Welche Rechte hat man wenn man als alleinige Hauptmieterin?
Hallo, mein Freund ich würden gerne zusammen ziehen. Wir haben eine Wohnung gefunden, in der leider nur einer Hauptmieter sein kann. Wie sieht es dann aus? Was hat der der nicht drin steht für Rechte? Wenn ich Hauptmieter wäre, dürfte ich ihn nach der Trennung einfach rauswerfen? Und er könnte selbst wenn er dort gemeldet ist nichts machen? Ist das heutzutage ungewöhnlich?
8 Antworten
Der Hauptmieter trägt alleine alle Pflichten und Rechte. Ist also z.B. der alleinige verantwortlichem für die Mietzahlung. Wenn einers einen Anteil nicht zahlt, ist immer der Hauptmieter der, der zusehen muss, dass der Vermieter trotzdem die Gesamtmiete kriegt.
Im Prinzip zieht man doch nur mit jemandem zusammen, wo man nicht vorher schon überlegt, wie man den wieder raussetzen kann? Wenn man sich nicht vertraut, kommen nämlich womöglich so Schoten wie mit dem Mietanteil.
Wir haben eine Wohnung gefunden, in der leider nur einer Hauptmieter sein kann. Wie sieht es dann aus?
Gegenüber dem Vermieter hat nur der Hauptmieter alle Rechten, aber auch Pflichten. Der Hauptmieter ist alleiniger Vertragspartner des Vermieters.
Was hat der der nicht drin steht für Rechte?
Wenn er nur als Lebenspartner in die Wohnung mitaufgenommen wird, dann hat er keine mietrechtlichen Rechte.
Wird er dagegen Dein Untermieter, hat Dein Freund Dir gegenüber sämtlich Rechte, aber auch Pflichten, wie jeder andere Mieter auch. Das BGB macht keinen Unterschied zwischen Mieter oder Untermieter. Du bist dann seine Vermieterin.
Wenn ich Hauptmieter wäre, dürfte ich ihn nach der Trennung einfach rauswerfen?
Wenn er lediglichlich als Lebenspartner in die Wohnung aufgenommen wurde, dann ja. Als Untermieter nein.
Und er könnte selbst wenn er dort gemeldet ist nichts machen?
Nein, daraus entstehen keine mietrechtlichen Ansprüche.
Ist das heutzutage ungewöhnlich?
nein - der Vermieter kann nicht zu einem gemeinsamen Mietvertrag gezwungen werden.
Ihre Rechte als Mieter sind im Mietvertag recht treffend beschrieben! Lesen Sie doch schlicht mal durch, was Sie da so alles unterschreiben sollen. Ungewöhnlich ist es eine Wohnung unter Verschweigen einer weiteren Person zu mieten, die dort generell mit wohnen soll. Was Haupt- und Unternmietverhältnis angeht, so bedarf die Untervermietung der Zustimmung des Vermieters, der in solchem Falle durchaus einen Untervermietzuschlag fordern kann. Die rechtliche Stellung eines Untermieters Ihnen gegenüber ist im Mietrecht gleich geregelt. - einfach rausschmeißen, nur weil Ihnen evtl. dessen "Nase" nicht mehr paßt, geht nicht.
Nimm den Mietvertrag und vermiete an deinen Freund als Untervermieter, wenn das Einverständnis zur Untervermietung vorliegt. Wie ist denn die Wohnung beschaffen? Jeder Vermieter wäre gut beraten einen Mietvertrag mit 2 Hauptmietern abzuschließen, weil dann er sich dann aussuchen kann, wer für die Miete haftet.
Alle im Zusammenhang mit dem Mietvertrag. Aber auch alle Pflichten.
Einen Bewohner kann der Hauptmieter im E-Fall einfach vor die Tür setzen.
Aber wenn Du jetzt über eine Trennung nachdenkst solltet Ihr besser nicht zusammen ziehen.
Du kannst aber auch, wenn nach Genehmigung des Vermieters, mit Deinem Freund einen Untermietvertrag abschließen. Dann hat er auch gewisse Rechte und Pflichten Dir als seine Vermieterin gegenüber.
Allerdings kannst Du ihn, im Falle einer Trennung, nicht mehr so einfach der Wohnung verweisen.