Ohne Katalysator legal fahren zurückstufen lassen auf Euro 1?
Hallo Leute, und zwar fahre ich ein Turbogeladenes Fahrzeug Bj 2001 (Euro 4). Nun habe ich einen Upgrade Turbolader verbaut. Nun möchte ich eine Downpipe verbauen (Katalysator entfehrenen). Da das aber illegal ist mache ich mir Sorgen. Mein Mechaniker meinte ich kann mein Auto umstufen Lassen auf Euro 1 Norm (ungereinigtes Fahrzeug) und kann somit legal ohne Kat fahren, wobei ich dann mehr Steuern zahlen muss. Geht das wirklich? Wenn ja wo muss ich mich da melden? MfG Dennis
4 Antworten
Zurückstufen geht nur, wenn das Auto am Tag seiner Erstzulassungs auch mit der schlechteren Abgasnorm zulassungsfähig gewesen wäre.
Dein Auto erfüllt für sein Erstzulassungsdatum zwar eine bessere Abgasnorm als gefordert, aber 2001 war schon EURO 2 nicht mehr zulassungsfähig.
Ein Fahrzeug das nach dem 01.01.2001 seine Erstzulassung hatte muss mindestens EURO 3 erfüllen, Du kannst also max zu EURO 3 runter gehen und umschlüsseln lassen.
z.B. wen Dein Motor kaputt wäre und Du einen gebrauchten einbauen würdest, muss dieser mindestens EURO 3 erfüllen.
Um auf EURO1 runter gehen zu dürfen, müsste das Auto eine Erstzulassung vor dem 01.01.1996 haben.
Euro 1 gibt's auch nur mit geregeltem Katalysator. Und eine Verschlechterung der Abgaswerte ist generell nicht eintragungsfähig.
Eine Eintragung einer schlechteren Schadstoffnorm geht, wenn das Auto am Tag seiner Erstzulassungs auch mit der schlechteren Abgasnorm zulassungsfähig gewesen wäre.
Also sein Auto, das 2001 schon EURO 4 erfüllt hat, könnte man mit einem Austauschmotor versehen, der EURO 3 erfüllt, das ab dem 01.01.2001 bis 31.12.2005 EURO 3 zulassungsfähig war.
Nein, das geht nicht und auch für Euro 1 ist ein Katalysator + Kaltlaufregelung notwendig.
??? Ich mag Züge.
Benzin-Fahrzeuge mit älteren Katalysatoren (G-Kat) der EURO 1 Klasse
Es ist gesetzlich untersagt, den Katalysator auszubauen.
5-10 Jahre Gefängnis stehen da drauf wen man den Kat ausbaut und fährt das ist nicht so billig wie rasen oder rote Ampel das ist richtig teuer .
Beim Ausbau des Katalysators verstoßen Sie nicht nur gegen die StVZO und das Bundesimmissionsschutzgesetz, sondern gegebenenfalls auch gegen das deutsche Steuerrecht.
Neben dem Verlust der Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug und der Nutzungsuntersagung kann Ihnen auch das Finanzamt zu Leibe rücken.
Ein Steuerverfahren ist in derlei Fällen häufige Konsequenz.
Der Grund liegt darin, als Ihr Fahrzeug durch die Manipulationen nicht mehr der angegebenen Schadstoffklasse entspricht, die bei der Kfz-Steuerberechnung zugrundegelegt war.
Dadurch ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) gegeben:
Sie haben eine geringere Kfz-Steuer abgeführt, als aufgrund der veränderten Schadstoffklasse Ihres getunten Autos anzusetzen gewesen wäre.
Für eine entsprechende Steuerstraftat können die Gerichte hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf – in besonders schweren Fällen bis zu zehn – Jahren verhängen.
Siehe den Fußballheini in München (;-((
Benzin-Fahrzeuge mit älteren Katalysatoren (G-Kat) der EURO 1 Klasse