Mietschulden müssen die Kinder sie zahlen?
Der Vater meines Freundes hat mietschulden und nun hat die Gesellschaft die Kinder verklagt.. die waren zum Zeitpunkt aber noch minderjährig als der Vater denn Vertrag gemacht hat müssen die jetzt zahlen ?
9 Antworten
Auf welcher Grundlage sollten denn die Kinder für die Mietschulden haften?
Sind diese mittlerweile selbst Hauptmieter dieses Mietvertrags oder haben diese eine Bürgschaftserklärung unterzeichnet?
Sind diese nicht Vertragspartner (in welcher Form auch immer) des Mietverhältnisses, dann haften sie auch nicht dafür.
Meines Wissens verjähren solche Schulden nicht einfach.
Die "Kinder" sollten sich einen Anwalt nehmen, wenn der Betrag sehr hoch sein sollte. lg Lilo
Auf welche Rechtsgrundlage beruft sich denn die Wohnungsgesellschaft?
Wohnen denn die Kinder mit in der Wohnung und arbeiten sie inzwischen? Dann sieht es schon wieder anders aus und der Vermieter kann sich dann natürlich auch an die Kinder wenden, da diese ja sozusagen auch Mieter sind.
Solange die Kinder keinen Mietvertrag unterzeichnet haben, können sie auch in der Wohnung wohnen und haften dennoch nicht für Mietschulden.
Hat die Gesellschaft einen Vertrag mit den Kindern? Nein?
Dann wird ihr der Spaß an der Klage schnell vergehen. Denn für Schulden der Eltern haften die Kinder nur dann, wenn sie das Vermögen (und damit auch die Schulden) geerbt haben.