben in den Jahren die Dach Wohnung gemietet .Unser Vermieter hat bis dieses Jahr unten gewohnt Auf dem Hof gibt es auch eine alte Garage. Wir durften die ganzen Jahre den Hof befahren und auch die Garage vom Vermieter nutzen damals . Der Nachbar hat nie was gesagt .Wir wissen das es hier ein geldliches wegerecht gibt von ca 300 Euro im Jahr die mein Vermieter leistet. So mein Vermieter ist dieses Jahr hier ausgezogen. Wir haben nun die untere Wohnung mit Garage gemietet die auch im Mietvertrag eingeschrieben ist . Nun verbietet der Nachbar uns das befahren des Hofes. Das heißt fahre ich drauf fordert er mich auf das Fahrzeug runter zu fahren .Selbst wenn ich das Fahrzeug in die Garage stellen möchte ist hier ärger er will das nicht usw. Mein Vermieter konnte Jahre lang seine Fahrzeuge hier abstellen. Habe auch mit ihm gesprochen .Der auch mit dem Nachbarn. Seine Aussage mein Auto ist zu laut ???darum will er das nicht .... Klar mein Auto ist sportlicher aber kann doch nicht extra mein Auto so machen wie er es möchte Nun sind wir am überlegen was wir machen können haben eine Garage dürfen sie nicht nutzen. Genau so redet der Nachbar bei fremden nicht freundlich .Darunter klar mein Auto... Ich kann in der Garage ja meine Garten Möbel unter bringen... Mehr möchte er nicht . Desweiteren sind wir hier ständig in der Ruhe gestört Weil der Nachbar hier eine Halle hat wo er ständig am schrauben ist ob Sonntag oder Feiertags. Fremde Leute die Autos repariert . Teilweise geht es morgens um 6 7 Uhr schon los man kommt nicht zum ausschlafen . Was kann ich nun tun ?????
6 Antworten
Wenn du im Mietvertrag die Nutzung der Garage mit einbezogen hast, ist es eine Genehmigung des Vermieters auch diese Garage zum Zwecke der Unterbruíngung von KFZ zu nutzen.
Der NAchbar hat damit rein gar nichts zu tun. Er ist nicht der Vermieter.
Und wenn er doch der Vermieter sein sollte, hat er die Garage mit vermietet und somit darfst du auch mit dem Auto dort hin fahren.
ja. Dann darfst du diese auch nutzen. und zwar auch für dein Auto.
Du kannst auf Deinen Mietvertrag pochen.
Dein Auto ist für den Straßenverkehr zugelassen, folglich muß die Nachbarschaft eben hinnehmen, wenn das Fahrzeug lauter als andere ist.
und er ist jetzt vermieter?wenn nein ,dann hat er das auch nicht zu bestimmen.
es kommt aber auch darauf an was genau im mietvertrag steht.
zum anderen thema mit der werkstatt: anzeige wegen ruhestörung erstatten.
sonntags hat generell ruhe zu herrschen.
Nein nicht mein Vermieter. Der Nachbar hat das Wege recht .Damals per Gericht festgelegt.
dieser "nachbar " ist kein mitbewohner des hauses - sondern der eigentümer des nebengrundstück ?
dann übernehmen sie das dingliche wegerecht für 301,. €
Ein Wegerecht ist doch nicht an eine Person, sondern an ein Grundstück gebunden, erst recht, wenn dafür auch Geld bezahlt wird. Zumal du das in den Nebenkosten abführst. Notfalls Rechtsauskunft beim Rechtsanwalt einholen.
Genau der Nachbar ist Eigentümer des Nachbar Grundstück. Das Wegerecht wird ja von unsere Nebenkosten geleistet. Die der Vermieter bezahlt .
Ich gehe einfach mal von aus das nur der Vermieter das Wegerecht bekommen hat .Das es vielleicht nicht für die Mieter hier gilt.
Denke mal nach meiner Meinung müsste der Vermieter das Wegerecht neu verhandeln da er ausgezogen ist hier .Und wir als Mieter wohl garkein Anrecht drauf haben das der Nachbar so blöde nun spielt war Ja Jahre lang nie was gewesen. Nur frage ich den Vermieter bekomme ich zur Aussage das Wegerecht steht gilt ...
den gewohnten gang > Mieter > Vermieter > Verwaltung / Eigentümer gemeinschaft...
ansosten einen Mieterbund einschalten.
ansonsten könnte man ihn ja wegen "schwarzarbeit" anhängen ... aber das bliebe nur die nächste option..
Steht nur Garage angekreuzt kein Zusatz vermerk