Ausbildung+Nebenjob=Steuerklasse 6?
Ich arbeite seit April in einem Edeka neben meiner Ausbildung (eine Genehmigung habe ich von meiner Ausbilderin).
Nun hat die Personalabteilung des Edekas mich in Steuerklasse 6 gesteckt, weshalb mir von meinem Azubigehalt über die Hälfte nur an Abgängen abgezogen wurde.
Bisher war ich in der Steuerklasse 1 und habe die letzten Monate meine regulären Gehälter bekommen und jetzt auf einmal bin ich in der Steuerklasse 6. Das kann doch nicht sein!
Gibt es eine Möglichkeit für mich wieder in Steuerklasse 1 zu kommen oder muss ich in der 6. bleiben. Denn so macht das keinen Sinn für mich eine Nebentätigkeit zu haben.
LG shamballa
8 Antworten
Ausbildung in 1, zweiter Job in 6. das ist richtig.
Bist dann verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Dort bekommst du vermutlich einen großen teil der steuern wieder b
Es kann nur ein Arbeitsverhältnis in der Klasse I laufen. Ist der Nebenjob ein Minijob? Wenn ja, warum läuft der nicht pauschal?
Wenn über Klasse VI dieses Jahr mind. 410,- € abgerechnet wurden, müsstest du nächstes Jahr zwingend die Einkommensteuererklärung abgeben.
Die Steuerklasse VI gilt für Nebentätigkeiten und weitere Dienstverhältnisse von Arbeitnehmern, die schon steuerpflichtig erwerbstätig sind, und dort eine der Steuerklasse I bis V angegeben haben. Häufig werden Geringverdiener mit der Steuerklasse VI besteuert, die von der Haupttätigkeit alleine nicht mehr leben können oder wollen. Auch Studenten und Rentner üben häufig Nebentätigkeiten der Steuerklasse VI aus.
Ich denke das ist korrekt, dass du in der Steuerklasse 6 bist
Ist wohl ein Fehler unterlaufen! Sprech die im Personalbüro mal an und kläre das.
Das kommt drauf an. Wenn du sozialversicherungspflichtig bei Edeka arbeitest (mehr als 450 €), ist Steuerklasse 6 korrekt.