Nachbar möchte mit meinem Haus verbundenes Haus abreißen...
Hallo zusammen,
unser Nachbar möchte sein mit meinem verbundenen Haus abreißen. Beide Häuser sind vor 1900 gebaut worden. Das Problem ist folgendes. Beide Häuser nuten den selben Speicher & Dachstuhl mit einem Hauptbalken. Der Speicher ist lediglich mit einer Holzwand getrennt und bei einem Abriß hätte ich quasi ein großes Loch und einen kaputten Hauptbalken. Meine Frage jetzt... Darf der Nachbar einfach das Haus abreißen? Wenn ja muss er dafür sorgen das ich keine Schäden an meinem Haus bekomme?
Danke schon mal für die Antworten.
8 Antworten
wenn er eine abrissgenehmigung hat, darf er sein haus abreißen, aber er darf die funktion und die stabilität deines gebäudeteils nicht beeinträchtigen. er kommt für alle schäden auf, die entstehen können, sogar, wenn dein haus einstürzt und du in ein hotel ziehen musst. dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt, wenn das haus baufällig ist.
du solltest im vorhinein alles mit fotos und bemaßungen dokumentieren (risse, schiefstellungen und alle kritischen stellen), damit du hinterher mögliche beschädigungen nachweisen kannst.
Ruf mal bei einem Statiker an, das der sich das anschaut und euch berät. Wenn die beiden häuser zusammen hängen.
Ich habe mal von jemanden gehört der die Bodenbalken in seinem Wohnzimmer rausgeschnitten hatte, dann fiel die Decke im Nachbarhaus mit runter. Die Häuser sind uralt gewesen und keiner hat so was geahnt.
Denke mal das euch keine Kosten entstehen dürfen.
Die Frage hatten wir vor nicht allzu langer Zeit schon einmal. Dieser heutigen ist nicht zu entnehmen ob der Nachbar bereits eine Abrissgenehmigung hat und selbst wenn, hättest Du als direkt Betroffener dafür doch Deine Zustimmung geben müssen. Bei einer Versagung Deiner Zustimmung müsste genau Deine Frage ggf. gerichtlich geklärt werden und Deine Zustimmung müsste der Nachbar einklagen.
Allerdings könnte es sein, dass der Firstbalken abgestützt wuird und Du eine Giebelwand einbauen musst.
Nachdem beide Häuser schon vor 1900 gebaut wurden, hat es wahrscheinlich auch noch keine Betondecken, sondern sogenannte Fehlböden, sodass beim Wegfall des angebauten Teils, auch statische Probleme auftreten könnten. Außerdem wird damals aus Kostengründen auch keine Brandschutzmauer als Trennung aufgebaut worden sein, sodass die Außenwand isoliert werden müsste, was aber dann auf dem "Nachbargrundstück" geschehen müsste! Viel Glück
er braucht eine gengemigung dafür. zudem muss dann ein statiker kommen und sich das anschauen, um sagen zu können, welche auswirkungen, das auf dein haus hat.