Nachbar hat die Begrenzungssteine mit einem Bagger entfernt, was nun?
Der Nachbar hat die Steine mit einem Bagger entfernt.Es waren Steine mit einem Kreuz drauf.Er meinte das wern mal seine Zaunsteine gewesen.Da waren aber Kreuze drauf.Hat er sich Strafbar gemacht und wo kann ich so etwas melden? Laut Katasteramt sind die Grenzsteine auf dem Plan auch aufgezeichnet.Ich bin stink sauer und nehme an das er mir Grubdstück klauen will.
5 Antworten
Hallo Chilloma,
wie hier auch schon jemand richtig schrieb, melden Sie diesen Vorfall dem Katasteramt. Das wird sich dann auch mit der Frage befassen, wer Verursacher ist und sich somit schon von allein mit der Frage beschäftigen, wer die Kosten zu tragen kann. Es kann gut sein, dass das Grundstück neu vermessen werden muss.
Nach den landesrechtlichen Vorschriften hat sich Ihr Nachbar Ordnungswidrig verhalten und kann dafür sogar mit einer Geldstrafe belangt werden. Gem. § 919 BGB haben Sie einen Anspruch auf Mitwirkung zur Wiederherstellung. Meines Erachtens hat der Nachbar auch die Kosten zu tragen.
Ob und wie Sie dem Nachbarn beweisen können oder wollen, dass er die Grenzsteine vorsätzlich entfernt hat, etwa um Ihnen zu schaden, kann ich nicht einschätzen. Wäre dem so, wäre das eine Straftat nach § 274 Abs. 1 Nr. 3 StGB, die Sie zur Anzeige bringen können.
Ich würde es zunächst nicht eskalieren lassen und nicht unbedingt davon ausgehen, dass er Ihnen einen Teil Ihres Grundstücks wegnehmen will. Insofern wäre der Weg zum Katasteramt zunächst einmal die einfachste Lösung.
Beste Grüße
FH
Klauen kann er Dir nix, weil das Vermessungsamt die Grenzzeichen jederzeit wieder korrekt platzieren kann.
Kosten trägt vermutlich der Nachbar alleine.
§ 919 BGB
Vielleicht solltest du erstmal nachschauen, ob das überhaupt dein Grundstück ist, bevor du irgendwo irgendwas anzeigen willst. Aber ja, grundsätzlich kannst du deinen Nachbarn anschwärzen, das kommt immer gut an und sorgt garantiert für ein angenehmes Leben in der Nachbarschaft.
Das hat gar nichts mit anschwärzen zu tun. Wenn er tatsächlich die Grenzsteine entfernt hat, hat er gegen ein Gesetz verstoßen und einen erheblichen Schaden verursacht. Hier den Fragesteller in die Denunziantenecke zu stellen, ist völlig unangemessen.
Dann melde die Entfernung der Grenzsteine beim zuständigen Katasteramt.