Nach 2 Jahren von Vaterschaft erfahren! Was nun?!

12 Antworten

ersteinmal musst du klären ob ein anderer bereits die vaterschaft anerkannt hat. sollte dem so sein, müsstest du die vaterschaft gerichtlich anfechten. zeit dafür hast du 2 jahre nachdem du erfahren hast, dass du der vater sein könntest. dann wird ein test gemacht und wenn der positiv ist, wird der andere vater aus der vaterschaft entlassen und du wirst rechtlicher vater des kindes. dann kommen auf dich die rechte zu wie sorgerecht und umgangsrecht. sollte dir beides nicht gewährt werden, musst du es einklagen. aber auch die pflicht unterhalt zu zahlen kommt auf dich zu.

um den ganzen berg abzuarbeiten nimm dir einen anwalt für familienrecht und drücke durch

  1. vaterschaftsanfechtung, so es einen rechtlichen vater gibt oder vaterschaftsfeststellung, wenn ex sich weigert dich als vater anzuerkennen und es noch keinen rechtlichen vater gibt.
  2. umgang fordern oder einklagen so dir dies verwehrt wird, so denn vaterschaft anerkannt oder festgestellt wurde
  3. sorgerecht einfordern oder einklagen
  4. unterhalt berechnen lassen und betiteln lassen

ZUM RECHTLICHEN TEIL:

In Deutschland ist der Vater eines Kindes der Mann der mit der Mutter zur Zeitpunkt der Geburt verheiratet war. Klinkt komisch, ist aber so. Da dies bei Euch nicht der Fall war bist Du derzeit nicht der Vater (juristisch).

Deine Exe ist wohl der Ansicht Du würdest dich drücken wollen wirst Du wohl bald zum Gentest antreten müssen, dann wird festgestellt ob Du der Vater bist und das wird dann vom Gericht so festgelegt. Ab dem Zeitpunkt bist Du dann der Vater.

Du könntest die Vaterschaft auch freiwillig anerkennen, was ich in dem Fall nicht täte, das wäre mir zu suspekt.

Unterhalt steht dem Kind erst zu wenn Du Vater bist, oder ab dem Zeitpunkt an dem sie behauptet Du wärst der Vater (sollte es sich als wahr erweisen). Es wäre interessant zu erfahren woher sie die letzten Jahre das Geld hatte, evtl. will ein Amt von Dir Kohle haben weil in den Raum gestellt wird Ihr hättet das Amt absichtlich sozusagen um den Unterhalt geprellt.

Alles andere (Umgangsrecht, etc.) ist dann eine Sache über die Ihr wie Erwachsene freiwillig einig werden könnt, oder ihr könnt auch da einen Richter entscheiden lassen.

Sie brauchen eigentlich nichts zu machen als abzuwarten, alles was sie wissen müssen kommt per Einschreiben. Sie können sich auch einen Anwalt nehmen, ein Beratungsgespräch wäre wohl angebracht (nur Beratung, keine Klage, etc,).

Wie Sie das zwischenmenschlich handhaben müssen Sie wohl selbst wissen....

chiaramay 
Beitragsersteller
 13.01.2013, 23:45

Danke Sie haben mir weiter geholfen. Dann heißt es jetzt wohl abwarten! Bezeugen können genug Leute, das sie es mir verschwiegen hat, zudem war ich ja auch die ganze Zeit mit meiner jetzigen Freundin zusammen und es gab überhaupt keinen Kontakt zu der Kindesmutter!Also betrügen wollte niemand ausser SIE! Mich und das Amt anscheinend! MfG

komm, ganz ruhig.

warte auf das, was sie tut.

und, vor allem, du bist nicht der vater, so lange das nicht bewiesen ist...

sieht ganz danach aus, als ob sie wen sucht, der zahlt...

meine meinung: nachdem sie sich 2 jahre zeit gelasse hat, kann man mal 4 wochen zum verdauen der nachricht brauchen. lass ihre familie einfach reden, ist klar, dass die die sache nicht entspannt sehen. vermutlich ist fuer sie wie die ex befuerchtungen wach geworden, dass du deiner pflicht nicht nachkommen wuerdest. anwalt und amt ist nicht schlimm, sondern normal. es gibt ja einiges zu regeln. meines wissens muss man unterhalt nachzahlen. einen vaterschaftstest solltest du bei aller aehnlichkeit machen: wenn du einfach so die vaterschaft anerkennst, ist das fuer alle zeit bindend, auch wenn sich dann eine andere abstammung beweisen laesst.

viele frage auf einmal. der reihe nach:

ein vaterschaftstest wäre bei diesem wirrwarr durchaus angebracht.

solltest du der vater sein und ein anderer hat bisher unterhalt gezahlt, kann er diesen von dir zurückverlangen. hat das jugendamt den unterhaltsvorschuß geleistet, kommen die auch mit regreßforderung auf dich zu. da könntest du aber ratenzahlung vereinbaren.

kontakt - selbstverständlich hast du das recht auf geregelten umgang mit deinem sohn. es ist absolut unverständlich und verantwortungslos von der mutter, ihrem sohn den vater und dem vater sein kind vorenthalten zu haben.

an deiner stelle würde ich nicht mit ihr kontakt suchen, sondern mich umgehend mit dem jugendamt in verbindung setzen. dort wird dann alles geklärt was den umgang betrifft und du mußt dich weder mit ihr noch ihrer familie rumplagen.

immer vorausgesetzt, du bist der vater. lg