Projektbezogener Arbeitsvertrag, befristet oder unbefristet?
Hallo, ich arbeite seit 2017 bei einem Projekt, das bis Ende 2022 befristet ist. 2017 bis Ende 2019 wurden meine Einstellungsschreiben immer auf ein Jahr befristet jedes Jahr neu ausgestellt. Dort stand dann, dass ich z. B. vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 eingestellt bin. Seit Anfang 2020 habe ich jedoch ein neues Einstellungsschreiben im selben Projekt, worin ein Datum des Arbeitsbeginns (ab 01.01.2020), jedoch kein Enddatum festgelegt ist. Ich bin quasi unbefristet in einem befristeten Projekt eingestellt. Das Projekt wird auch im Einstellungsschreiben erwähnt. Abgesehen vom Einstellungsschreiben habe ich auch jedes Jahr (bis 2019) separat vom Einstellungsschreiben eine projektbezogene Stellenbeschreibung erhalten, worin drinsteht, dass das Projekt bis Ende 2022 läuft. Dies musste ich auch unterschreiben. Habe ich in diesem Fall gesetzlich gesehen einen befristeten oder unbefristeten Vertrag?
Vielen Dank.
2 Antworten
Es gibt keinen "automatischen" Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Letzteres - Dein Arbeitsvertrag endet mit der Fertigstellung des Projekts. Eine Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist eher unwahrscheinlich - außer es stellt sich heraus, dass das Projekt eine laufende betreuung benötigt.
Nein, jetzt ist der nicht befristet. Ein Vertrag ist nur befristet, wenn er sowohl ein Anfangsdatum und ein Entdatum beinhaltet.
Danke für deine Hilfe. Du bist sehr gut.
Findest du?
Wenn sie der neuerliche Arbeitsvertrag eindeutig auf das zeitlich beschränkte Projekt bezieht, dann ist es für die Befristung nicht schädlich, dass der Arbeitgeber kein Enddatum angegeben hat.
Das Arbeitsverhältnis endet dann auch ohne darin angegebenes Enddatum mit dem Erreichen des Befristungszwecks (dem Ende des Projektes), frühestens aber 14 Tage nach der schriftlichen Mitteilung des Arbeitgebers über dieses Ende - Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 15 "Ende des befristeten Arbeitsvertrages" Abs. 2:
Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
Nein, jetzt ist der nicht befristet. Ein Vertrag ist nur befristet, wenn er sowohl ein Anfangsdatum und ein Entdatum beinhaltet.
Das ist nicht richtig - jedenfalls dann nicht, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag die Bindung an ein zeitlich befristete Projekt ergibt.
lies dir mal den Teil im Zusammenhang mit der Mehrfachbefristung durch. (bei dir müssten es auch zwischenzeitlich 3 Verlängerungen -gleicher Arbeitgeber, gleicher Arbeitsplatz- sein?) Gegebenenfalls kannst du dich beraten lassen, das würde ich dir sowieso in diesem Fall empfehlen.
Ich meine damit, dass der Hinweis auf Bestimmungen in Tarifverträgen, die hier greifen könnten, noch andere Möglichkeiten bietet.
Vielen Dank für deine Antwort. Seit 2017 hatte ich jedes Jahr einen Vertrag, der jeweils auf ein Jahr befristet war. Der Beginn und das Enddatum standen immer fest. Jetzt seit 2020 habe ich im neuen Vertrag einen Beginndatum jedoch kein Enddatum. Ist der Vertrag in diesem Fall dann auch befristet? Habe ich es richtig verstanden?