Autokauf, MwSt nicht ausweisbar = kein/e Händlerverkauf/Gewährleistung?
Guten Tag,
ich spiele mit dem Gedanken mir Morgen einen Gebrauchten mit einigen km auf dem Tacho zu kaufen. Augenscheinlich scheint es ein Händler zu sein, jedoch steht auf seiner Seite, zu dem Wagen, "Mehrwertsteuer nicht ausweisbar". Ich habe gelesen, dass dies bedeutet, dass er keine Mehrwertsteuer für den Wagen abführen muss, also auch keine drauf schlägt... da denkt man im ersten Moment ja, "hey das ist doch gut für mich", aber dann fällt auf, dass es den Verkauf ja quasi zu einem Privatverkauf macht.
Muss der "Händler" dann eigentlich noch Gewährleistung einhalten, oder befreit ihn das davon?
Ohne Gewährleistung wäre der kauf dieses Wagens für mich komplett uninteressant und ich würde das gerne wissen bevor ich Morgen 100km dahin fahre :)
Vielen dank
3 Antworten
MwSt kann nur erhoben werden, wenn ein Händler das Fahrzeug unter Berücksichtigung von MwSt. angekauft hat. Das ist zb. dann der Fall wenn das Auto von einem Unternehmen das selbst der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, angekauft wurde (Firmenwagen oder Leasingrückläufer).
Kauft der Händler ein Kfz von Privat, so muss er nur den Gewinn versteuern aber keine MwSt. mehr für das Fahrzeug abführen da der Erstbesitzer diese ja bereits bezahlt hat und beim Verkauf nicht, auch nicht teilweise zurück erhalten hat.
Mit der Gewährleistung hat das nicht dasd geringste zu tun. Das eine ist Steuerrecht, das andere ist Schuldrecht.
das Fahrzeug wurde von einer Privatperson oder von einer Person, die keine MwSt ausweisen darf (Landwirt, Zahnarzt usw.) angekauft.
mit der Gewährleistung hat der Mehrwersteuerausweis nullkommanull zu tun .....
der Händler KANN die Gewährleistung ausschl. gegenüber anderen Gewerbetreibenden ausschließen
genau so ist es !
Der Händlern tritt vermutlich nur als Vermittler in Erscheinung.In dem Fall ist die Gewährleistung weg.
Das betrifft nur Fahrzeuge die im Kundenauftrag veräußert werden. Aber auch da besteht Gewährleistungspflicht nur eben nicht durch den Händler sondern durch den bisherigen Eigentümer
Das ist soweit schon richtig aber wenn es auf Privatverkauf hinaus läuft kann du die Gewährleistung vergessen.Vorausgesetzt der Verkäufer ist clever.
aus der gesetzlichen Gewährleistungspflicht kommt der Privatverkäufer auch nicht heraus, ausser das Fahrzeug entspricht den Eigenschaften eines sog. Bastelauto und wird auch ausdrüchlich als solches veräußert.
Einzig die Gefahr, das der Vorbesitzer evtl. bankrott sein könnte schmälert die Erfolgsaussichten.
komisch .....
wir betreuen eine Firma, die Gebrauchtwägen an- und verkauft ......
mehr als die Hälfte der Fahrzeuge wird OHNE Mehrwertsteuer angekauft ......
Gewährleistung gibt es, da die Firma gesetzlich VERPFLICHTET ist, diese anzubieten ...
(P.S. Umsatz der Firma liegt bei einem mittleren 7stelligen Umsatz ....)
aber du kannst deine Antwort ja sicherlich begründen, oder?
Das bedeutet, wenn ich als Privatperson, von diesem Händler, den Wagen ohne Mehrwertsteuer erwerbe, gilt nach wie vor, die Gewährleistungspflicht des Händlers?