Motorschaden, Finanzierung was nun?
Hey,
Ein Auto wurde bei einem Händler mit Finanzierung gekauft.
Der Händler hat das Auto mit 6 Monate Garantie auf Motor und Getriebe verkauft.
Nach 8 Monaten hat sich das Auto während der Fahrt auf der Autobahn einfach ausgeschalten. Das Auto wurde in eine Werkstatt abgeschleppt, der Mechaniker meint, dass es ein Motorschaden sein könnte.
Der Dieselfilter war beschädigt hat den Kielriemen aufgefressen und dieser könnte den Motor während der Fahrt beschädigt haben.. Außerdem meinte er, dass der Schaden beim letzten Service also beim Händler passiert ist, da dieser vermutlich unsauber gearbeitet hat.
Sollte es nun wirklich ein Motorschaden sein, welche Möglichkeiten hätte man nun? Bei so einem Auto lohnt sich eine Reparatur einfach nicht.
(Nicht mein Auto)
MfG
7 Antworten
Na entweder sich ärgern, dass man Geld versenkt hat oder versuchen dem Händler nachzuweisen, dass er den Schaden verschuldet hat.
In dem technischen Bereich kenne ich mich nicht aus. Da müsste ein Sachverständiger ran und wohl auch ein Anwalt (die natürlich auch erstmal bezahlt werden wollen).
Auch wenn die Garantie bereits abgelaufen ist, steht dir immer noch die Gewährleistung zu. (24 Monate)
Sofern du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest du eine Rückabwicklung des Vertrages prüfen.
... also, ich kenne keinen Filter der einen Keilriemen frisst und dieser macht auch keinen Motor kaputt, wie denn auch?
Zudem gibt es Leuchthinweise, wenn der reißen sollte.
Der Filter war defekt/undicht, also hat das Diesel den Keilriemen stark beschädigt, während der Fahrt hat dieser dann irgendwie den Motor beschädigt.
... Diesel stinkt, und wenn der Motorraum warm ist, meterweit.
Das greift also auch nicht so richtig.
Und Keilriemen ist der, die die Wasserpumpe bzw. die Lichtmaschine antreibt und somit kann der Motor dadurch jedenfalls nicht zerbröselt werden.
Aber Dein Schrauber hat vielleicht etwas anderes gemeint, vielleicht den Zahnriemen.
Viel Glück.
Gutachter beauftragen und wenn er sich querstellt den Händler auf Schadensersatz verklagen.
Gut, Danke!
Wenn Du darlegen kannst, dass die Ursache des Mangels bei Übernahme bereits bestand, hast Du Recht auf Nachbesserung durch den Verkäufer.
Wie könnte man dies Nachweisen, Ideen?