Kann die gegnerische Versicherung bei einem Schaden mit Gutachten einfach den dafür zugrunde gelegten Stundensatz reduzieren?
Hallo,
mein Auto wurde auf dem Parkplatz gegeckst, das heißt die komplette Schuld liegt bei der anderen Partei.
Hab auf Anraten meines Bruder ein Gutachten anfertigen lassen und einen Anwalt genommen. Die gegnerische Versicherung hat auch schon gezahlt, allerdings einen um über 30% reduzierten Betrag: Von knapp 1800 € auf unter 1200 €! Das Ganze wird damit gerechtfertigt, dass deren Vertragswerkstatt ja einen deutlich geringeren Stundensatz hat, abgesehen davon, dass die 25 km entfernt liegt.
Mein Anwalt scheint das entweder net zu jucken oder er hat versäumt mir zu sagen, dass die das können und damit auch problemlos durchkommen. Daher richte ich die Frage mal an die Community.
Weiß da jemand Genaueres?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
6 Antworten
Mein Anwalt scheint das entweder net zu jucken oder ....
Wenn dem so ist, dann solltest du dir überlegen ob es der richtige anwalt sit. Ist er denn ein Fachanwalt für Verkehrsrecht oder hat er irgend ein anderes Spezialgebiet?
Das Ganze wird damit gerechtfertigt, dass deren Vertragswerkstatt ja einen deutlich geringeren Stundensatz hat, abgesehen davon, dass die 25 km entfernt liegt.
Das ist so üblich. Ob es auch rechtlich zulässig ist hängt davon ab:
- ob dein Auto noch keine 3 Jahre alt ist
- oder dein Auto bisher (immer) in der Vertragswerkstatt gewartet wurde
- ob die Reparatur in der benannten Werkstatt absolut gleichwertig ist, dies muss die Versicherung nachweisen. Dazu reicht nicht irgend ein beliebiges Qualitätssiegel aus!
- ob es dir zumutbar ist diese Werkstatt aufzusuchen
- usw.
Dazu solltest du dir einfach mal das Urteil des BGH VI ZR 337/09 durchlesen! In diesem ist es eigentlich sehr gut beschrieben. Ein guter Fachanwalt hätte dir dies auch direkt erläutern können und würde von selbst ggf. die nötigen Schritte einleiten.
Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, ja. Darauf hab ich bei der Wahl des Anwaltes geachtet.
Bei fiktiver Abrechnung ist das vollkommen legitim. Hier können Stundensätze einer Reverenzwerkstatt in deiner Nähe herangezogen werden. Lediglich bei Scheckheft geführten relativ neuen Autos ist das nicht ohne Weiteres möglich.
Wenn du den Schaden tatsächlich in deiner Werkstatt reparieren lässt und die Rechnung einreichst, würdest du den dort berechneten Stundensatz erstattet bekommen. Aber dann hast du ja nur ein repariertes Auto und kein extra Geld in der Tasche...
Du hast wohl meinen Kommentar nicht aufmerksam genug gelesen.
Habe z.z das selbe Problem das die gegnerische Versicherung die Örts üblichen Stundensätze die in den 1 Gutachten meines Unabhängigen Gutachters aufgeführt waren nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt haben.
Das Gericht schickte mich erneut zu einem Gutachter ihrer Wahl und dieser brachte ein noch Höheren Betrag zur Instandsetzung heraus.
Dachte mir okay super doch es kam anders. Versicherung legte bei Gericht nochmal Einspruch ein!!! und die Richterin hat diesem statt gegeben.
Soll jetz schon zum 2ten mal zu einem anderen Gutachter den das Gericht mir mit geteilt hat d.h. zum insgesamt 3ten Unabhängigen-Vereidigten-Gutachter
Das kann doch wohl nicht sein !!! Ich kann das nicht verstehen.
Die Orts üblichen Stundensätze sind die, die jeder Normalverbraucher bekommt wenn er mit seinem schaden selbst zur Lackiererwerkstatt geht.
Die Lackierwerkstätten die mit der Versicherung zusammen Arbeiten haben diesen gegenüber natürlich geringere Stundensätze.
Wahrscheinlich steckt die Richterin mit der Versicherung unter einer Decke anders kann ich mir das nicht Erklären.
Würde gerne wissen ob das alles rechtens ist und ich das Spiel mit machen muss
In einem Gutachten werden oft ortsübliche Verrechnungssätze verwendet. Wenn du reparieren läßt, dann zahlt die Versicherung die Stundenlöhne gemäß Rechnung. Du musst nicht deren angebotene Werkstatt nehmen.
In einem Gutachten werden oft ortsübliche Verrechnungssätze verwendet.
Wenn der Geschädigte nicht eine bestimmte Werkstatt aufsuchen will, dann müssen in einem Haftpflichtgutachten die Verrechnungssätze der örtlichen fabrikatsbezogenen Fachwerkstatt in Ansatz gebracht werden.
Muss oder kann?
muss, siehe BGHUrteil
Ok!
Das ist halt ein mieser Trick um den Streitwert abzusenken. Mit dem geringeren Streitwert lohnt es sich wegen der Gebührenordnung für deinen Anwalt nicht mehr zu klagen .
Das ist der Grund warum dir dein Anwalt nicht rät den Rest (der dir von Rechts wegen zusteht) einzuklagen.Mit verlaub - dein RA ist ein A-Loch
Der Anwalt wird nicht klagen, weil er weiß, dass die Vorgehensweise der Versicherung absolut korrekt ist und keine Chance besteht. Bei dir ist wohl der Name Programm...
Wo ist das Mies? Das ist Legal und wenn du die Versicherung bist, machst du das ganz genauso! Das hat aber nichts mit einem Streitwert zu tun. Das liegt daran, dass alle nur nacht GA und KV das Geld abschöpfen wollen, anstatt zu reparieren. Der RA hätte hier richtig beraten müssen. Aber warum geht der Mandant nicht zum RA und spricht es an. Die gegnerische Versicherung muss den Anwalt zahlen.
Ob das legitim ist kann mit den hier aktuell zur Verfügung stehenden Informationen keiner beantworten.
Woher weist du wie alt das Auto ist und wo es bisher gewartet wurde?????
Ohne dieses Wissen kann deine Antwort zu 100 % falsch sein!