Muss sich eine Bedarfsgemeinschaft nach Trennung auch räumlich trennen?
Hallo, mein Mann und ich wollen uns trennen aber die gemeinsame Wohnung wegen der Kinder nicht aufgeben. Wir haben genugend Platz und auch 2 Bäder, so dass eine Trennung innerhalb der Wohnung möglich wäre. Auch haben wir getrennte Konten. Erkennt das Jobcenter so eine Trennung an oder zählen wir weiterhin als Bedarfsgemeinschaft? Können sie uns zwingen, dass einer auszieht? Vielen Dank für Eure Antworten...
5 Antworten
ganz perfekt wäre es, wenn der Vermieter euch beiden einen Mietvertrag über je die hälfte des Wohnraum ausstellen würde.
Gute Frage, ich glaube nicht, dass das einfach so hingenommen wird, ihr könntet ja trotzdem weiter ein Paar sein und nur auf dem Papier getrennt.
http://hartz.info/index.php?topic=61713.0
"Da es keine Urkunde gibt, außer dem ALGII-Bescheid, das eine BG besteht,** reicht eine schriftliche Aussage, das die Trennung erfolgt ist.** Hier muß dann das Jobcenter den Getrennten beweisen, das sie sich nicht getrennt haben, was völlig unmöglich ist."
So versteh ich das.
Wenn Ihr eine Ablehnung bekommt. könnt Ihr immer noch Widerspruch einlegen.
Die ARGE kann jederzeit unangemeldet eine Besichtigung der Wohnverhältnisse vornehmen. Für solche Fälle macht es Sinn wenn wirklich Alles getrennt wurde und dies gut sichtbar ist. Es ist dabei nicht nötig zwei Kühlschränke zu haben, aber im Kühlschrank sollte für jede der beiden Elternteile klar ersichtlich sein welcher Teil wem gehört. Beschriftung ist hier das Thema. Natürlich geht es auch nicht wenn beide noch im gleichen Bett schlafen. Versteht sich. Und so fort. Trennt Alles Was Alltag ausmacht und gut ist. Inklusive Geld, Versicherungen, wenn möglich Mietvertrag. Wenn nicht möglich macht einen Untermietvertrag. Schriftlich.
Das ist nicht so einfach. Also ihr müsst Zwei Kühlschränke haben. Das Amt tut sich sehr Schwer mit Trennungen wenn die weiter in einer Wohnung zusammen Wohnen. Der Mietertrag sollte klar aussagen das ihr eine WG seit und dann müsst ihr den Amt Schriftlich mitteilen, das eine Trennung stattgefunden hat.
Es gibt eine Übergangszeit in der ihr weiterhin als Bedarfsgemeinschaft behandelt werdet. Danach könnt ihr darlegen, dass ihr euch nicht wieder zusammenraufen konntet. Ihr müsst dann wie bereits beschrieben alles trennen. Über kurz oder lang wird euch das JC eine räumliche Trennung in einer gemeinsamen Wohnung jedoch nicht abnehmen.
Das heißt, wir bestätigen nur schriftlich die Trennung und gelten dann nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft?