auto in zahlung gegeben,darf der Verkäufer Wochen später noch Geld für die Reparatur eines Defekts verlangen über den er informiert war?
Wir haben einen Neuwagen gekauft und bei dem Händler unser altes Auto in Zahlung gegeben.Der Händler wusste,dass die Zentralverriegelung kapput ist und hat das mit den Worten ,,ach ,das ist ja nur ne Kleinigkeit '' abgetan.
Jetzt drei Wochen später ruft er bei uns an und sagt er kann das Auto wegen der kaputten Zentralverriegelung nicht verkaufen und verlangt 450euro von uns.
Darf er das?
13 Antworten
Der Händler hat das Fahrzeug in Kenntnis der defekten ZV zum Betrag X in Zahlung genommen, ergo kann er hier keine Reparatur in Rechnung stellen.
Und eine defekte ZV ist kein versteckter Mangel.
So wie ich den Sachverhalt richtig verstanden habe hat der Händler den Defekt an der Zentralverriegelung selbst behoben und verlangt nun die ihm deswegen entstandenen Kosten ersetzt.
Wenn im Kaufvertrag keine Abrede über die Funktionalität der Zentralverriegelung getroffen wurde, würde ich auch bei Gebrauchtwagen davon ausgehen, dass dies ein Mangel im Sinne der üblichen Beschaffenheit ist.
Zu erfragen ist weiter, ob ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss für den in Zahlung genommenen PKW vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall muss auf die Kenntnis des Käufers abgestellt werden. Kennt dieser einen Mangel oder bleibt er ihm grob fahrlässig unbekannt sind seine Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Das Problem hierin liegt, dass der Verkäufer, also Du, die Beweislast hierfür trägst.
Doch selbst wenn die die Gewährleistungsrechte bestehen, kann der Käufer mE keine Ansprüche geltend machen. Denn die Kosten sind über den Schadensersatz statt der Leistung ersatzfähig. Hierfür bräuchte es aber eine Fristsetzung. Ein Schadensersatz wegen Unmöglichkeit scheidet aus, weil Du die unterbliebene Nacherfüllung nicht zu vertreten hast. Ein weitergehender Anspruch, etwa aus § 439 Abs. 2 oder § 326 Abs. 2 S. 2, wird mehrheitlich abgelehnt. Der Käufer hat kein Selbstvornahmerecht und kann die Kosten der Instandsetzung des vertragsgemäßen Zustands nicht ersetzt verlangen.
Ihr habt doch bestimmt einen Kaufvertrag über eueren Gebrauchten gemacht? Da sollte das drin stehen, dann hat der Käufer das auch mit seiner Unterschrift akzeptiert.
Da brauchst du nichts mehr zahlen. Es war ein offensichtlicher Mangel den der Händler bei Übernahme hätte bemerken müssen (können).
Außerdem hat der Händler ja wohl vor der Inzahlungnahme eine technische Überprüfung des Fahrzeuges gemacht. Ist eigentlich üblich bevor ein Endpreis genannt wird. Bei dem Endpreis sollte die ZV schon zum Abzug gekommen sein. Du würdest also doppelt zahlen.
Schicke ihm die Rechnung zu deiner Entlastung mit einem kurzen Schreiben zurück.
In der Regel überprüft der Händler das Fahrzeug und zieht nach der Überprüfung den Wert bei der Summe des neuen Fahrzeuges ab.
Du kannst sagen dass es nicht der Vereinbarung entspricht und verlangst das Ganze Rückabzuwickeln, wenn man logisch darüber nachdenkt wird er sich zurückziehen und den Schaden selber reparieren.