Ex- DB-Mitarbeiter Familienbesuchsfahrt hohe Forderung?
Während einer angefangenen Ausbildung habe ich bei der DB eine Familienbesuchsfahrkarte erhalten, um damit nach Hause fahren zu können. Diese Karte hatte Gültigkeit in Verbindung mit dem Konzernausweis. Nachdem ich die Ausbildung abgebrochen habe, habe ich alle meine Sachen, auch den Konzernausweis beim Ausbilder abgegeben, die Fahrkarte hatte ich vergessen abzugeben, wurde aber auch nicht danach gefragt bzw. hat die ohne den Konzernausweis ja so oder so eig. keine Gültigkeit. Auf jeden Fall hatte ich die Fahrkarte (ganz normal auf einem Blatt Papier) schon fast vergessen, bis gestern ein Brief kam, ich solle 500€ zahlen für den Monat Dezember. Als Grund Versteuerung von Fahkarten (Paragraph 812 BGB). Ist das rechtens, dass ich jetzt über 500€ zahlen muss obwohl ich die Fahrkarte gar nicht mehr nutze? Mir kommt die Bahn generell unorganisiert vor, da die zb. auch nach 3 Monaten immer noch nicht der Krankenkasse gemeldet habe, dass ich da gar nicht mehr arbeite...
2 Antworten
Die 500 € solltest Du erst einmal nicht zahlen; aus der Ferne kann das nicht abschließend beurteilt werden und es ist auch ein sehr spezieller Fall.
In der Tat hat die DB einen Rückgabeanspruch; § 812 BGB regelt das.
Was die Besteuerung betrifft, so muß die Fahrkarte im ersten Monat, in dem sie gültig ist, als Sachbezug versteuert werden (Zuflußprinzip); das ist ja bereits erfolgt.
Hier kommt es jetzt darauf an, ob die DB das pauschal besteuert, oder Du individuell. Da Du in der Ausbildung warst, ist auch ggf. durch den geldwerten Vorteil gar keine Steuer fällig gewesen; dann hat die DB auch keinen Schaden erlitten. Ggf. könnte die Pauschalsteuer für Dezember zurückverlangt werden (das wären aber keine 500 €)
Mir kommt der Betrag zu glatt vor.
Ich vermute, daß die 500 € einfach eine Pauschale für einen Monat darstellt, die sie erhebt; hier muß geprüft werden, ob das rechtens ist.
Das muß individuell geprüft werden.
Du solltest Dich bei einem Anwalt beraten lassen; du kannst ggf. auch Beratungskostenhilfe bekommen; das kann der Anwalt für Dich beantragen (vor dem Gespräch darauf hinweisen) - ansonsten kostet eine Kurzberatung, ohne das der Anwalt tätig wird, auch nicht so viel.
Ggf. kannst Du das Schreiben einmal anonymisiert hochladen und die entsprechende Vereinbarung im Ausbildungsvertrag (da müsste das eigentlich stehen) - ggf. noch eine anonymisierte Gehaltsabrechnung, um zu sehen, wie besteuert wurde (erster Ausbildungsmonat) - gibt es auch noch spezielle Bedingungen (z. B. AGB) dazu?
Leider agieren die Herrschaften der DB hier völlig rechtens, denn du bist dafür verantwortlich, deine Karte rechtzeitig abzugeben.
Ist wie mit nem Handyvertrag: Wenn du vergisst rechtzeitig zu kündigen, verlängert er sich meistens automatisch. Und es ist klar, dass die Bahn für dich nicht die Kosten übernimmt, wenn du nicht mehr bei denen beschäftigt bist - aus welchen Gründen auch immer.