Darf amoma.com Rechnungen über Hotelübernachtungen ausstellen, ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer auszuweisen?
Ich habe bei dem Hotel-Portal amoma.com eine Hotelübernachtung in Deutschland gebucht. Über das Portal konnte ich anschließend eine Rechnung anfordern. Auf dieser wurde keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Jedoch war ein Hinweis aufgeführt: Nicht für MwSt. registriert. Das Hotel wollte mir auch keine Rechnung ausstellen, mit dem hinweis, dass ich diese bei amoma.com bekomme.
Ist das rechtens?
4 Antworten
Wer ist Dein Vertragspartner?? Der muss Dir die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen!
Buche zukünftig bei anderen Portalen wie Booking,com oder hotel.de oder hrs.com, wenn Du in Deutschland übernachten willst. Da klappt alles reibungslos (Rechnung direkt vom Hotel).
Nun findet die Übernachtung in Deutschland statt und das Hotel ist auch in Deutschland. Da muss der Hotelier eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellen. Kommst Du aus der Schweiz und willst diese Sparen, kannst Du Dir diese bei der Ausreise beim deutschen Zoll erstatten lassen (gegen Vorlage eines entsprechenden Beleges).
Amona sitzt in der Schweiz und kann Dir keine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer ausstellen. Zumal der Hotelier bei Abwicklung mit einem Portal im EU-Ausland auch keine Umsatzsteuer berechnet.
Das ist das Problem, wenn man irgendetwas bei einem obskuren Internetanbieter kauft. Der kann irgendwo auf einer Pazifikinsel sitzen. Dann kannst du die MwSt nicht als Vorsteuer angeben.
Es kommt nicht darauf an, wo die Übernachtung ist, sondern wo die Leistung erbracht wird. Im Falle von Privatkunden ist der Leistungsort der Sitz des leistungserbringendem Unternehmens.
Nun ist also die Frage, ob Amona Vermittler ist, also nur im Namen des Hotels verkauft --> dann müsstest du vom Hotel eine Rechnung mit Steuer erhalten oder von Amona eine Rechnung im Namen des Hotels, in der die Steuer ebenfalls ausgewiesen ist.
Ist Amona hingegen selbst der Leistungserbringer, kauft also z.B.: ein Kontingent ein, schlägt selbst eine Marge drauf und verkauft es im eigenen Namen weiter... dann kommt die Rechnung von Amona selbst. Nach deutschem Recht wäre die Leistung dann umsatzsteuerfrei... offenbar nach Schweizer Recht ebenso.
Das ist eine Werbedomain, die du angegeben hast ... zumindest im Titel ...
Wie hast du denn Bezahlt? direkt an das Hotel oder über das portal?
Sorry, die Seite heißt amoma.com. Sitz in der Schweiz, wie es aussieht.
Ich dachte, dass es vielleicht wie bei Flügen ist: Wenn der Flug einer ausländischen Airline in Deutschland stattfindet, muss diese die Mehrwertsteuer auch abführen. Ist das bei Hotelübernachtungen wirklich anders?