Vater fordert Sorgerecht nach fast 14 Jahren?

10 Antworten

In meinem Freundeskreis gab es einen ähnlichen Fall, nur wollte die Mutter jetzt das Sorgerecht. Unser Freund hat sich einen Anwalt für Familienrecht genommen und der "Antragstellerin" den Wind aus den Segeln genommen.

christian130585 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 20:04

Ich warte nun ob der Vater vors Familiengericht geht und dann soll ich auf das Schreiben warten und damit zum Anwalt. Ich hoffe das ich ihm auch den Wind nehmen kann.

BarbaraAndree  17.03.2016, 20:09
@christian130585

So eine Aufregung braucht man eigentlich nicht! Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut für dich verläuft.

Wer sich so lange nicht um sein Kind gekümmert hat bekommt sicher kein Sorgerecht zugesprochen, weder das alleinige noch das geteilte.

Es geht ja nicht darum, wo das Kind leben soll, sondern um das gemeinsame Sorgerecht. Selbst dann, wenn dem Vater das Mit-Sorgerecht eingeräumt werden sollte, würde das nichts daran ändern, dass das Kind bei der Mutter wohnt. 

Auf der anderen Seite: wird dem Vater NICHT das Mit-Sorgerecht eingeräumt, ändert das nichts daran, dass trotzdem weiterhin das Umgangsrecht besteht. Die aufgezeigten Probleme - Vater holt das Kind nicht ab, Vater sorgt sich nicht um Sonnenschutz usw. - bleiben also auch dann bestehen. 

Die Frage, ob der Vater ein Mit-Sorgerecht bekommen kann oder nicht, richtet sich einzig und allein nach der Frage, was das Beste für das Wohl des Kindes ist. Nach Deinen Schilderungen habe ich Zweifel, dass das Mit-Sorgerecht gut für das Kind wäre. Ein gemeinsames Sorgerecht setzt nämlich voraus, dass die Eltern zumindest ein Mindestmaß an gemeinsamer Verantwortung und gemeinsamer Kommunikation haben. Das ist bei Euch offenbar nicht der Fall, wenn Ihr Euch sogar beim Jugendamt anschreit. 

Der Vater kann das gemeinsame Sorgerecht beantragen (bei Gericht mit Anwalt), du wirst dann gehört vom Jugendamt, was für Gründe dagegen sprechen. Am besten fasst man das ganz sachlich schriftlich ab. Der Hauptgrund hier waere meines Erachtens, dass der Kontakt zwischen Vater und Kind noch nicht ausreichend gegeben ist. Das wird das Jugendamt wohl auch so sehen und wird ihm eine Zeit geben, um den regelmßigen Kontakt auszubauen. Wahrscheinlich wird dein Sohn auch noch gehört werden.

Das ganze wird sich daher wahrscheinlich noch etwas hinziehen, bis das Jugendamt den Antrag befürwortet.

Wenn für das Jugendamt dann nichts mehr wichtiges dageben spricht (falls es so weit kommen sollte), wird es dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen. Sofort aber wahrscheinlich nicht.

Dein Kind wird älter, er ist ja schon 14 und ab da hat er auch schon ein Mitspracherecht, wo er sein will und wo nicht. Und mit 18 hat es sich eh erledigt.

Und das gemeinsame Sorgerecht (das alleinige kriegt er eh nicht) ist nicht so furchtbar schlimm, wie du jetzt vielleicht denkst. Die alltäglichen Entscheidungen bleiben eh bei dir. Die Schulentscheidung ist ja eh schon getroffen und alles andere, was dein Kind macht und wo es sich aufhält während es bei dir ist, da hat er keinerlei Einfluss drauf, auch nicht mit Sorgerecht.

Ich habe auch die alleinige Sorge bei meinen Kindern und mein kleiner ist 15 und ich musste genau 2 mal nachweisen, dass ich das alleinige Sorgerecht habe und zwar bei der Eröffnung eines Bankkontos (du könntest zur Sicherheit jetzt schon eines für ihn eröffnen, ein Taschengeldkonto kostet nichts) und bei der Beantragung eines Reisepasses (beim normalen Ausweis nicht). Er kann mit dem gemeinsamen Sorgerecht, falls er es bekommen sollte, also nicht so viel anrichten.

Dein Kind wird 14(!!!). In dem Alter (und schon lange vorher) haben Kinder ein Mitsprachrecht, bei welchem Elternteil sie leben möchte. Man kann keinen Jugendlichen zwingen, den Elternteil zu wechseln, bei dem er/sie lebt, außer du hättest dir was zu Schulden kommen lassen. Aber dem ist ja bestimmt nicht so. Sicher können Freunde, Verwandte, Bekannte, Nachbarn bezeugen, das du dich gut um dein Kind kümmerst. 

Sammle lieber Beweise, warum der Vater sich nicht für den Dauerwohnsitz des Kindes eignet (wie du schon sagst: Vergessen, von der Schule abzuholen und solche Sachen). Einen Jugendlichen kann man auch nicht so einfach aus seiner Schule und seinem Freundeskreis entfernen, falls der Vater woanders wohnen sollte. Das ist für ein Kind in dem Alter eine kolossale soziale Belastung.

Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wird dein Kind dort gefragt werden, bei wem es wohnen will. Und wenn du dir sicher bist, es will bei dir wohnen, hast du gar nichts zu befürchten.

Kopf hoch, ihr beiden schafft das schon :o) .