Kostenvoranschlag oder Unfallgutachten (KFZ)?
Mein Parkendens Fahrzueg wurde durch ein rangierendes Fahrzeug beschädigt. Die Stoßstange vorne hat Risse im Lack und ein PDC-Sensor ist defekt.
Die Versicherung möchte nur einen Kostenvoranschlag.
Der Schaden beträgt nach kurzer in Augenscheinnahme einer Vertragswerkstatt min. 1.200€ wenn nur lackiert werden muss und der defekte PDC-Senor getauscht. Sollte auch die Stoßstange und nicht nur der Lack beschädigt sein, werden es min. 1.800 €. Kann erst nach Demontage beurteilt werden.
Kann ich ein Gutachten erstellen lassen ohne auf dessen Kosten sitzen zu bleiben, obwohl die Versicherung ausdrücklich nur einen Kostenvoranschlag vordert?
6 Antworten
Hallo, ich kann nur aus meiner Erfahrung und mit meinem Wissensstand heraus Antworten, aber was ich sicher weiß ist, dass wenn du in Deutschland unverschuldet einen Unfall mit deinem PKW hast, was ja bei einem "Parkschaden" so ziemlich sicher ist, hast du freie Gutachterwahl.
Die Grenze die die gegnerische Versicherung zieht zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten mit der Bagatellschadensgrenze und den dadurch für dich vielleicht entstehenden Kosten ist Panikmache der Versicherungen.
Die Versicherung des Unfallverursacher spart einfach ein paar Hundert Euro wenn du dein Fahrzeug in einer Werkstatt den Schaden nur durch ein Kostenvoranschlag veranschlagen lässt (das mal X-tausend ist ein ganz schönes Sümmchen im Jahr).
Wir als Gutachterbüro in Berlin, handhaben es so, dass wir in jedem Fall zum Kunden kommen, natürlich kostenlos, den Schaden in Schrift und Bild aufnehmen, den Schaden im Büro komplett durchkalkulieren und wenn die Reparatur die magische Summe von 750,- nicht erreicht, wir bei der gegnerischen Versicherung halt nur ein Kostenvoranschlag von unter 100,- € in Rechnung stellen.
Festzuhalten ist, dass du bei einem Unverschuldeten Unfall Recht auf einen von dir bestimmten KFZ Gutachter sowie einen Rechtsanwalt (Waffengleichheit) hast. Kosten für beide gelten als Teil des Gesamtschadens und sind von der gegnerischen Versicherung zu regulieren / zu bezahlen.
Ich gehe davon aus, Du hast den Unfallverursacher und möchtest mit dessen Versicherung abrechen, dann hast du einen Haftpflichtschaden. Im Haftpflichtschadenfall hast Du freie Gutachterwahl, bei einem Schaden über 1000 Eur ist das eh etwas für einen Schadengutachter. Du brauchst keinen Gutachter der Versicherung zu akzeptieren, ebenso könntest Du Dir auch jederzeit einen Rechtsanwalt nehmen, auch diesen muß die gegnerische Versicherung bezahlen. Dir entstehen im Haftpflichtschadenfall keinerlei Kosten für den Gutachter. Du hast die freue Wahl. Unter www.dekra.de/de/standorte findest Du einen kompetenten unabhängigen Sachverständigen Deiner Wahl.
Du kannst neben Nutzungsausfall auch noch eine Unkostenpauschale für Deinen Aufwand für die Regelung geltend machen. Solltest Du allerdings mit Deiner eigenen Vollkasko abrechnen wollen, so ist die Lage etwas anders, da bestimmt die Versicherung den Gutachter.
Das ist doch mal eine schöne und leicht verständliche Auskunft.
Ich habe den Verursacher und der Haftpflichtschaden soll mit seiner Versicherung abgerechnet werden, das hast du richtig verstanden.
Gutachten ist beauftragt und einen Anwalt habe ich auch schon. Die Höhe des Schaden wird sich auf ca. 2.000 € belaufen. Ist ein unabhängiger Gutachter der auch direkt mit der Versicherung abrechnet, ich brauche nicht in Vorkasse zu gehen.
Versicherung ist die mit den 3 Buchstaben und fängt mit "H" an. Er meinte das die zu 99% der Fälle immer erstmal versuchen zu kürzen und hat mir auch den Anwalt empfohlen. War zufällig der gleich den ich mir vorab schon ergoogelt hatte.
Hallo, die Frage wurde ja schon hinreichend und richtig beantwortet. Ergänzend sei hier ein Ratgeberartikel genannt, der die Unterschiede, sowie Vor und Nachteile von Kostenvoranschlägen und Gutachten erläutert.
http://ihr-gutachten.com/kostenvoranschlag-oder-kfz-gutachten/
Zunächst einige grundsätzliche Fakten: Der Kostenvoranschlag ist sozusagen die „kleine Variante“ des KFZ-Gutachtens. Er ist deutlich günstiger und schneller anzufertigen, besitzt aber nicht ansatzweise die Präzision eines echten Schadensgutachtens. Somit bringt er für den Fahrzeughalter den Nachteil mit, die Schadenhöhe allenfalls grob eingrenzen, aber nicht detailliert benennen zu können.
Du hast vollig richtig reagiert , der Schaden mal grob schätzen lassen oder den genannten kostenvoranschlag erstellen lkassen..und dann damit den Versicherer kontaktieren. Die Versicherung entscheidet dann ob diese ein Gutachten erstellen lässt.
Frage den Versicherer ab welcher Schadenshöhe dieser ein Gutachten einfordert und wenn die eines haben wollen einen Gutachter deiner Wahl zu beauftragen. Erst nach der schriftlicher Zusage des Versicherers würde ich den Gutachterauftrag erstellen nicht vorher denn es kann ja auch sein das der kostenvoranschlag ausreichend ist.
Transalp Tom sieht das völlig richtig da der kostenvoranschlag in die 2000 Euroklasse geht. Joachim
Kannst du, dann sind dir leider auch die Kosten aufzuerlegen, die Versicherung möchte ein Kostenvoranschlag, den kann deine Werkstatt problemlos erstellen, den reichst du bei der Vers. ein.
Nein, das ist so nicht richtig, nur wenn er mit seiner Vollkasko abrechnet, Im Haftpflichtschadenfall hat er freie Gutachterwahl, da macht die Versicherung nichts gegen. Nur wenn er über seine eigene Vollkasko abrechnet muß er sich an die Vorgabe der Versicherung halten, beim Haftpflichtschaden kann er wohl der Bitte nachkommen, aber er kann wählen was und wen er will.