Nach Kirchenaustritt -> Muss ich Bestätigung dem arbeitgeber zeigen?

7 Antworten

Ein Abgleich findet statt - kann aber dauern. Bis dahin führt der Arbeitgeber (ohne Nachweis) die KSt natürlich weiterhin ab!

Violetta1  05.03.2014, 13:52

Falsch, die KSt wird nur bis Monatsende des Austrittsmonats abgeführt. Dann nicht mehr.

dann lege es doch vor, ist doch kein problem.

Hmmm und alles was im Netz steht ist immer richtig ?

Welches Problem entsteht denn wenn der AG die Bestätigung sieht und keine K.-Steuer mehr einbehält und somit auch nicht mehr abführt ?

Nein, musst Du nicht.

Grad weil ja alles elektronisch übermittelt wird mittlerweile.

Aber legs halt vor, wenn sie fragen. Hatte ich jetzt grad am 29.1... dachte auch, Anruf reicht. Und sie baten mich um schriftlich. Gut, gescannt, gemailt. Kann´s auch insofern verstehen,weil da kann ja theoretisch jeder erstmal sagen "upsi, ausgetreten"

Achte in der nächsten Abrechnung drauf, ob alles korrekt- Stichtag (weisst Du sicherlich) istd er Monatsletzte von dem Monat, wo Du austrittst. Also z.B. Austritt am 29.1... Steuer noch bis 31.1. Ab Februar nicht mehr.

Und dann mal gespannt sein,w as einem auf einmal die eigene Kirchengemeinde für nen tollen, eloquenten Brief schreibt..

tobyffm12 
Beitragsersteller
 05.03.2014, 14:09

hi, danke dir!

Aber schau mal hier: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11344652/

Da steht, es wird erst übernachästen Monat steuerlich wirksam ?!

verreisterNutzer  05.03.2014, 14:30
@tobyffm12

So ist es wohl - die Kirche hatte es seinerzeit geschafft, die Arbeitgeber dazu zu missbrauchen, für sie die Kirchensteuer einzutreiben.

Seit Kurzem hat sie es auch geschafft, den Kirchenaustritt (im Gegensatz zu früher) erst später wirksam werden zu lassen.

Und die Moral von der Geschichte: Man muss Geld, Macht und eine entsprechend große Lobby haben...

Bei einem "Kirchlichen Arbeitgeber wie z.B. Diakonie" wäre es auf jeden Fall ein Kündigungsgrund. Deine eigentliche Frage kann ich leider nicht beantworten.

Violetta1  05.03.2014, 13:51

Aber schön, dass wir drüber geredet haben. hattest ein Mitteilungsbedürfnis, ne? Täss´chen Tee?

Schmackofax  05.03.2014, 14:20
@Violetta1

Bin Kaffeetrinker du Zicke!!!

verreisterNutzer  05.03.2014, 14:23
@Violetta1

Wie auch immer - @Schmackofax hat vollkommen Recht...!

verreisterNutzer  05.03.2014, 14:38
@Schmackofax

Genau wegen dieses Sachverhalts hat nämlich es schon einige (für die Kläger) überraschende Urteile gegeben: Zuletzt hatte ein Mitarbeiter, der schon einige Jahre in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stand und dann aus der Kirche ausgetreten war, erfolglos gegen seine Kündigung geklagt...