Ist mein Versicherungsstatus ve3rsicherungspflichtig oder befreit?
Hallo, habe folgendes Problem:
Für die Immatrikulation bei der Uni soll die Angabe gemacht werden welchen Versicherungsstatus ich habe. Leider erreiche ich die Krankenkasse derzeit nicht. Und zwar arbeite ich derzeit noch in Vollzeit und zahle auch alle Steuern, dementsprechend bin ich ja derzeit versicherungspflichtig. Da ich noch unter 25 bin und während des Studiums wieder bei meinen Eltern versichert bin, stellt sich mir jetzt die Frage welche Angabe die Universität will?
Gruß
4 Antworten
Wer sich an der Hochschule immatrikuliert, unterliegt grundsätzlich der Versicherungspflicht in der KVdS. Allerdings - und das ist der Hintergrund - ist es möglich, sich explizit von dieser Pflicht befreien zu lassen (zum Beispiel bei Vorliegen einer PKV und/oder Beihilfeanspruch über einen Elterteil etc.). Aber diese Befreiung kann dann während des Studiums nicht mehr rückgängig gemacht werden, solange kein sv-rechtlicher Statuswechsel stattfinder! Das sollte daher gut überlegt sein - wer unmittelbar nach dem Studium sich selbstständig macht und/oder zum Beispiel ins Auslannd geht ohne dort Mitglied einer gesetzlichen KV zu werden, kann in diesem Fall u.U. nicht mehr in die GKV zurück.
Sofern jedenfalls keine dieser Optionen vorliegt, ist hier lediglich die Versicherungspflicht zu bejahen (üblicherweise durch eine Mitgliedschaftsbescheinigung der KK). Siehe zum Beispiel hier:
https://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/abc_auswahl/krankenversicherung/index.html
Achtung: Ohne diese Bescheinigung kann keine Immatrikulation erfolgen!
Du bist versicherungspflichtig. Dies gilt sowohl für die Familienversicherung wie auch als selbst Versicherter Student in der KVdS. Der Hochschule musst du eine Bescheidung deiner KK vorlegen, bei der du familienversichert bist.
Befreit bist du, wenn einen Befreiungsantrag nach § 8 SGB IV für die Zeit des Studiums gestellt hast, um dich für diese Zeit privat zu versichern. Das wäre allerdings nicht schlau, wenn du Anspruch auf kostenlose Familienversicherung hast, denn in der PKV müsstest du natürlich Beiträge zahlen. Selbst ab dem 25. LJ bist du als Student in der GKV günstiger versichert.
Eine Befreiung ist für Studenten nur dann sinnvoll, denn kein Anspruch auf Familienversicherung besteht und ein Elternteil Beamter ist - solange noch Beihilfeanspruch für dich besteht (bis zum 25. LJ).
Na aktuell versicherungspflichtig.
Wenn du immatrikuliert bist hast du die Wahl dich nach §8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V befreien zu lassen. Wenn du das nicht tust bist du auch als Student versicherungspflichtig in der GKV.
Richtig
Ruf morgen die Krankenkasse an.
... oder kostenfrei familienversichert.