Ex-Freundin den Zutritt in Wohnung und Kleiderrückgabe verweigern?

13 Antworten

Die Kleidung ist ihr Eigentum, ebenso die Möbel, die sie bezahlt hat. Bei den Möbeln muss sie das durch Kassenbon bzw. Überweisung auf dem Kontoauszug beweisen.

Wenn er die Sachen nicht freiwillig herausgibt, bleibt nur ein Anwalt.

Nein, kann er nicht, aber er darf sie ihr gerne auf seine Kosten zukommen lassen. Und wenn er sich gänzlich weigert, darf sie sich natürlich an einen Anwalt wenden und auf Herausgabe klagen (wobei man vermutlich erstmal versuchen wird, ihm ein Ultimatum zu stellen, ihr die Sachen entweder bis Datum X zukommen zu lassen bzw. ihr die Möglichkeit zu geben, sie selbst zu holen).

Sie hat heute mit ihm Schluss gemacht, einfach mal dem Ex ein bisschen Zeit geben.

xmrsbora 
Beitragsersteller
 11.01.2019, 16:49

Sie muss gar nichts. Sie streiten schon länger, er führt sich auf wie ein gestörter und motzt sie nur noch an, der trauert nicht. Es sind Klamotten, die sie braucht. Er muss sie ja nicht sehen, er kann sie in den Gang stellen oder jemand anders holt sie ab.

Soll sie ihm doch einfach mal ein paar Tage zum runterkommen lassen. Zeigt er sich danach nicht einsichtig, kann sie ihn Anzeigen.

xmrsbora 
Beitragsersteller
 11.01.2019, 16:51

Das Schlussmachen war beidseitig. Er behält die Kleider einfach um sie zu nerven, nicht weil er trauert.

Filou2110  11.01.2019, 17:13
@xmrsbora

Naja, ob das wirklich so beidseitig war. Soll sie sich mal nicht so anstellen und ihm ein paar Tage geben.

xmrsbora 
Beitragsersteller
 14.01.2019, 10:47
@Filou2110

War es, mehr oder weniger. Er hat gedroht, er könne nicht mehr und sie solle doch gehen und sie ist gegangen. Er braucht keine paar Tage, das will er doch genau von ihr.

Hat die Freundin an ihren nunmehr  Exfreund Miete gezahlt? Wenn ja, hat (te) sie einen mündlichen Mietvertrag (auch wenn sie nicht im Mietvertrag des Ex stünde) und der wäre einzuhalten (drei Monate Kündigungsfrist). Demzufolge  dürfte sie nach wie vor Zutritt fordern und Ihre Sachen und Möbel binnen dieser Frist aus der Wohnung holen.

Wenn keine Miete an den Freundgezahlt wurde, hätte sie zumindest Anspruch auf ihr Eigentum. Sie sollte ankündigen, wenn  er das nicht ermöglicht, sie ihn wegen ungerechtfertigter Bereicherung  auf Herausgabe verklagen wird.

xmrsbora 
Beitragsersteller
 14.01.2019, 10:46

Hat sie. Aber nur ihre Hälfte, die andere hat er übernommen.

Zum Glück konnte sie sich ihre Sachen jetzt holen.

albatros  14.01.2019, 11:20
@xmrsbora
Demnach hatte sie einen mündlichen unbefristeten Mietvertrag mit drei Monaten Kündigungsfrist (des Partners).