Garage als Schlafplatz nutzen

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Nein. Garagen sind nur zum Abstellen von KfZ genehmigt. Andere Nutzungen wie Werkstatt, Lager, Abstellraum oder Aufenthalts / Schlafraum sind baugenehmigungspflichtig und sind, wenn überhaupt, erst nach Umbauten zulässig.

Hallo Gadwin,

Natürlich ist es erlaubt, eine von dir gemietete Garage, als Schlafplatz zu nutzen. Solange es im Mietvertrag nicht anders geregelt ist, oder nicht explizit drin steht, dass sie nur als Autostellplatz genutzt werden darf, steht es dir frei dort zu nächtigen.

Seehausen  30.08.2014, 14:47

Natürlich ist es nicht erlaubt. Garagen sind nur zum Abstellen von KfZ genehmigt. Andere Nutzungen wie Werkstatt, Lager, Abstellraum oder Aufenthalts / Schlafraum sind baugenehmigungspflichtig und sind, wenn überhaupt, erst nach Umbauten zulässig..

Immortalitas  30.08.2014, 15:09
@Seehausen

Seehausen hat recht. Ich habe mich gerade eingelesen und es ist so, dass es sich um eine Nutzungsänderung handelt und diese durch das zuständige Bauamt genehmigt werden muss.

Kurzfristig wirst du darin schlafen können, jedoch nicht 365 Tage im Jahr.

Denke mal, da müsste der Vermieter mit einverstanden sein.
Eine einmalige Geschichte, da hat sicher auch niemand etwas
dagegen, aber auf Dauer?!
Schließlich bezahlt man ja als Eigentümer für Wohnraum Grundsteuer.
Eine Garage ist kein Wohnraum.

Garage ist kein Wohnraum.

Gadwin12345 
Beitragsersteller
 30.08.2014, 14:28

Ich wohne ja nicht, ich übernachte nur

Novos  30.08.2014, 14:30
@Gadwin12345

Ist übernachten was anderes als wohnen? Übernachtet man in einem Wohnraum (Wohnung) nicht auch?

Gadwin12345 
Beitragsersteller
 30.08.2014, 14:36
@Novos

Du wirst lachen, aber wohnen und übernachten ist nicht das gleiche.

wenn es im mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, dann ja.

Seehausen  30.08.2014, 14:49

Was hat das mit dem Mietvertrag zu tun? Das ist öffentlich- rechtlich verboten. Denn Garagen sind nur zum Abstellen von KfZ genehmigt. Andere Nutzungen wie Werkstatt, Lager, Abstellraum oder Aufenthalts / Schlafraum sind baugenehmigungspflichtig und sind, wenn überhaupt, erst nach Umbauten zulässig.