Umgangsrecht gerichtlich geklärt. Trotzdem Missachtung?
Hallo ihr lieben! Ich richte mich heute an euch mit einer ganz wichtigen Sache! Wir waren gerade bei der ex von meinem Mann und wollten seine Tochter (4jahre) abholen. Das umgangsrecht ist gerichtlich geklärt. Jetzt wollte sie uns aber die Maus nicht geben da mein Mann keine Jacke für sie mit gebracht hat. Wir riefen die Polizei die aber nichts klären konnte da die ex Frau der kleinen oft gesagt hatte das Papa böse ist und keine Jacke gekauft hat. Sie hatte also jetzt Angst und wusste nicht wohin mit sich. Wir gingen wieder ins Auto und riefen das Jugendamt an.. Das uns nur sagte (weil Samstag ist) das die das aufnehmen aber heute nichts machen können...
Jetzt die eigentliche Frage... Kennt sich jemand gut aus? Kann uns einer sagen ob sie jetzt eine Strafe kriegen kann wegen Missachtung des Gerichts? Und oder darf sie so einfach die kleine behalten?
Danke über jede Antwort :( ganz liebe Grüße !!
4 Antworten
Deine Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Und ggf. ist es auch nicht die Antwort, die Du hören möchtest.
Zunächst ist zu klären, ob ein gemeinsames Sorgerecht oder ein alleiniges Sorgerecht der Mutter besteht oder ob der Mutter lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind zugesprochen wurde.
Das Umgangsrecht mit Polizei durchsetzen zu wollen, schadet definitiv dem Kindeswohl und wird immer einen bitteren Nachgeschmack zurücklassen.
Versucht diese Situation mit den Augen eines Kindes zu sehen. Die Polizei will etwas von der geliebten Mutter, nimmt sie vielleicht sogar mit? (Angst) Der Papa bringt nicht mal eine Jacke mit und hat auch die Polizei gerufen? Dann ist er schlecht. KINDERAUGEN
Das Umgangsrecht zu verwehren ist natürlich - keine zwei Meinungen - eine Gemeinheit, aber leider gängige Praxis in zerrütteten Beziehungen.
Die Frage ist, was ist das Beste für die Tochter? Das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter kann natürlich bei wiederholter Umgangsverwehrung angefochten werden. Im Grundsatz gilt , wer besser in der Lage ist, los zu lassen, wer das Umgangsrecht des anderen nicht verhindert, ist für die Erziehung des Kindes oft der bessere Elternpart (das ist keine Regel, nur Erfahrung). Aber nur dann wenn Loslassen nicht gleichbedeutend mit Gleichgültigkeit ist.
Wenn also die Mutter fortwährend das Umgangsrecht verhindert - egal mit welchen Begründungen - so müsst ihr das dokumentieren, Ereignisse "sammeln" und das Jugendamt aufsuchen. Wenn das Jugendamt - was leider oft der Fall ist - Vätern nicht hilft, so kann ein(e) Anwalt(in) helfen. Dabei müsst ihr Euch über die Konsequenzen sehr im klaren sein. Denn die wiederholte Verweigerung des Umgangs kann - KANN - muss nicht, zur Aberkennung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes, ggf. auch des (alleinigen) Sorgerechtes führen.
Nur wenn Ihr auch bereit seid, das Kind auf Dauer bei Euch aufzunehmen, geht diesen Weg, wenn nicht, dann empfehle ich, im Interesse des Kindes das ganze deutlich ruhiger anzugehen.
Leider finden manche immer Gründe um die Kids nicht mitzugeben. Es ist erkältet, muss für die Schule lernen, ist bei einer Freundin... Ich finde das unmöglich. Die Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Ich habe da immer drauf geachtet.
Ob ihr rechtlich da was machen könnt weiß ich leider nicht. Aber meistens sitzt die Mutter am längeren Hebel.
Traurig nur für euch und das Kind.
Die Mutter hätte ja eine Jacke mitgeben können. Schuhe wird sie ja auch getragen haben. Die musstet ihr auch nicht mit bringen.
Alles Liebe!
Ja es gab schon vorher eine Regelung beim Jugendamt. Da hatte sie auch nicht drauf geachtet :( sie sei krank , ist eingeladen auf irgendwas bla bla bla ... Und jetzt einfach so dem Gericht nicht zu folgen ist echt nicht fair. Redet auch immer dem Kind ein das Papa böse sei. Diese Frau ist unmöglich was das angeht...
