MwSt. ausweisbar?
Hallo ein Kollege von mir hat ein Gewerbe, er hat vor 3 Monaten ein Laptop gekauft in Mediamarkt und die MwSt. irgendwie abgesetzt. Jetzt will er ein Handy kaufen uüber ebay.de weil es da um 200 Eur günstiger ist,
Bei Parr Händler steht Eine Rechnung auf Ihren Namen oder Ihr Unternehmen, jedoch ohne eigenen Ausweis der MwSt. (Relevant für Selbstständige).
Das heißt die Steuer kann nicht abgesetzt werden!?
Bei anderen Händler Rechnung auf Ihren Namen ( Differenzbesteuert gemäß § 25a UStG.)
Kann er da die MwSt. absetzen?
8 Antworten
Du musst hier
die unterschiedlichen Arten der Besteuerungauseinander halten:
Die Kosten für das Handy kann er als Betriebsausgaben selbstverständlich von seinem zu versteuernden Einkommen aus gewerblich/selbständiger Tätigkeit absetzen.
Aber es spielt in diesem Fall ja nicht nur die Steuer auf das Betriebliche Einkommen / den betrieblichen Gewinn eine Rolle, sondern auch die Steuer auf die Werterhöhung der Waren bzw. Leistungen eine Rolle, die so genannte
Mehrwertsteuer (MwSt.):- Die MwSt., die Dein Kollege beim Einkauf mit bezahlt, bekommt er als so genannte Vorsteuer vom FiAmt zurück erstattet.
- Die beim Verkauf seiner Waren/Leistungen seinen Kunden in Rechnung gestellte Mwst. hingegen darf Dein Kollege nicht behalten, sondern muss sie ans FiAmt als so genannte Umsatzsteuer abführen.
Wenn Dein Kollege also Waren von Lieferern bezieht, die selbst nicht umsatzsteuerpflichtig sind, bekommt er also beim Einkauf auch keine MwSt. in Rechnung gestellt. Da er in einem solchen Fall demzufolge von vornherein gar keine Vorsteuer bezahlte, kann er sie natürlich auch nicht zurückerstattet bekommen.
Aber er kann selbstverständlich im Rahmen seiner jährlichen Steuererklärung des Einkommens aus gewerblicher/selbständiger Tätigkeit die reinen Warenkosten als Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen absetzen.
Wenn keine Mwst. ausgewiesen ist, wird auch keine erhoben. Üblich ist das bei Unternehmen mit geringem Umsatz nach der Kleinunternehmerregelung.
Absetzen kann man die übrigens nicht, nur mit Umsatzsteuer, die man selbst zu zahlen hat, verrechnen.
Wenn die USt. nicht ausgewiesen ist, kann sie nicht erstattet/verrechnet werden.
Das tangiert aber nicht die Tatsache, dass der Rotz Betriebsausgabe ist.
wenn nix MwSt ausgewiesen, dann nix MwSt abzusetzen ....
(Steuern können grundsätzlich nicht abgesetzt werden ....)
Nein, - richtig: Absetzen ist das falsche Wort. Die Vorsteuer wird in Abzug gebracht. So ist es richtig.
Bestimmte betriebliche Steuern können übrigens sehr wohl als Betriebsausgaben geltend gemacht und somit indirekt von der Steuer abgesetzt werden.
Das nur am Rande, auch, wenn das im Zusammenhang mit der MwSt. keine Rolle spielt.
Mineralölsteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer - öhm
Wenn die MWSt nicht ausgewiesen wird (wäre bei Kleinunternehmern evtl. so), dann kann sie als Vorsteuer nicht geltend gemacht werden. Wie sollte das denn geschehen?
Sag deinem Kollegen, als Gewerbetreibender ist es sein Job, sich über diese Basics zu informieren.