Unterhaltsvorschuss nach Studium zurückzahlen, wenn während studium Vater geworden?

3 Antworten

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Wenn die Mutter UVG beantragt, bist Du nicht leistungsfähig und mußt das Geld für den Zeitraum des Studiums nicht zurückzahlen.

Unterschreibe keinen Titel, sonst bist Du verpflichtet, auch wenn Du eigentlich nicht leistungsfähig bist.

Mi6083 
Beitragsersteller
 16.02.2017, 19:44

Nach Rücksprache mit einer Rechtsanwältin, hat diese mir das gleiche Feedback gegeben. Sind Sie auch vom Fach? Danke für Ihre konstruktive Antwort.

Menuett  16.02.2017, 20:28
@Mi6083

Direkt nicht. Ich stehe damit aber beruflich täglich im Kontakt.

da du kein eigenes einkommen hast, bist du nicht leistungsfähig. aus dem grund erhältst du ja auch bafög und aufgrund deiner leistungsfunfähigkeit erhält die km unterhaltsvorschuss.

da du nicht leistungsfähig bist, musst du diesen unterhaltsvorschuss auch nicht zurückzahlen.

Sobald du Geld verdienst, mußt du zurückzahlen. Im Rahmen deiner Möglichkeiten, d.h. abzüglich des Selbstbehaltes, der dann den laufenden Unterhalt berücksichtigt.

Mi6083 
Beitragsersteller
 14.02.2017, 00:02

Auf welcher Grundlage? Die Frage ist doch, ob eine gesteigerte Erwerbslosigkeit vorliegt oder nicht. 

Bitterkraut  14.02.2017, 00:13
@Mi6083

was ist denn eine gesteigerte Erwerbslosigkeit? Solange du studierst, bist du nicht leistungsfähig, sobald du Geld verdienst, bist du es im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.