Kann die Kindesmutter den Umgangskontakt zum Vater einfach so verweigern?
Mein Freund ist von seiner Exfrau geschieden.Sie haben eine gemeinsame Tochter (10 Jahre alt),welche bei der Kindesmutter lebt. Beide Elternteile haben das gemeinsame Sorgerecht. Am Anfang klappten die Umgangskontakte super, bis die KM einen neuen Mann kennen lernte. Die KM verweigerte seit dem die Besuchskontakte u versuchte alles, um den Vater "aus den Weg zu räumen"! Damals (da war das Kind 3 Jahre alt) beschuldigte sie den KV der sexuellen Vergewaltigung. Das Kind musste zur gynakologischen Untersuchung, wobei NICHTS festgestellt wurde. Es folgten X Gerichtsverhandlungen, psychologische Gutachten des Kindes u festgelegten Umgangsregelungen. Trotzdem verweigerte sie den Vater den Umgang. Es folgten wieder Gerichtsverhandlungen. Die Urteile interessierten der KM allerdings kaum. Bestraft wurde sie dazu nie. Der letzte Gerichtstermin ergab, dass die KM und der KV Gespräche bei einer Familienberatungsstelle machen mussten. Der zuständige Psychologe hat es (nachdem schon 2 Jahre vergangen waren) es geschafft, dass die Umganskontakte langsam wieder zu Stande kamen. Seit dem klappte der Umgang ganz gut. Jedes zweite Wochenende und einmal in der Woche kam das Kind zu uns. Mit mir verstand sie sich auch von Anfang an super. Seit dem das Kind in der 3. Klasse ist, kamen immer wieder Probleme auf: die KM gab den KV keine schulischen Auskünfte mehr, Elternsprechtage wurden verschwiegen, gesundheitliche Probleme des Kindes wurden nicht angesprochen, Umganszeiten wurden von der KM nicht eingehalten oder Termine so gelegt, dass die Umgangszeit verkürzt oder umgeplant werden mussten. Die KM macht was sie will. Bei Gesprächen, das Problem zu lösen, blockt sie entweder komplett ab oder meint, dass sie als Mutter am Besten wüsste, was für das Kind gut wäre. Das Kind erzählte uns immer wieder, dass sie oftmals (aus Seitens der KM) meinen Freund und mich anlügen müsste, "da sonst das Kind vom Jugendamt bei der Mutter weggeholt würde"! Schlechte Noten werden verschwiegen, ....! Die Umgangskontakte klappten, trotz dieser Probleme gut. Jetzt sind mein Freund und ich am Bauen und es ist ein eigenes Zimmer für das Kind geplant (bislang war unsere Mietswohnung sehr eng und das Kind musste auf einer Matratze schlafen). Die KM verkündigte per Schreiben ihres Rechtsanwaltes plötzlich (ohne erkannbaren Grund), dass ihrer Seitens aus die Umgangskontakte bis auf weiteres nicht mehr statt finden! Der KV würde sich öfter anangemessen verhalten (wüssten nicht, wo oder wann er sich so verhalten hätte) und er würde sich übertrieben um die schulischen Angelegenheiten kümmern. Der KV hat sich öfter schulische Auskünfte direkt vom Klassenlehrer geholt, da die Infoweitergabe der KM nicht klappt. Die KM wurde aber darüber informiert, wobei sie ihr Verhalten trotzdem nicht änderte. Der KV hat seine Tochter jetzt 8 Wochen nicht gesehen und wir warten auf einen Gerichtstermin! Wieso kann die KM dem KV einfach so das Kind vorenthalten? Wo sind die Rechte des KV?
