KFZ-Gewährleistung Rücktransport auf Schlepper?
Moin liebe GF-Community,
ich halte mich kurz. Muss der KFZ Händler mein Fahrzeug nach einem Gewährleistungsfall auf einem Schlepper zu mir bringen? Er bzw. sein Mitarbeiter kann ja nicht einfach mit meinem Auto 700km zu meinem Wohnort fahren oder sehe ich das falsch?
Grüße
5 Antworten
Im Normalfalle ist der Wohnort oder die Entfernung nicht Sache des Händlers sondern des Käufers.. Das heist Du mußt dafür sorgen das das Fahrzeug bei einem Gewährleistungsfall zur Händlerwerkstatt kommt oder auch abgeholt wird..
Da der Gerichstand des Kaufvertrages fast immer Standort der Händlerniederlassung oder betriebes ist ist es sache des Käufers seinen Müll dorthin zu bringen oder abzuholen..
Alles andere wire auch die Abholung zB eines Schadfahrzeuges ist ein entgegenkommen des Händlers und hat mit der Entfernung zum Käufer für den Händler nix zu tun..
In Einzelfällen kann das gem Vertrag auch anderst geregelt sein oder entschieden werden aber das ist dann in den Vertragsunterlagen hinterlegt oder vereinbart.
Die Rechtsprechung steht auf dem Standpunkt, dass grundsätzlich der Sitz des Verkäufers Erfüllungsort der Nacherfüllung ist. Du kannst jedoch aus § 439 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses für den Transport geltend machen. Das bedeutet für Dich, dass Du, um keinen Rechtsverlust zu erleiden, in deinem Nacherfüllungsverlangen deutlich machen musst, die Sache an den Sitz des Verkäufers zu bringen.
Ist das Nacherfüllungsverlangen berechtigt, so trägt der Verkäufer die Kosten der Nacherfüllung insgesamt.
Es kann sein, dass ich falsch liege, aber ich meine, er muss ihn dir GAR NICHT bringen! Also wäre eine Überführung auf eigener Achse schon ein ziemliches Entgegenkommen...
T3Fahrer
Es geht halt in die Richtung, dass du dir ja einen so weit entfernten Händler gesucht hast - da kann ja der Händler nichts zu...
wie er das Fahrzeug zu dir bringt, liegt in seinem Ermessen, das kann auch per Achse sein
Es sieht so aus, als ob der Verkäufer die Kosten tragen muss: https://www.anwalt.de/rechtstipps/auto-kaputt-werkstatt-weit-weg-transport-zahlt-verkaeufer_111509.html