Garage als Schlafplatz nutzen
Hallo ist es erlaubt eine gemietete Garage als Übernachtungsmöglichkeit zu nutzen??
7 Antworten
Nein. Garagen sind nur zum Abstellen von KfZ genehmigt. Andere Nutzungen wie Werkstatt, Lager, Abstellraum oder Aufenthalts / Schlafraum sind baugenehmigungspflichtig und sind, wenn überhaupt, erst nach Umbauten zulässig.
Hallo Gadwin,
Natürlich ist es erlaubt, eine von dir gemietete Garage, als Schlafplatz zu nutzen. Solange es im Mietvertrag nicht anders geregelt ist, oder nicht explizit drin steht, dass sie nur als Autostellplatz genutzt werden darf, steht es dir frei dort zu nächtigen.
Seehausen hat recht. Ich habe mich gerade eingelesen und es ist so, dass es sich um eine Nutzungsänderung handelt und diese durch das zuständige Bauamt genehmigt werden muss.
Kurzfristig wirst du darin schlafen können, jedoch nicht 365 Tage im Jahr.
Denke mal, da müsste der Vermieter mit einverstanden sein.
Eine einmalige Geschichte, da hat sicher auch niemand etwas
dagegen, aber auf Dauer?!
Schließlich bezahlt man ja als Eigentümer für Wohnraum Grundsteuer.
Eine Garage ist kein Wohnraum.
Garage ist kein Wohnraum.
Ich wohne ja nicht, ich übernachte nur
Ist übernachten was anderes als wohnen? Übernachtet man in einem Wohnraum (Wohnung) nicht auch?
Du wirst lachen, aber wohnen und übernachten ist nicht das gleiche.
wenn es im mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, dann ja.
Was hat das mit dem Mietvertrag zu tun? Das ist öffentlich- rechtlich verboten. Denn Garagen sind nur zum Abstellen von KfZ genehmigt. Andere Nutzungen wie Werkstatt, Lager, Abstellraum oder Aufenthalts / Schlafraum sind baugenehmigungspflichtig und sind, wenn überhaupt, erst nach Umbauten zulässig.
Natürlich ist es nicht erlaubt. Garagen sind nur zum Abstellen von KfZ genehmigt. Andere Nutzungen wie Werkstatt, Lager, Abstellraum oder Aufenthalts / Schlafraum sind baugenehmigungspflichtig und sind, wenn überhaupt, erst nach Umbauten zulässig..