Gebrauchtes Auto gekauft - Jetzt Kat kaputt - Zählt Garantie?
Hallo und schönen guten Tag.
ich habe ein riesiges Problem.
am 10.01.2015 habe ich mir in einem kleinen Autohandel einen Gebrauchtwagen gekauft.
Bisher hatte ich eigentlich keine Probleme, doch ich musste nun zum TÜV und da wurde mir gesagt, dass mein Katalysator hinüber sei und ich unbedingt einen neuen bräuchte.
mein Mechaniker sagt, dass er schon beim Kauf kaputt gewesen sein muss.
Jetzt meine Frage(n):
Zählt darunter die Gebrauchswagengarantie noch?
und: Wenn er (der Händler) das übernehmen würde, kann ich mir dann die Werkstatt aussuchen oder er?
--> laut erstem Gespräch würde er es machen, aber NUR in der Werkstatt seines Vertrauens. Und ich soll 200-300€ übernehmen... (ist das akzeptabel??)
Ich weis das sind wieder ein Haufen Fragen, ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen.
MFG Lisa
6 Antworten
Unseriöse Werkstätten bemängeln häufug den Kat, weil sich daran doppelt verdienen lässt - am alten und am neuen. Ich würde mir die Diagnose schriftlöich geben lassen und eine zweite AU vornehmen lassen. Falls du diese bestehst, kannst du dir die Auslagen von der Werkstatt zurück holen.und diese in Zukunft meiden.
Zählt darunter die Gebrauchswagengarantie noch?
Hast du überhaupt eine abgeschlossen? Dann schau in die Garantiebedingungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies enthalten ist.
Bleibt aber noch die Gewährleistung
Je nach Alter und Laufleistung könnte das schon ein Mangel sein, aber du müsstest jetzt nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Die einfache Aussage eines Mechanikers reicht dazu nicht aus.
Ob das Angebot des Händlers fair ist, kann man einschätzen, wenn man sich mal ein Vergleichsangebot holt.
Insgesamt musst du wohl den Schaden zumindest größtenteils aus eigener Tasche bezahlen.
Hallo,
na ja, einen Kat kann man schon als Verschleißteil ansehen, vor allem bei Kurzstreckenbetrieb.
Wenn Du beim Kauf eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hast, schau nach, ob der Katalysator unter die Bauteile fällt, die die Garantie einschließt.
Wenn der Händler das übernehmen will (sei es als Nachbesserung oder Kulanz oder wie auch immer verstanden), solltest Du ihm schon die Möglichkeit lassen, das selbst zu organisieren.
200 - 300 EUR Eigenanteil finde ich jetzt nicht besonders übertrieben, wenn dann ein nagelneuer Kat drin ist, der wieder einige Jahre hält.
Für einen Gewährleistungsanspruch müsstest Du nachweisen, daß der Mangel - sprich der kaputte Kat - schon bei Gefahrenübergang/Kauf vorlag. Das wird nicht einfach sein, vor allem bei Verschleißteilen. Es sind mehr als 6 Monate seit Kauf verstrichen.
Gruß
"am 10.01.2015 "
es sind bereits 6 monate seit kauf um- da ist es nur eine kulanz vom händler das du dann nur 200-300€ zuzahlen sollst. das muss der händler nur machen wenn du ihm nachweisen kannst das der kat schon beim kauf defekt war. das ist ziemlich unmöglich
Mache dich auf dieser Seite hier schlau, lade insbesondere das pdf "Mangel oder Verschleiß?" herunter und lies es dir durch.