SF-Klasse rückgestuft trotz unbewiesenem Unfall?

10 Antworten

Hallo noah18,

der Versicherer muss Haftpflichtansprüche, welche zugrunde liegen, begleichen. Sollte die Schuldfrage nicht geklärt sein und du eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung besitzen, empfehle ich dir den Gang zum Rechtsanwalt. Kannst du es beweisen, wird dein Versicherer den Schaden freistellen und den Schaden beim Unfallgegner regressieren (sich das ausgezahlte Geld zurückholen).

Du solltest in Ruhe mit der Schadenabteilung deines Versicherers sprechen, alles schildern. Manchmal nutzen Versicherer sogar eigene Anwälte, um den Schaden mit dem Unfallgegner rückabzuwickeln.

Bewiesen oder nicht Bewiesen, wenn du einen Schaden verursacht hast, zahlt dein Versicherer und du wirst gestuft. Du hast übrigens das Recht, zu erfahren, welcher Schaden, wann passiert etc.

Trotzdem alles Gute mit dem Schaden.

Viele Grüße

BB


noah18 
Beitragsersteller
 29.01.2016, 19:45

Aber doch nicht, wenn ich meinem Versicherer den Fall geschildert habe und diese Ansprüche unberechtigt sind. Mein Versicherer muss doch erst einmal prüfen, ob die Ansprüche berechtigt sind. Eine solche Prüfung hat nie stattgefunden.

Bellabe1980  29.01.2016, 19:53
@noah18

Er muss nichts prüfen, wenn es offenkundig ist. Dies im Internet zu beurteilen ist jedoch fast unmöglich. Sollte eine Schadensmeldung seitens der Polizei vorliegen, ist diese als erstes zu prüfen. Stehst du in der ersten Spalte, bist du Schuld. Ist dem so, dann sprich mit der Polizei, Warum? wWeshalb?. Wichtig ist die Kommunikation, ohne - wird dich keiner verstehen. Hilft alles nichts, geh zum Rechtsanwalt, am besten mit der Spezialisierung für Verkehrsrecht.

Da bleibe mal ganz unruhig, wenn nichts passiert ist, dann wirst du auch wieder in die alte SF Klasse gestuft. Wenn der Fall für die Versicherung abgeschlossen ist. Das kann u.U. länger dauern.

Und zwar muß der Sachbearbeiter einen Schaden anlegen, geführt unter einer Nummer. Sonst findet ja Keiner den Fall wieder im System. Und sobald eine Schadennummer angelegt ist, wirst du zur Hauptfälligkeit hochgestuft. Das ist ein Automatismus, der ist bei allen Gesellschaften gleich. Ist der Fall irgendwann ohne Zahlung abgeschlossen (oder bei Haftpflichtschäden wegen Geringfügigkeit von dir selbst zurückgekauft), dann wird diese Stufung zurückgenommen.

Es kann durchaus sein, daß du dann die zu viel gezahlten Beiträge von mehreren Jahren erstattet bekommst. Also dranbleiben und nachfragen.

Rufe deine Versicherung an und besprich sachlich mit dem Sachbearbeiter deine Fragen. Er wird dir aufgrund der Rechtslage die Antworten geben. Sucht beide nach einer Lösung! Dann kommt die Kuh auch vom Eis.

Die Staatsanwaltschaft hat ja wohl NUR den Vorwurf der Unfallflucht nicht weiter verfolgt/fallen gelassen.

Das heißt ja nicht, dass Deine Unfallbeteiligung damit ebenfalls als nichtig gesehen wird. Scheinbar hat Deine KfZ Haftpflicht-Versicherung, wozu diese dann auch gesetzlich verpflichtet ist, den Schaden reguliert. Oder Du beweist, dass Du keinen Schaden verursacht hast!

Das hat dann zur Folge, dass Dein SFR zurück gestuft wird.

Je nach Höhe des Schadens, der von Deiner Versicherung beglichen wurde, sollte man prüfen, ob es sich rechnet, dass Du den Schaden selbst übernimmst, also der Versicherung zurück zahlst.

noah18 
Beitragsersteller
 29.01.2016, 19:33

Wie bitte? Ich soll etwas beweisen, das es nicht gegeben hat? Als Naturwissenschaftler kann ich bei solcher Unlogik nur lachen. Den Unfall habe ich nicht begangen, da ich an jenem Tag nicht einmal außer Haus war. Es bezichtigt mich also irgendjemand einer Unfallschuld, und ICH muss dann beweisen, dass dem nicht so ist? Normalerweise müsste doch mein Versicherer diese unberechtigten Ansprüche abwehren und nicht einfach so schnurstracks bezahlen.

ronnyarmin  29.01.2016, 21:30
@noah18

Hier kennt Niemand den Fall. Niemand weiss, welches Argument die Gegenseite angeführt hat, dein Auto als unfallbeteiligt anzusehen.

Es geht nicht darum, ob du zu Hause warst, sondern, ob das Auto in einen Unfall verwickelt war.

Leider gibts du keinerlei Infos. Hat sich Jemand dein Auto angesehen, um zu überprüfen, ob der Schaden, der der Gegenseite offensichtlich entstanden ist, von deinem Auto herrühren kann oder das ganz sicher nicht tut?

Der Versicherer hat einen Schaden bezahlt..   sonst gäbe  es keine hochstufung. Sprich mit der schadesabteilung deines versicherers  und kläre das ggf durch Einsendung ( einscannen und  per Mail versenden ) deines Freispruches ..   Bitte um  korrektur der Einstufung in den korrekten SF Rabatt..

Bellabe1980 hat das richtig erkannt und erklärt.   Joachim

suzisorglos  29.01.2016, 21:12

Die Stufung erfolgt, wenn der Versicherer den Schaden angelegt hat, und zwar unabhängig davon, ob bereits eine Zahlung geleistet wurde. Mit Schadenmeldung und nachfolgender Schadenanlage bildet der Versicherer Rückstellungen, und der Vertrag ist auch ohne Zahlung vorläufig schadenbelastet. Wir der Schaden später ohne Zahlung geschlossen, weil die Ansprüche unberechtigt waren, wird die Stufung des SFR rückwirkend wieder korrigiert und eventuell zuviel gezahlter Beitrag erstattet.