Darf ein Möbel-Händler eine Rechnung ohne Mwst ausstellen?
Hab bei einem Online-Designhändler ein gutes Möbelstück erstanden. Meine Frage nach einer "ordentlicher Rechnung" hat er vorher bejaht so dass ich nicht weiter nachgefragt habe. Nun steht auf der Rechnung Netto=brutto. Kann er das machen? Kann man überhaupt Händler und gleichzeitig Kleinunternehmer sein?
Da hab ich wohl was gelernt fürs nächste Mal, der Mwst-Auszug wär mir aufgrund meiner Selbständigkeit sehr wichtig gewesen, so ein Mist!!!
7 Antworten
Noch mal für alle:
EinHinweis auf die Kleinunternehmerschaft muss nicht auf der Rechnung stehen, da es sich nicht um eine Steuerbefreiung handelt. Die stehen nämlich in den §§ 4 bis 9 UStG. Die KU-Regelung in § 19. Hier wird die eigentlich entstandene USt nur nicht erhoben.
Wenn der Händler nun KU ist oder Differenzbesteuerer (die dürfen nämlich auch keine USt ausweisen) oder ob er Regelunternehmer ist, der fälschlich keine USt ausgewiesen hat, wissen wir nicht.
Händler müssen Endpreise an Privat anbieten und darin ist die MWst. enthalten. Du zahlst im Möbelgeschäft die MWst auch nicht extra und auf dem Kassenzettel steht der Endpreis, der die Steuer enthält.
Angebot vom Händler: Couch € 500. MWst enthalten oder extra oben drauf ? Siehste, so einfach ist das.
Es gibt hier keine MwSt. ! Netto = Brutto!
Naja, dann brauchte die Umst. ja nicht extra ausgewieswen werden wenn sie ausnahmslos mit drin wär, oder?
Ist also keine drin wie ich das sehe... okay... Danke an Alle
Unabhängig ob Kleinunternehmer oder nicht, hier handelt es sich um ein gebrauchtes Möbelstück, welches der Verkäufer wahrscheinlich in Kommission verkauft hat, sprich: Er verkauft es möglicherweise für einen Dritten (Privatverkäufer) und somit nicht umsatzsteuerpflichtig.
Deine Frage gibt nicht genug Informationen um eine Steuerpflicht überhaupt prüfen zu können. Wenn der Möbelhändler Kleinunternehmer wäre, dann würde er dieses auf die Rechnung schreiben. Das macht ein ordentlicher Kaufmann eigentlich. Es kann auch sein - nach den nur wenigen Angaben - das es sich um einen Fall der Differenzbesteuerung handelt. Danach führt der Händler zwar Umsatzsteuer ab, darf sie aber nicht ausweisen. Das wäre z.B. bei Gebrauchtmöbeln der Fall, wenn sie ursprünglich von Privatleuten kommen.
Außerdem verhandeln Unternehmer immer NETTO. Insoweit hast Du keinen Schaden. Wenn Du das bei Deinem Händler anders gesehen hast, dann tritt wegen Irrtum vom Kauf zurück, Folgen kann ich Dir nicht sagen.
Also ich habe als ganz normaler Endkunde über ein öffentliches Online-Auktionshaus dort gekauft. Der angedeutete "Netto-Talk" zwischen Händlern ist mir geläufig. Auf der Rechnung steht nicht explizit Kleinunternehmer. allerdings: Es handelt sich um ein gebrauchtes Stück. Daher kann die angesprochene Differenzbesteuerung durchaus zutreffen. Wie auch immer, beim nächsten Mal werde ich die Frage nach einer ordentlichen Rechnung etwas expliziter stellen...
Danke sehr!
die Frage ist, ob in diesem Netto-Betrag nicht die U-Steuer enthalten ist und mit dem Begiff Nett gemeint ist das er keinen weiteren Abzug wie Rabatt oder Skonto gewährt. Auf de Rechnung muss auch seine Steuernummer angegeben und die U-Steuer explizit ausgewiesens ein. Ist es ein gebrauchtes Stück, so hat er den Verkauf vermutlich nur im Auftrag vermittelt, dann ist keine U-Steuer enthalten.