Garantie / Gewährleistung Gebrauchtwagen?
Hallo,
ich brauche mal einen Rat. Ich habe mir im Februar einen neuen Gebrauchten zugelegt, den ich bei einem Händler gekauft habe, der etwas über 100 KM von meinem Wohnort entfernt ist. Gleich zu Anfang traten die ersten Problemchen auf, erst das Steuergerät vom Seitenairbag und der Blinkerhebel, dann noch ein Kabelbruch, der eine Kontrolllampe auslöste. Steuergerät und Blinkerhebel hat der Händler nachgebessert, musste halt einen Tag dahin fahren, Kabelbruch musste ich selber tragen. Ich musste jetzt jedoch feststellen, dass meine Klima ohne Funktion ist, da ich das Ding fast nie nutze ist es mir erst vor kurzem an den ganz heißen Tagen aufgefallen. Habe dann eine Werkstatt aufgesucht um erstmal einen Klimacheck zu machen, dabei kam dann heraus, dass der Klimakompressor kaputt ist. Ich habe dann den Händler angerufen und den Defekt gemeldet, ich sollte dann ein Angebot aus einer Werkstatt einholen und ihm und der Garantieversicherung (war beim Kauf dabei) zukommen lassen. Habe mir ein Angebot geholt (fast 1000,- Euro) und es beiden zukommen lassen. Mir wurde dann eine Reparaturfreigabe gegeben und ich habe den Kompressor tauschen lassen, musste aber einen Teil zuzahlen (knapp 300,- Euro), da die Garantieversicherung aufgrund der Laufleistung nicht den vollen Preis der Teile zahlt.
Meine eigentliche Frage ist jetzt, da ich ja neben dem Anspruch aus der Garantieversicherung auch einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler habe, müsste er mir doch die Zuzahlung die ich leisten musste erstatten? Das Auto befindet sich noch kein halbes Jahr in meinem Besitz, daher geht der Gesetzgeber doch davon aus, dass der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat? Muss er ja auch, ich habe die ganze Zeit die Klima nicht genutzt und konnte sie bei Kauf (Februar bei um die 0 Grad) schlecht testen.
Bin ich jetzt richtig davor?
Ich habe den Händler jetzt mal schriftlich aufgefordert mir den Betrag zu erstatten, doch leider kommt da keine Reaktion?!
Freue mich über hilfreiche Antworten. Sorry für den langen Text!
5 Antworten
ja, so ist es und du hast auch glück, dass es weniger als sechs monate nach dem kauf aufgetreten ist, denn dadurch bist du nicht beweispflichtig. du kannst ihm sogar noch alle kosten aufbrummen, die dir durch die mängel entstanden sind (fahrtkosten zu werkstatt, ausfallentschädigung etc.) es empfiehlt sich der gang zum anwalt oder zur verbraucherzentrale. evtl. hilft auch der ADAC weiter, sofern du mitglied bist.
auf www.vz-nrw.de findest du auch weitere infos, das ist die seiter der verbraucherzentrale NRW
Janeeisklar !? Sternchen weil dir zum Munde geredet , 5 Monate später fällt dir auf das etwas nicht funktioniert ? Bei mir wärst du weggetreten , und beweisen muss ich in der Situation auch nichts , meines Erachtens , ist der schaden aufgrund mangelnder Pflege aufgetreten , Begr. Hast du selbst geliefert
Eigentlich bin ich voll und ganz deiner Meinung. Hätte an deiner Stelle auch versucht die 300.- vom Händler zurück zu bekommen. Die Garantieversicherung hat die Leistung ja uach anerkannt. Gewährleistung bei Gebrauchtwagen beträgt 12 Monate. Wenn du evtl. einen Zeugen hast der bestätigen kann das du die Klima vorher nicht genutz hast wäre das nochmal ein Druckmittel gegenüber dem Händler. Lass da nicht lcoker und drohe ggf. mit einem Anwalt. Vielleicht bekommt er dann kalte Füsse und zahlt dir das Geld.
Übrigens noch ein kleiner Tip am Rande. Lass künftig auch mal über die Wintermonate die Klima laufen, damit die Flüssigkeit zirkulieren kann usw. sonst kann es passieren das sie bald wieder kaputt geht (oder die Flüssigkeit verliert, was auch nicht gerade günstig ist). War bei mir auch mal so. Hat mir meine Werkstatt geraten.
Wünsch dir viel Glück und bleib dran.
Garantie ist solche Sache. Mitunter sieht man leider nur den Garantieschein aber nicht, was genau drin steht. Mitunter ist dort vermerkt, daß man bestimmte Sachen selbst bezahlen oder zuzahlen muß. Außerdem was stand in Deinem Kaufvertrag ? Wenn dort stand, gekauft wie besehen, dann hast Du schlechte Karten. Das kann ich von hieraus nicht beurteilen.
" Wenn dort stand, gekauft wie besehen, dann hast Du schlechte Karten. "
ein gewerblicher händler ist immer gewährleistungspflichtig und kann dies auch durch solche floskeln nicht ausschließen. er kann lediglich die gewährleistung bei gebrauchten artikeln auf 12 monate verkürzen. mehr nicht!!
