Nach Kirchenaustritt -> Muss ich Bestätigung dem arbeitgeber zeigen?
Hallo,
bin aus der Kirche ausgetreten, mein Arbeitgeber nimmt an dem elektronischen Verfahren Elstam teil. Muss ich die Austrittsbestätigung wirklich dem Arbeitgeber vorlegen? Das meinte der Standesbeamte nämlich, er hat explizit gesagt, wenn der Arbeitgeber am Elstam verfahren teilnimmt, dann muss ich die Bestätigung vorzeigen beim AG. Aber ich hab jetzt im netz gelesen und verstehe dass so, dass das Standesamt die Kirchensteueränderung dem Finanzamt mitteilt und das Finanzamt dass dann automatisch mit dem Arbeitgeber abgleicht. Ist das so ?
7 Antworten
Ein Abgleich findet statt - kann aber dauern. Bis dahin führt der Arbeitgeber (ohne Nachweis) die KSt natürlich weiterhin ab!
Falsch, die KSt wird nur bis Monatsende des Austrittsmonats abgeführt. Dann nicht mehr.
dann lege es doch vor, ist doch kein problem.
Hmmm und alles was im Netz steht ist immer richtig ?
Welches Problem entsteht denn wenn der AG die Bestätigung sieht und keine K.-Steuer mehr einbehält und somit auch nicht mehr abführt ?
Nein, musst Du nicht.
Grad weil ja alles elektronisch übermittelt wird mittlerweile.
Aber legs halt vor, wenn sie fragen. Hatte ich jetzt grad am 29.1... dachte auch, Anruf reicht. Und sie baten mich um schriftlich. Gut, gescannt, gemailt. Kann´s auch insofern verstehen,weil da kann ja theoretisch jeder erstmal sagen "upsi, ausgetreten"
Achte in der nächsten Abrechnung drauf, ob alles korrekt- Stichtag (weisst Du sicherlich) istd er Monatsletzte von dem Monat, wo Du austrittst. Also z.B. Austritt am 29.1... Steuer noch bis 31.1. Ab Februar nicht mehr.
Und dann mal gespannt sein,w as einem auf einmal die eigene Kirchengemeinde für nen tollen, eloquenten Brief schreibt..
So ist es wohl - die Kirche hatte es seinerzeit geschafft, die Arbeitgeber dazu zu missbrauchen, für sie die Kirchensteuer einzutreiben.
Seit Kurzem hat sie es auch geschafft, den Kirchenaustritt (im Gegensatz zu früher) erst später wirksam werden zu lassen.
Und die Moral von der Geschichte: Man muss Geld, Macht und eine entsprechend große Lobby haben...
Bei einem "Kirchlichen Arbeitgeber wie z.B. Diakonie" wäre es auf jeden Fall ein Kündigungsgrund. Deine eigentliche Frage kann ich leider nicht beantworten.
Aber schön, dass wir drüber geredet haben. hattest ein Mitteilungsbedürfnis, ne? Täss´chen Tee?
Bin Kaffeetrinker du Zicke!!!
Wie auch immer - @Schmackofax hat vollkommen Recht...!
Danke sehr für das nette Kompliment!
Genau wegen dieses Sachverhalts hat nämlich es schon einige (für die Kläger) überraschende Urteile gegeben: Zuletzt hatte ein Mitarbeiter, der schon einige Jahre in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stand und dann aus der Kirche ausgetreten war, erfolglos gegen seine Kündigung geklagt...
hi, danke dir!
Aber schau mal hier: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11344652/
Da steht, es wird erst übernachästen Monat steuerlich wirksam ?!