Hausordnung von Vermieter bei Garage?
Unser Vermieter hat uns mitgeteilt, dass wir laut Hausordung die Garage nur für Fahrzeuge, Auto, Fahrrad etc nutzen darf und sagt, dass wir laut Hausordung keine Schränke, kein Müll und kein Werkzeug da drin lagern dürfen. Hat er da Recht oder kann er uns das nicht vorschreiben ??
5 Antworten
Der Vermieter hat vermutlich Recht. Er hat damals vom Amt die Erlaubnis bekommen, Garagen zu bauen. Er hat nicht die Erlaubnis bekommen, Lagerhallen zu bauen. Lagerhallen müssen nämlich beispielsweise anderen Brandschutzverordnungen entsprechen als Garagen. Und somit muß er auch dafür sorgen, daß die Garagen Garagen bleiben und nicht zu Lagerhallen werden. Wobei er Dir nicht verbieten kann, nicht auch das Bordwerkzeug für Euer Auto sowie die Ersatzreifen in der Garage zu haben.
Fahrzeuge und sicher in gewissem Umfang deren Hilfs- und Betriebsstoffe. Aber eben kein Warenlager.
Das hat mit Hausordnung nichts zu tun, ist schlichtweg rechtlich nicht erlaubt die Garage für andere Dinge zu nutzen.
Bei dauerhafter zweckwidriger Nutzung kann es auch mal ein Bußgeld vom Ordnungsamt geben
Da müßtest du in der Hausordnung nachsehen. Die kennen wir hier aber nicht.
Ja, das darf der.
Daher heißt es ja auch Garage und nicht Hobbyraum.
Das darf er nicht nur, sondern das muss er sogar. Ansonsten müßte eine Nutzungsänderung für die Garage beantragt werden, um Ärger mit den Behörden zu vermeiden. Und ganz sicher spielen da auch versicherungstechnische Gründe eine Rolle.
Was darf denn alles in Garagen gelagert werden ??