Baurecht Dachüberstand zum nachbar
Habe eine Garage gebaut und der Dachüberstand hängt ca. 30 cm zum nachbar rüber darf ich das? oder zählen grenzen auch für den luftraum?
7 Antworten
Duldung des Dachüberstandes zum Nachbarn verjährt nach 5 Jahren. Da der Nachbar aber jetzt schon sauer ist, musst du wohl das Dach zurückbauen.
Wir hatten ähnliche Querelen mit dem Nachbarn. Es ging um 10 cm von unserer Seite und 6 cm von seiner Seite. Das Bauordnungsamt war da und bestätigte uns eine Verjährung bzw. eine Unzumutbarkeit des Rückbaues.
Eine Garage darf in Niedersachsen mit 1 m Abstand oder direckt an der Grenze errichtet werden ( § 12 NBauO). Der Abstand bemisst sich mit allen Bauteilen, also auch mit dem Dach. Wenn das Dach jetzt über die Grenze ragt, so ist dieses nach dem öffentlichen Baurecht nicht zulässig. Heißt also, wenn der Nachbar es nicht wünscht, Abschneiden o.ä.. Lösungsmöglichkeiten sind alternativ, er stimmt zu und eine Vereinigungsbaulast kann eingetragen werden. Privatrechtlich kann man alternativ einen kurzen Vertrag schließen und vereinbart eine sogenannte Überbaurente. Wenn keine Einigung erreicht wird und der Nachbar zur Bauaufsicht geht, kann diese den Rückbau ggf. kostenpflichtig verlangen und durchsetzen.
Grenze ist Grenze auch im Luftraum.
Vielleicht kannst Du dich mit deinem Nachbar einigen.Ansonsten sieht es schlecht für Dich aus.
vorher Fragen,wäre wohl gescheiter gewesen,..
Ich habe gefragt und durfte genau an die grenze bauen, nur hatte ich da noch nicht an das dach gedacht... jetzt hängt es rüber und der nachbar ist sauer
versucht euch zu einigen,..
Sehr gefährliche falsche Antwort! Nach Landesbauordnung verjährt eine Illegale Bauweise nie, wenn sie zum Zeitpunkt der Errichtung den geltenden Bauvorschriften widersprach. Und in keiner Bauordnung ist die Überbauung der Nachbargrenze durch Dachüberstände von Garagen zugelassen. Also: Entweder weg damit oder mit Nachbar einigen und Einigung in Baulastenverzeichnis eintragen (in Bayern ins Grundbuch).