Mwst. nicht ausweisbar laut Anzeige, Verkäufer will jetzt aber die Mwst. obendrauf, darf er das?
Habe heute eine Anzeige bei mobile gesehen, wo der Händler den Preis 15000€ angibt und drunter steht, Mwst. nicht ausweisbar. Ich weiss was das für mich als privater Verkäufer bedeutet. Als ich nun mit dem Händler telefonierte, meinte er er würde jetzt die Mwst. noch oben drauf tun. Darf er das so einfach. Bei anderen Händlern ist die Mwst. immer gleich mit ausgewiesen. Kommen mir irgendwie verarscht vor.
6 Antworten
Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).
PAngV § 1.
Er muss den Preis mit MwSt angeben, nachträglich die Steuer aufschlagen ist verboten.
Preisangabenverordnung.
danke ;-)
Der Preis muss incl..Mehrwertsteuer angegeben werden.Es ist nicht zulässig einen Preis zu nennen und dann dem Privatkunden erzählen, dass auf den genannten Preis noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird.
Sieht eher danach aus, als wollte der Händler zusätzlich zu dem Verkaufspreis nochmals 19% mehr an Gewinn einstreichen.
Das ist verboten.
dann such dir einen anderen Anbieter ....
Hallo
Das ist eigentlich normal und hängt vom Inserat ab , Verkauf an Händler oder Export , wird ohne MwSt verkauft , da die. MwSt dann im jeweiligen Land fällig wird . Bei privatinteressenten , wird die MwSt fällig und ans fin.amt übermittelt da diese die MwSt nicht geltend machen können
Gruß mike
aber das müsste er doch reinschreiben, andere Händler weisen ja auch den Bruttobetrag (dick gedruckt) aus und sagenk, das da die Mwst. (fein gedruckt) von so und so viel enthalten ist.
Wie gesagt ,, inseratsabhängig ,, schicke link !
Ist das ein Gesetzesauszug? Was bedeutet PAngV§1?