Kann man ein Haus überschreiben ohne im Grundbuch zu stehen
Meine Frage ist ob man ein Haus überschreiben kann ohne ins Grundbuch eingetragen zu sein.Mein Mann sagt ihm hätte man das Haus überschrieben ( was wir ja auch abbezahlen )Mein Mann hat dirket am Haus seiner Eltern gebaut. Was ist wenn meinem Mann was passiert und er steht nicht im Grundbuch, bekommt dann der Vater das Haus oder unser Sohn ( 7 Jahre ) ?
9 Antworten
Im Grundbuch stehen nur die Eigentümer des Grund und Bodens nicht die Eigetümer der Gebäude, die darauf stehen. In der Regel gehört dem Eingentümer des Bodens auch das Haus darauf. Man würde normalerweise keines bauen, wenn einem das Grundstück nicht gehört. In eurem Fall gehört das Grundstück dem Vater deinem Mannes und euch das Haus. Dein Mann sollte mal mit dem Vater reden, ob das Grundstück geteilt werden kann. Wenn das nicht geht, dann sollten Nutzungsrechte für euch im Grundbuch eingetragen werden. Das sollten in jedem Fall dir Durchgangsrechte sein, damit ihr auch zum Hause kommt.
Hey.Jetzt weiß ich was los ist. Meinem Mann gehört das Haus, und seinem Vater das Grundstück. Schwiegervater läßt es aber nicht überschreiben, da ich ja sonst wenn wir uns trennen würden auch was bekommen müßte. Na, ja aber vielen Dank für die ganzen Antworten.Hat mir auf jeden Fall geholfen.
Wenn Dein Mann nicht im Grundbuch eingetragen ist, dann hat Deinem Mann auch niemand ein Haus überschrieben und Dein Mann irrt sich gewaltig.
Eigentümer eines Grundstücks (und in den meisten Fällen der darauf befindlichen Immobilie) ist NUR derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Wenn die Besitzverhältnisse geändert werden sollen, geht das also auch nur über eine Änderung im Grundbuch.
Und das wiederum geht in Deutschland nur über einen Notar.
Im Grundbuch steht immer der Eigentümer. Wenn das Haus noch abbezahlt wird, steht die Bank erstmal als Eigentümer drin, gefolgt vom Kreditnehmer.
hallo,er sollte schon im grundbuch eingetragen sein,wenn aber ein notarielles schreiben besteht,was seine ältern mit unterschrieben haben,sollte es in dem fall weniger probleme geben.....wenn deinem mann was passiert,bist du+sohn in der erbfolge die nächste....deshalb sollte er kein geheimnis daraus machen....wichtig ist immer was beglaubigtes...da das grundstück auf seine eltern läuft wird er wohl nicht eingetragen sein.....
Dann muss es Unterlagen vom Grundbuch geben.Darin steht wer eingetragen ist.