Kfz-Händler darf bei Kfz älter als 10 Jahre keine Gewährleistung geben?!
Hallo, wir möchten einen gebrauchten VW T4, Erstzulassung 1999 mit 172.000 km kaufen. Das Angebot fanden wir auf mobile.de. Laut Mobile handelt es sich um einen Händler.
Wir meldeten uns bei eben diesem und vereinbarten vergangenen Samstag einen Termin, um uns das Fahrzeug persönlich anschauen zu können. Außerdem wurde eine Probefahrt vereinbart.
Der VW war in einem ganz ordentlichen Zustand, als wir dann die Probefahrt machen wollten, hieß es plötzlich, dass das nicht ginge, da die Zulassung noch auf den Kunden liefe, das Auto müsse erst abgemeldet werden.
Also wieder neuen Termin vereinbart. Probe gefahren. Alles in Ordnung, wir wollten die Anzahlung leisten und da hieß es plötzlich, dass er als Händler ein solches Fahrzeug, das schon über 10 Jahre alt ist, nicht an eine Privatperson verkaufen dürfe, weil er auch gar keine Gewährleistung geben darf!
Das kommt mir alles insgesamt mehr als Spanisch vor und ich kann mir nicht vorstellen, dass das so ganz stimmt.
Ich denke eher, dass ein Händler ggü. einem anderen Gewerbetreibenden keine Gewährleistung geben muss, aber einer Privaterson schon.
Sehe ich das richtig? Mittlerweile tendiere ich dazu, mir einen anderen Bus zu kaufen, das kommt mir nicht ganz koscher vor!
6 Antworten
Händler darf natürlich auch alte Autos an Privat verkaufen, muss auch bei Vermittlung Gewährleistung geben. Finger weg. Unseriös.
Unseriös? Lieber nicht verkaufen, als Ärger zu haben. Der Händler ist nur vorsichtig!
Der wird dir sicher nur keine Gewährleistung geben WOLLEN, weil er Privatpersonen halt Gewährleistung geben MUSS. Würdest du als Händler Gewährleistung auf einen 15 Jahren alten, 172.000km auf der uhr habenden PKW leisten wollen? Wenn da nur ein größeres Teil kaputt geht ist der Kaufpreis für den Händler futsch.
Ich denke eher, dass ein Händler ggü. einem anderen Gewerbetreibenden keine Gewährleistung geben muss, aber einer Privaterson schon.
Richtig. Aber so wie ich das sehe, will er sowieso nicht an euch verkaufen?!
Sehe ich das richtig? Mittlerweile tendiere ich dazu, mir einen anderen Bus zu kaufen, das kommt mir nicht ganz koscher vor!
Genau. Finger weg. Schon nach der ersten abgesagten Probefahrt hätte ich schon keine Lust mehr gehabt.
Wenn es im Kundenauftrag läuft gibt es keine Gewährleistung. Unteranderem muss jeglicher Mängel am Auto, an dem Käufer vermittle werden, ansonsten ist das strafbar. Wenn man aber ein schlechtes Gefühl im Bauch hat, sollte man es lieber sein lassen.
Mittlerweile tendiere ich dazu, mir einen anderen Bus zu kaufen, das kommt mir nicht ganz koscher vor!
Das ist ein guter Gedanke. Klar ist der Händler dir gegenüber Gewährleistungspflichtig.
Er will nur nicht gewährleistungspflichtig werden, deshalb schiebt er ein "ich darf nicht" als Ausrede vor.