Mein Mann fährt immer ganz aufgelöst da weg. Naja , ich denke wir können jetzt eh nichts machen außer auf Montag warten und wieder, den Anwalt anrufen.
Danke für deine Antwort!
Ganz liebe Grüße !!
Sie muß die Jacke stellen, dafür bekommt sie Unterhalt.
Wenn eine Strafe bei Mißachtung vereinbart wurde, dann ja.
Wenn nicht, dann nicht.
Ihr habt ernsthaft die Polizei gerufen? An das Kind habt ihr da aber nicht gedacht, oder?
Sie darf nicht, aber sie kann ganz offensichtlich.
Richterlichen Beschluß mit Strafbewährung erwirken.
Das Jugendamt kann da überingens überhaupt nichts erreichen - allenfalls eine Stellungnahme vor Gericht ist da drin.
Dein Mann sollte unbedingt üben das Wohl des Kindes an allererste Stelle zu setzen!!!!!
Je kleiner die Kinder sind, je stärker nehmen sie die Gefühle der Erwachsenen wahr. Tatsächlich dann noch je stärker je näher die Erwachsenen dem Kind stehen.
Ich gebe ein Beispiel:
Kleinkind trotzt während des Einkaufs. Kommt vor, ist einfach normal und nachvollziehbar. Nachvollziehbarkeiten könnte ich jetzt so viele aufzählen dass der Platz hier nicht reicht. Jeweils aus Sicht und Empfindungswelt des Kindes.
Kommt eine wildfremde Person vorbei, strahlt ruhige Fröhlichkeit aus, grinst das Kind nur an
das Kind nimmt die aktuell andere Ausstrahlung wahr, die andere Mimik und Körperhaltung und ist abgelenkt.
Dein Mann ist der Vater des Kindes. Und jedes Mal wenn er auftaucht machen beide Elternteile massenweise gefühlsmäßiges Theater.
Je mehr Dein Mann dieses Theater mitmacht je glaubwürdiger wird die falsche Beschuldigung der Mutter für das Kind. Und verfestigt sich je älter das Kind wird.
Je älter das Kind wird je mehr Mitspracherecht wird ihm bezüglich Umgang mit den Eltern zugestanden.
Dein Mann sollte also schleunigst erlernen sich ständig bewusst zu machen dass ein Kind lange lebt. Dass es mehr als ratsam ist langfristig zu denken.
Es gibt jetzt also Streit um eine zu kaufende Jacke für das Kind. Dein Mann zahlt aber Kindesunterhalt. Von diesem hat die Mutter tatsächlich diese Jacke zu kaufen wenn sie nicht vorhanden ist.
Der Vater steht also vor der Tür und möchte sein Kind abholen. - Du wartest bitte im Auto um die Situation nicht noch schlimmer zu machen, die Mutter nicht durch Deine reine Anwesenheit zu provozieren.
Mutter labert wegen der Jacke.
Vater bleibt ruhig und fragt ob Mutter denn diesen Monat nicht das Geld von ihm für das Kind bekommen hat. Von seinem Konto ist es immerhin abgebucht.
Mutter fängt eine Laberei an.
Vater bleibt ruhig. Unbedingt!!!!! Und erklärt in Ruhe dass dieses sein Geld dazu da ist dass die Mutter mit dem Kind eine wirklich passende Jacke kauft die dem Kind auch gefällt Da ist es ja dann beim Einkauf dabei. Während wenn Papa alleine einkauft und Kind so lange nichtt gesehen hat, so lange nicht mit Kind sprechen konnte nicht wissen kann welche gefällt.
Kind mag den Sachverhalt jetzt nicht verstehen. Kind versteht aber dass Papa ruhig bleibt. Unbewusst weiß Kind: Wer im Unrecht ist regt sich auf.
Und dann nehme bitte unbedingt zur Kenntnis:
Aus Sicht der Mutter, ob nun bewusst oder unbewusst spielt keine Rolle, bist Du die böse Frau die ihr den Mann, den Versorger, ihre Lebensplanung weg genommen hat.
Du solltest da also gar nicht auftauchen.
Dein Mann aber mag gerne einen Freund bitten als Zeuge, einfach als stummer Zeuge, mitzukommen. Der stumme Zeuge mag nach dem Erlebnis dann ein Gedächtnisprotokoll aufsetzen, mit Datum und Unterschrift versehen und als Kopie für das Jugendamt abgeben.