4 Antworten
JA wo sind die Rechte des KV?? Das verstehe ich auch nicht, warum ihr nix passiert, dieser KM! Normalerweise ist es so, das man einen Beschluß über den Umgang vom Gericht bekommt, so wie du geschrieben hast, hat er ja einen...wenn die KM dann die Herausgabe des Kindes verweigert und der KV dies beanstandet muss sie Bußgeld zahlen sofern das im Beschluß steht. Was steht genau in seinem Umgangsbeschluß?? Werden der KM bei Nichteinhaltung Strafen angedroht? Wenn nicht kann sie weiterhin machen was sie will. Er muss dafür sorgen das sie bei Nichteinhaltung bestraft wird. Wenn sie kein Busgeld zahlen möchte geht sie ins Gefängnis, so läuft es normalerweise ab. Dieses Hickhack bei euch ist ja eine Katasthrophe und würde meine Geduld bei Weitem überschreiten. Er könnte auch mit der Polizei (incl. Umgangsbeschluß) bei seiner Ex vorfahren und die Herausgabe des Kindes zum Umgangstermin verlangen, ist zwar ein Schocker fürs Kind, aber das Recht hat er und sie würde sicherlich etwas sparsam gucken und merken das sie eben nicht machen kann was sie will. Er lässt sich da viel zu viel gefallen. Ihr müsst richtig Druck machen, Sturm klingeln, nicht wegfahren bis sie das Kind rausgibt. Presse einschalten usw. ihr müsst richtig stressig sein, holt euch ein Megaphon und verlangt lauthals die Herausgabe des Kindes zum Umgangstermin, die Nachbarn werden staunen und reden, sie kann bald nicht mehr vors Haus gehen ohne angesprochen zu werden, irgendwann ist sie es leid. Das Kind wird merken das der Papa sich wirklich interessiert und Alles versucht um es zu sehen. PS: Ein Brief von ihrem Anwalt, das sie den Umgang abbricht, hat keinerlei rechtliche Relevanz, der Umgangsbeschluß gilt solange bis ein Richter einen neuen verfasst oder das Kind 18 ist.
Wenn sie Hartz4 bezieht schütz sie das nicht vor einem Bußgeld (wenn es im Umgangsbeschluß mit aufgenommen wird) das wäre toll, das alle die kein Geld haben einfach so Straftaten begehen könnten. Wenn sie nicht zahlen kann wandert sie ins Gefängnis, sie kann ja im Vorfeld dafür sorgen das es nicht soweit kommt indem sie sich an den Umgangsbeschluß hält. Ich wünsche euch viel Erfolg und einen guten Richter bei der Verhandlung. Tip für die Verhandlung: bleibt immer freundlich und sachlich und zeigt dem Richter das es euch nicht darum geht die Mutter schlecht zu machen, sondern nur um das Wohl des Kindes und das ihr beide euch eine Zusammenarbeit für das Kind (im Sinne des Kindes) mit der KM wünscht. Das wird den Richter beeindrucken und ihr werdet euer Ziel erreichen.
Die muss er wohl leider ienklagen wenn die KM nicht mit sich reden lässt... Habt ihr schon mal drüber nachgedacht, sie zu euch zu nehmen? Natürlich nur wenn das KInd das will...
Ich würde mal zum jugendamt gehen und die Probleme schildern...
Erstmal danke für deine schnelle Antwort! Es gab bereits schon 9 Gerichtstermine, bis die Umgangskontakte wieder zu Stande kamen. Sollen jetzt nochmal wieder X Gerichtstermine statt finden? Es kann doch nicht sein, dass es wieder 2 Jahre dauert, bis er seine Tochter wieder sehen darf!? Wir haben schon oft drüber nachgedacht, das Kind zu uns zu nehmen, so einfach ist das aber leider nicht! Es müssen schon gute Gründe vorliegen, bis die das Aufenthaltsbestimmungsrecht ändern (Alkoholkonsum der KM, Drogen, körperliche Gewalt). Das psychologische Gutachten damals, hat ergeben, dass "das Kind in einen Konflikt steht und aus Angst vor der Mutter, auf den Vater verzichtet"! Trotzdem kann die KM tun und machen was sie will. Dann bekommt sie vor Gericht gesagt "Das müssen sie unterlassen"! Interesieren tut es aber keinen, ob sie es macht. Und außerdem würde sich das Kind (aus Angst) mit Sicherheit gegen den Vater entscheiden! Das Jugendamt sagt nur, wir sollen es bei Gericht einklagen.... Das haben wir gemacht!!!
Ja das ist schon nicht einfach... ja eigentlich schon richtig schwer... aber mehr als gericht und jugendamt geht leider nicht... ich mein die sind ja wohl auch für das wohl des kindes zuständig...
Ich würde sie jeden tag anrufen und nach dem kind fragen... und einfach nicht locker lassen... geht sie nicht ans telefon fahrt halt hin... irgendwann hat sie schon die schnauze voll...
Ich mein, würde er keinen unterhalt zahlen wäre sie die erste die mit euch in kontakt treten würde oder? ;-)
Selbst wenn der KV KEIN Sorgerecht hätte, darf die KM das nicht.
Ekelhaft wie man Kinder zu seinen eigenen Zwecken instrumentalisieren kann...!!
Zuallererst ist es ein Irrglaube der KM zu meinen sie kann den Umgang verhindern u./od. verbieten.
