Nach Trennung Zugang zur gemeinsamen Wohnung verwehrt
Meine Lebensgefährtin hat sich vor vier Wochen getrennt und lebt nun mit unseren drei Kindern weiterhin in unserer Wohnung ( beide Hauptmieter). Ich möchte weiterhin in unserer Wohnung, doch Sie verweigert mir den Zutritt.Ist das rechtlich korrekt auch wenn ich dort nicht polizeilich gemeldet bin? Immerhin bin ich Hauptmieter.
7 Antworten
Wenn Du nicht polizeilich dort gemeldet bist, dann wirst Du keine Amtshife bekommen. Das wäre dann Hausfriedensbruch.
Kündige den Mietvertrag schnellstens, sonst zahlst Du die Miete, wenn sie es nicht kann.
Ansonsten sprich mit dem Hausbesitzer. Mit dem Mietvertrag könntest Du Dich nachträglich unter der Adresse anmelden. Wenn die Lebensgefährtin nicht gemeldet ist und in keinem Mietvertrag steht, wird es schwer für sie ihre Ansprüche zu beweisen. Es sei denn der Vermieter steht zu ihr. Doch wenn er seine Felle schwimmen sieht, wird er zu dem halten, der ihm Miete zahlen kann.
Doch denke auch an die Kinder. Sie werden dann auch wohnungslos.
Dann hast du wohl eine Leseschwäche (insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschlands und Kommentar des Fragenden)
jepp ist es... wenn es Hard auf Hard kommt kann sie sogar die Polizei rufen und die erteilen dir ein Hausverbot. Das können die aber auch nicht auf Dauer.
auf jedenfall solltest Ihr euch irgendqwie versuchen zu einigen
wenn es Hard auf Hard kommt kann sie sogar die Polizei rufen und die erteilen dir ein Hausverbot.
Mit welcher Begründung?
ok da hatte den entscheidenen Punkt vergessen dieses Hausverbot gibt es natürlich nur wenn die Frau einen triftigen Grund nennt da reicht es dann schon aus wenn sie sagt das sie Angst vor ihm hat
Vermutungen helfen nicht weiter.
Woher stammt denn diese software?
Rechtlich gesehen könnt ihr auch in derselben Wohnung "getrennt" leben - also das Trennungsjahr bis zur Scheidung überbrücken ...
grundsätzlich sollte aber geregelt werden werd die Wohnung bekommt ...
das ist in der Regel diejenige Person die sich auch weiterhin hauptsächlich um die Kinder kümmert ...
ihr solltet aber versuchen, das, auch wegen der Kinder, friedfertig zu regeln ..
Da darfst du hin außer es wurde dir richterlich verboten
Ich korrigiere mich das ist verboten
Wenn ihr euch getrennt habt, was möchtest du noch in der Wohnung? Wenn du Hauptmieter bist, dann müsst ihr noch klären, ob sie den Mietvertrag übernehmen kann.