Unter Suchworten wie
verlassene väter
sind manche Foren zu finden wo mancher Rat steht. Da ist sicherlich auch manches Mal der Ton grenzwertig. Da schreiben sich eben verletzte Väter ihre Wut und ihren Frust von der Seele. UND geben sich gegenseitig guten Rat.
DEIN Kind ist es nicht. Das lerne zu akzeptieren. - Und Das gilt auch dann wenn Ihr Euch entscheidet die Möglichkeit zu schaffen dass das Kind eines Tages bei Euch lebt. Denn eine Mutter lässt sich nicht ersetzen wenn sie noch anwesend ist.
Noch auf den Punkt gebracht:
Ein Kind ist kein Gegenstand der mal eben für einige Zeit abgeholt wird. Und dann eben heraus gerückt gehört.
Der letzte Absatz mag Dir absolut nicht gefallen. Deine Zeilen lassen aber diesen Gedanken durchaus aufkommen.
Achte auf Deine Gefühle - sie werden zu Deinen Gedanken
Achte auf Deine Gefühle - sie werden zu Deinen Worten
Achte auf Deine Worte - sie werden zu Deinen Taten
Ich habe hier eine Seite gefunden die eine Auskunft gibt. In dem Fall geht es speziell um Gummistiefel die eben für einen von der Mutter offensichtlich in dieser Form nicht eingeplanten Ausflug gedacht sind. http://www.vatersein.de/Forum-action-printpage-topic-19005.html Eine Jacke ist da ein anderes Thema. Finde ich persönlich. Aber nutzt die Seite um das Thema zu vertiefen. Denn diese Auskunft kann durchaus veraltet sein.
Ein Familiengericht ist verpflichtet das Wohl des Kindes an erste Stelle zu setzen. Dazu steht ihm einerseits das Jugendamt als beratende Institution zur Seite welche sich über die örtlichen Verhältnisse ein Bild macht. Mit dem steht Ihr ja in regelmäßigem Kontakt.
In einem weiteren Schritt kann auch an entsprechende Gutachten gedacht werden. Empfehlenswert ist aus meiner Erfahrung beim Alter des Kindes erst mal zu erforschen wie dann die Fachperson das Kind kennen lernen will. Gedenkt die Fachperson das Kind mit Puppen die Situationen nachspielen zu lassen ist es eine durchweg empfehlenswerte.
Ich wünsche dem Kind dass Ihr es bei Euch aufnehmen mögt und könnt .Um mich mal so zu formulieren. Denn eine Winterjacke kann ja wohl als übliche normale Bekleidung eingefordert werden. Es sei denn die Mutter geht mit dem Kind nie vor die Tür.
Noch ergänzend zu Deiner Nennung des gezahlten Unterhalts an die Mutter: Hinzu zu rechnen sind noch die 190,- Euro Kindergeld welches ja sicherlich an die Mutter gezahlt wird. Das wären dann 590,- Euro von denen sie keine angemessene Jacke für das Kind kaufen kann.
http://www.juraforum.de/lexikon/kindesunterhalt
Diese Seite ist tatsächlich in jedem Fall empfehlenswert da hier in der Regel auch entsprechende Urteile zu finden sind. Auf die Schnelle habe ich jetzt einfach nur mal die allgemeine Erklärung da zum Thema für einen Blickwinkel einkopiert. Deine Antwort lässt ja die Unterstellung zu dass Du durchaus sehr gut fähig bist die Seite entsprechend nutzen zu können. :))))
Also da weiß ich gar nicht was ich antworten soll . Ob es mir gefällt oder nicht, wie du so schön schreibst, ist gar nicht gefragt. Sie ist definitiv nicht mein Kind. Und das bleibt auch so! Ich versuche nicht ihre Mutter zu ersetzen. Und ist sehr bewusst, gerade meinem Mann, was alles auf Kinder wieder spiegelt und oder was sie alles auf nehmen.
Die Maus kommt zu uns und sagt uns alles was die "Mutter" ihr wieder Versucht hat ein zu Trichtern. Wir seien böse, bei uns ist es gefährlich und und und.
Wir haben täglichen Kontakt mit dem Jugendamt. Und mit einem zeigen rein zu gehen haben wir versucht. Die Mutter rastet dann aus. Wir nehmen jetzt immer alles mit versteckter Kamera auf. Wozu uns unser Anwalt geraten hat.
Dennoch besteht die Frage .. Darf sie das? Sie bekommt über 400euro unterhalt und zwingt ihn eine Jacke zu kaufen damit er sie mit nehmen darf.
Nächster Gerichts Termin steht.. Alles sehr traurig nur für die kleine.