Das Kindschaftsrecht ist auf den Seiten der Kinder. Denn das Kind hat das Recht auf den Umgang mit dem Vater.
Deine Tochter wird gehört werden vor Gericht.
Das Fam. - Gericht wird vor dem Termin eine Verfahrenspflegschaft " installieren "
Diese Verfahrenspflegschaft ist ausschließlich der " Anwalt " für deine Tochter. Bei Gesprächen mit diesem Pfleger darf & wird deine Ex Frau nicht anwesend sein.
Und dieser Pfleger hört sich deine Tochter genau an & verfasst dazu einen Bericht fürs Gericht.
Ich wünsch' dir viel Kraft & Glück für die bevorstehenden Monate.
Grüße, D.
Es wird folgendermaßen ablaufen:
meines wissen geht das so einfach nicht, solange der KV noch Sorgerecht hat und auch Umgangsrecht darf die KM das Kind nicht vorenthalten. Ihr seid ja schon in viele Gerichtstermine verwickelt, hätte jetzt auch gesagt: nichts wie ab zum Rechtsanwalt... zudem scheint die KM das Kind zu beeinflussen, dass sollte so auch nich sein und kann auch vor Gericht vorgetragen werden. Ich würde auch mal von eurer Seite her ans Jugendamt treten, die können oft auch noch Tipps geben und euch die genaue Rechtslage erklären. Da sollte man sich auch nicht schämen oder Angst davor haben. Sie werden schon nicht gleich das Kind ins Heim stecken. Ganz im Gegenteil, sie wollen nur das beste für das Kind und vielleicht sehen sie auch eine Gefährdung für das Kind bei der KM, da sie das Kind ja auch aufhetzt und wichtige Dinge verschweigt und somit wohl kein richtiges Gefühl für die Wichtigkeit verschiedener Umstände hat. Es wird auch eine zunehmende Belastung für das Kind sein, wenn die KM sich so gegen den KV sträubt. Also mein Vorschlag wäre einfach mal HIlfe beim JA zu suchen. Die können auf jedenfall weiter helfen
Danke für deine Antwort! Das JA hat sich die Schilderung unserer Seite bereits angehört, verweist uns aber zum Gericht. Die KM würde sich zu einen klärenen Gespräch nicht einlassen und da könnte das JA so nichts machen! Die KM besteht aber doch auch in der Pflicht, dem KV die Umgangskontakte zu ermöglichen. Wieso kann sie diese dann aus den o.g. Gründen (welche lächerlich sind) einfach so aussetzen? Wenn der Gerichtstermin ist, werden die Umgangskontake gerichtlich festgelegt (bereits ist dieses nur übers Jugendamt geschehen, nicht aber gerichtlich). Aber was, wenn die KM sich WIEDER einfach nicht dran hält?
wenn sie gerichtlich vorgegben werden und sie sich dann nicht daran hält kann das konsequenzen nach sich ziehen. es zeigt ja, dass sie keinerlei verantwortungsgefühl hat. im schlimmsten falle könnte dein freund, dann auf das alleinige sorgerecht klagen.
Hallo! Danke für deine Antwort!!! Die Umgangskontakte wurden bislang nur übers JA gemacht. Gerichtlich noch nicht- dieses haben wir jetzt aber bei Gericht beantragt und warten auf n Gerichtstermin. Wenn sie sich dann trotz gerichtlichen Umgangsregelungen weigert, ihm das Kind auszuhändigen sieht das mit n Bußgeld bei ihr schlecht aus! Sie hat ja nichts. Hartz 4, keine Ausbildung, keinen Arbeit. Jediglich n Hauptschulabschluss! Lust hat sie keine, um arbeiten zu gehen! Mein Freund hatte ihr eine Stelle angeboten- Betreuung bei einen behinterten Mann. Das hat sie dankend abgelehnt. Und für eine ungelernte Kraft hätte sie noch nicht mal so schlecht verdient. Das mit der Polizei ist an sich eine gute Idee. Es wäre nur für das Kind wirklich schade, ...!!! Es ist wirklich eine traurige Situation und wirklich schade um das Kind. Denn das Kind ist das leidtragende! Die KM versteckt sich immer hinter dem Rücken des Kindes (Das Kind möchste nicht)!. Ich hoffe nur, dass das mit dem Gerichtstermin nicht mehr sooooo lange dauert und mein Freund vor Gericht seine Umgangsregelung so bekommt, wie er sich es weiterhin wünschen würde!!! LG