Kfz-Versicherung mindert den Auszahlungsbetrag deutlich und hat ein eigenes Gutachten erstellen lass

3 Antworten

Ich habe einen Verdacht.

Die Versicherung hat dir wohl ein Gegenangebot von einer Partner-Vertrags-Werkstatt vorgelegt.

Dieses Angebot musst Du jedoch NICHT annehmen SOFERN:

  • Deine Auto nicht älter als 3 Jahre ist
  • Sollte das Auto älter als 3 Jahre sein und Du kannst nachweisen, dass Du stets in einer Markengebundenen Werkstatt warst. (z.B. über Scheckheft), dann auch nicht.
  • Die von der Versicherung benannte Referenzwerkstatt NUR deshalb günstiger ist , weil sie Sonderkonditionen untereinander ausgehandelt haben.

Sollten meine aufgeführten Punkte NICHT zum Tragen kommen (es sind ODER Punkte), dann darf die Versicherung auf eine kostengünstigere Werkstatt verweisen.

Du solltest die Abwicklung direkt an einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben.

Diese Abzüge scheinen mir nicht (zumindest komplett) berechtigt zu sein.

  • Wenn du bisher immer alles in der Vertragswerkstatt hast durchführen lassen, dann darfst du auch bei fiktiver Abrechnung die Verrechnungssätze der Vertragswerkstatt zugrunde legen.
  • Warum soll bei einem offenbarungspflcihtigen Schaden keine Wertminderung anfallen, dein Sachverständiger hat diese ja nicht ohne Grund aufgeführt.
  • Eine Instandsetzung einer Tür stellt nicht in jedem Fall den Zustand wieder her, der bestehen würde wenn der Unfalll nicht eingetreten wäre. Dein Sachverständiger hat das Auto gesehen und kann daher besser entscheiden ob ein Austausch gerechtfertigt ist.
  • Vermutlich wurde auch auf die Oberflächenlackierung der angrenzenden Bauteile verzichtet, diese ist aber bei sehr vielen Farbtönen erforderlich.
  • Abzüge der UPE und Verbringung sind auch bei fiktiver Abrechnung nicht generell zulässig (das ist Gebietsabhängig).
Wir wollen uns den Nettobetrag auszahlen lassen und geben das an.

Diese fiktive Abrechnung könnte (!!) der "Knackpunkt" sein:

Während sich der Geschädigte bei einer tatsächlichen Reparatur (und anschließender Abrechnung) i.a.R. keinen Verweis auf irgendwelche "Billigheimer" gefallen lassen muss, sieht dies bei der fiktiven Abrechnung mitunter tatsächlich etwas anders aus.

Leider lässt sich aus der Entfernung keine auch nur einigermaßen sichere Aussage treffen, da zu viele Details nicht bekannt sind (z.B.: "Muss die Tür i.d.T. ausgetauscht werden?", "Wie liegen die Stundensätze der Gutachten 1 und 2 im Vergleich zu ortsüblichen Stundensätzen?", "Wurden im Gutachten von Audi ggf. schadenunabhängige Arbeiten aufgeführt oder - umgekehrt - im Gegengutachten notwendige Arbeiten nicht berücksichtigt?", usw.).

Vielleicht empfiehlt es sich in so einem Fall einen Fachanwalt zu beauftragen, der die eigenen Ansprüche durchsetzt (Die Kosten für den Anwalt sind übrigens von Seiten der gegnerischen Versicherung zu tragen.)...

Viele Grüße

Loroth

P.S.: Was mich beim Lesen der Schilderung hat stutzen lassen, ist folgender Satz:

Jetzt soll ich mein Auto billig reparieren lassen obwohl es immer bei Audi war?

Soll das Fahrzeug nun de facto repariert werden oder nicht?