DH!
falsch !! hartz 4 bildung
Äähh..."Hartz 4 Bildung"???...da in deinem Profil steht, dass du Autohändler bist, würde ich jetzt mal so behaupten, dass du wohl deinen Beruf verfehlt hast! Normalerweise müsstest du dich doch mit den Gesetzten in Bezug auf Handel auskennen?! Genau das was flirtheaven schreibt ist auch richtig, zumindest bei Verträgen zwischen Händler und Privatperson! Die Sache liegt mitlerweile übrigends beim Anwalt und der sagt genau das gleiche! Er sollte es wohl auch am Besten wissen, er hat ja Rechtswissenschaften studiert! Das Einzige, was ein Händler noch machen kann, ist den Kunden auf bestehende Defekte hinweisen und dies im Kaufvertrag festhalten, dann brauch er auf diese Teile keine Gewährleistung geben! Jetzt stellt sich wohl die Frage, wer hier die "Hartz 4 Bildung" hat??? Um deinen Bildungsstand mal zu verbessern, solltest du dir mal §476 BGB durchlesen und dir mal die aktuelle Rechtssprechung zu diesem Thema anschauen, kannst ja mal z.B. nach dem Urteil des Landgericht Kassel vom 27.10.2004, Aktenzeichen 4 O 644/03 googeln. Mach dir mal den Spaß, es wird deinen Bildungsstand aufwerten!
der einzige gewinner in diesem fall ist dein anwalt .sonst wird das hier sehr oft falsch ausgelegt , was urteile ums kfz gibt , brauchen wir nicht zu diskutieren , da diese in der regel vollkommen neben der logik und dem normalen sachverstand liegen , ich bin auch schon einige male verklagt worden , und musste einige sachen biss zum olg durchklagen , weil so manche urteile so schwachsinnig waren , und für jedes urteil , gibt es immer gegenurteile .und eines kannst du mir glauben , mit dieser materie kenne ich mich auss. WENN MAN VOM GEGENANWALT ZU HÖREN BEKOMMT , es ist mir doch egal , wer gewinnt ich bekomme mein geld . ich sollte mal zahlen , weil eine kundin an einen baum gefahren ist , und laut anwalt wäre der schaden nicht so gross geworden , wenn er ansatzweise nicht schon vorhanden gewesen werden . erst das olg sah das als falsch und verwarf die anklage.. also erzähle mir hier nichts von fähigen anwälten , DIE GIBBET NÄMLICH NET ;; ODER SEHR SELTEN
Naja, die Garantiebedingungen waren mir bekannt, es geht ja aber darum, dass ein gewerblicher Autoverkäufer, hier Gebrauchtwagenhandel, gesetzlich auch Gewährleistung geben muss, da gibts kein gekauft wie gesehen, dass kann man vlt unter Privatleuten machen.
hallo
den klimakompressor hast du selbst auf dem gewissen denn eine klima sollte mehrmals im monat für mindestens 10 min laufen , um die funktion zu gewährleisten . bei mir hättest du auf granit gebissen .
gruss mike
Das ist doch geguirlter Bödsinn! Davon steht nichts in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs. Ich habe bereits einige Fahrzeuge verschiedenster Hersteller gefahren und bei keinem Fahrzeug stand sowas in der Bedienungsanleitung, geschweige denn wurde ich vom Händler darauf hingewiesen. Ich habe mir gerade mal den Spaß gemacht und in der Vertragswerkstatt angerufen, der Meister meinte, so einen Schwachsinn hätte er schon lange nicht mehr gehört!!! Naja da du laut Profil selber Autohändler bist, war es ja kein Wunder, dass die eine Krähe, der anderen kein Auge aushackt!
Wäre aber nett, wenn du hier nicht so einen Blödsinn verbreitest, es gibt noch Leute, die das glauben könnten und auf ihre Rechte verzichten!
frage einen richtigen kfz meister , der sich ausskennt , wenn die anlage nicht regelmässig in betrieb genommen wird , trocknen die dichtungen auss und der druck verflüchtigt sich . jede fachwerkstatt wird dir das bestätigen , und im wartungsheft bei den meisten modellen steht das drinn
macht was ihr wollt , immer diese besserwisser , alle 2-3 jahre sollte die anlage gewartet und neu befüllt werden .
dein meister sollte sein lehrgeld zurück geben , der verdient durch diese falschinfo
falls Du beim ADAC bist: Rechtsauskunft (für Mitglieder gratis) einholen,geht telefonisch. Bei den Garantien gibts solche und solche....sollte man sich beim Kauf die Bedingungen durchlesen von wegen Eigenzuzahlung etc. Aber da ich auch nur rechtlicher Laie bin,kann ich deine Frage zur Gewährleistung ohne grosses googlen nicht beantworten.
Bin leider nicht im ADAC. Habe zu dem thema schon ein wenig gegoggelt und wenn ich das, was ich gefunden habe richtig interpretiere, dann müsste es so sein, dass der Händler mir die Zuzahlung erstattet. Wollte mit der Frage halt nur sicher gehen, dass ich es auch richtig verstanden habe.
Ok, danke für die Antwort. Dann bin ich also doch richtig davor. Ich werde ihm jetzt nochmal eine Frist per Einschreiben zukommen lassen und wenn er dann nicht zahlt, werde ich zum Anwalt gehen und den mal ein Schreiben aufsetzen lassen.