Wohnungsabnahme bei Auszug durch den Hauswart?
Kann ich darauf bestehen, dass die Wohnungsabnahme von einem Angestellten der Hausverwaltung erfolgt und nicht durch den Hauswart ?
Gegen diesen Hauswart ist bereits eine Beschwerde wegen seines Benehmens gegenüber uns Mietern an die Hausverwaltung erfolgt, und ich möchte mit dieser Person möglichst nicht mehr zusammentreffen.
Eine Beschwerde, wie viele Mieter gibt es denn im Haus?
14 Parteien
Und dann eine einzige Beschwerde? Das ist aber ein Superschnitt!
Es wurde von Mietern aus drei Häusern eine Sammelbeschwerde eingereicht
5 Antworten
Nö, zum Glück dürfen die Mieter unser Personal nicht aussuchen.
Ist aber vielleicht ja sogar gut für Dich.
Achte bei der nächsten BK-Abrechnung darauf, dass dieser Einsatz abgezogen wurde.
Denn bezahlen muss der liebe Mieter solche Kosten natürlich nicht.
Alles Gute für 2022.
Wer die Wohnung abnimmt, bestimmt Dein Mietvertragspartner /-gegner.
Falls wir irgendwann einmal das Gefühl haben, mit einem Mieter könnte es Probleme beim Auszug geben, legen wir den Termin immer erst auf den ersten Werktag nach Mietvertragsende.
Zu diesem Zeitpunkt hat der Mieter bereits das Hausrecht verloren und wenn Mieter während der Besichtigung im Rahmen der Übergabe renitent wird, setzen wir ihn vor die Tür und machen dann das Protokoll ohne den ihn. Da wir davon ausgehen, dass es dann seitens des Mieters keine Unterschrift geben wird, haben wir einen kompetenten Zeugen aus der Immobilien- oder Baubranche dabei.
Wenn die Übergabe schon stattfindet, so lange der Mietvertrag noch läuft, wäre das nicht möglich. Überlege Dir also gut, ob Du nach Ende des Mietverhältnisses noch irgendwelche Ansprüche bezüglich der Person des "Abnehmers" stellen willst. Was Dir immer bleibt, ist die Verweigerung der Unterschrift unter ein Protokoll, das Dir nicht gefällt.
Bei einem Misstrauen gegenüber der Person der Wohnungsabnahme, i.e. dem Hauswart, haben Sie zudem ein berechtigtes Interesse gegenüber der Hausverwaltung auf eine Person der Hausverwaltung als wohnungsabnehmende Person zu bestehen. (BTW)
Sie können es einmal (oder zweimal) versuchen. Wenn Sie die Wohnung innehaben, dann sind Sie "el maestro" der Wohnung. Sie müssen nicht jeden Menschen darin hineinlassen. - Ausnahmen ausgenommen -
Bei einem Misstrauen gegenüber der Person der Wohnungsabnahme, i.e. dem Hauswart, haben Sie zudem ein berechtigtes Interesse gegenüber der Hausverwaltung auf eine Person der Hausverwaltung als wohnungsabnehmende Person zu bestehen. (BTW)
Nimm einfach einen anderen mit, der kann auch gleichzeitig Zeuge sein bei Unstimmigkeiten. Einen Einfluss wem die schicken hast du nicht.