mündliche kreditzusage im Dezember,jetzt ne absage was nun?

13 Antworten

Kennst du nicht den berühmten Satz: Alle Absprachen bedürfen der Schriftform?

Es war ziemlich leichtsinnig, ein Haus zu kaufen, ohne schriftliche Kreditzusage! Auch hier gilt ein ziemlich abgedroschener Satz: Reden kann man viel!

Vielleicht hat die Sachbearbeiterin nur ihre Provision gesehen und nicht richtig geprüft, ob ihr eine solche Summe bekommen könnt!

Auf den zusätzlichen Kosten bleibt ihr natürlich sitzen.

DerHans  07.06.2012, 10:29

Das kann auch ohne weiteres zum Totalverlust incl. Privat-Insolvenz führen.

Ohne den Kredit zu bekommen hättest du es garnicht kaufen dürfen. Geh lieber nochmal zur Bank und frag die. Die sind professioneller als eine Ratgeber Community.

Jeder Darlehensvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden! Wer kauft eine Immobilie ohne verbindliches Angebot für einen Darlehensvertrag???? Jetzt müsst ihr euch dringend um ein neues Darlehen bemühen! Eine andere Bank sieht das vielleicht anders als die eigene Bank...

Im schlimmsten Fall muss der Kauf rückabgewickelt werden. Da fallen ordentlich Kosten für euch an. Hier ein Link. Unter Punkt sind die Kosten aufgegliedert: http://www.immobilienkauftipps.de/kosten-beim-immobilienkauf/

:-(

Wie du ja bereits erkennen kannst, verstehen Einige euer handeln nicht. Ich auch nicht. Als Grund für eine Unterschrift unter dem Kaufvertrag dann zu sagen, ihr hättet Angst, dass sonst ein Anderer das Haus kauft, zeugt davon, dass ihr nicht zu Ende überlegt habt. Jetzt habt ihr ein Problem, dass sich so einfach nicht lösen lässt. Ein Anwalt wird euch hier kaum helfen, denn, was bitte soll er tun? Eine Darlehenszusage ist erst dann rechtskräftig, wenn ihr sie schriftlich vorliegen habt und dann am Ende die Bank erstrangig im Grundbuch steht. Aus diesem Druck heraus kann es dann auch passieren, dass man euch zwar ein Darlehen genehmigen wird, aber der Zins und die daraus resultierende Belastung dazu führt, dass man euch das Genick bricht.

Als erstes solltet ihr dringend das gütliche Gespräch mit der Hausbank suchen und dann auch mal heraus finden, warum man nicht bereit ist euch den Kredit zu geben? Für mich sieht das so aus, als wenn es da ein Problem oder eine Baustelle gibt, von der ihr eventuell nichts wisst. Habt ihr Altschulden und gab es da mal Probleme? Wie sieht eure gesamte finanzielle Situation aus? Verdient ihr genug? Parallel solltet ihr eine andere Bank aufsuchen und darüber nachdenken zu wechseln. Alles wird aber hier von euren Einkünften abhängig sein und ob die Schufa in Ordnung ist.

Wenn es ganz schlimm kommt, dann wird es zu einem Prozess mit dem alten Hausbesitzer kommen und unter Umständen ist euer bereits für Renovierungen ausgegebenes Geld dann auch weg. Sorry, aber ihr habt euch da echt nicht sonderlich schlau verhalten.

RoBingi  07.06.2012, 09:48

Kleine Korrekturen : Zwar verlangt der Gesetzgeber mittlerweile tats. auch den schriftlichen Vollzug, besonders auch den Beratungsnachweis der Bank, aber eine mündliche Vereinbarung kann u.U. ebenfalls verbindlich wirken, wenn am Ende vllt .auch nur für den Regress aus den Kostenfolgen der Rückabwicklung.

Auch ist die Eintragung der Bank ins Grundbuch zwar häufiger, als 90% die Regel, aber nicht zwingend verbunden mit dem Darl.-Vertrag. Ist die Immob. z.B. noch zu sanieren, ist die häufig weniger wert, als das benötigte Darlehen. Nicht selten bieten hier Eltern ihre Bürgschaft oder Lebensversicherungen u.dgl. als Sicherheit an und es könnte auch eine gänzlich andere Immob. als Sicherheit hereingenommen werden, was die zu finanzierende Immob. als Besicherung dann entbehrt. Eben WEIL hier, im schlimmsten Fall wegen Rückabwiklung, aus Kostenfolgen für die Beiden -sicher naiv handelnden- aber vllt. auch für Dritte entstehen, ist der anwaltliche Rat zur Abklärung ALLER Umstände, die hier nicht bekannt sind, insoweit hilfreich, als dass weitere Fehler vermieden und die noch einforderbaren Rechte gesichert werden können. Im Übrigen sind Deine Ausführungen natürlich auch fundiert.

Berater1966  07.06.2012, 20:05
@RoBingi

Da will ich gerne zustimmen. Allerdings ändert das zunächst an der Situation leider nichts und es bestätigt halt wieder mal, dass etwas wirklich erst dann Hieb und stichfest ist, wenn es auch auf dem Papier steht und von allen Seiten unterschrieben und gegengezeichnet wurde.

Ziemlich unverantwortlich von euch, aber das ist an dieser Stelle natürlich keine hilfreiche Antwort.

Hier ist ein Auszug aus einem Ratgeber, welcher auf Bankrecht spezialisiert ist:

Hat der Kunde Ansprüche aufgrund einer Kreditzusage?

Eine mündliche oder gar schriftliche Kreditzusage begründet in der Regel keinen Anspruch auf Auszahlung eines Darlehens oder auf Abschluss eines Darlehensvertrags. Ein Abschluss des Vertrages über eine Kreditgewährung liegt erst dann vor, wenn alle wesentlichen Vertragsbestandteile geregelt sind. Dies ist häufig bei einer bloßen Kreditzusage nicht der Fall. Im Einzelfall kann aber eine Erklärung, die die grundsätzliche Bereitschaft des Kreditinstituts zur Kreditvergabe erkennen lässt, als ein Vorvertrag aufgefasst werden. Dem Interessenten kann dann ein Anspruch gegen die Bank auf Abschluss eines Kreditvertrags aus einem abgeschlossenen Vorvertrag zustehen. Es liegt kein Vertragsabschluss vor, wenn auf einem Vertragsformular zwar die Eckdaten eines Kredits schriftlich festgehalten werden, es jedoch an einer Unterschrift der Bank fehlt.

Eine Kreditzusage unter "Gremienvorbehalt" verdeutlicht dem Adressaten, dass noch keine endgültige Entscheidung über die Kreditgewährung getroffen wurde, weshalb diese keinen qualifizierten Vertrauenstatbestand schafft.

http://www.bankrecht-ratgeber.de/bankrecht/kredit/kredit_02_03.html