Mutter wechselt Türschloss und fährt weg darf sie das?
Hallo, ich w(19) Schülerin habe mich vor knapp 2 Wochen angefangen mit meiner Mutter zu streiten. Da sie psychisch nicht so normal ist reagiert sie oft über. So hat sie am Donnerstag Abend zu mir gesagt das am Samstag meine Sachen aus der Wohnung sein sollen nur weil ich nicht mit ihr reden wollte. Ich war dann für 4 Tage bei meinem Freund gewesen und dachte das sie sich beruhigt. Als ich gestern in die Wohnung musste ich fest stellen das sie das Türschloss ausgewechselt hat. Sie ist aber nicht zuhause. Laut meinen Nachbarn ist sie für 2 Wochen nach Spanien geflogen mit ihrem neuen Macker. Ich habe meine Großeltern angerufen und die meinten das sie den Schlüssel für die Wohnung haben aber mir die Tür nicht aufmachen werden. Ich muss bald wieder zur Schule gehen und bin derzeit krank geworden und hab meine versicherten Karte in der wohnung, Medikamente und Schulsachen. Ist sie im Recht das zu tun? Darf ich die Polizei rufen das die die Wohnung aufmachen? Meine Mutter kriege ich auch nicht erreicht.
6 Antworten
,,Rein rechtlich bleiben die Eltern jedoch auch für volljährige Kinder, die nicht mehr im gemeinsamen Haushalt leben, zu Unterhalt verpflichtet - und zwar so lange, wie sich diese in einer berufsvorbereitenden Ausbildung befinden und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Einkünften des Kindes und der Eltern."
Falls du studierst, Abi machst oder dich in der Ausbildungs befindest hast du recht auf Unterhalt beim Auszug. Selbst wenn du da noch wohnst gibt es auch eine Art ,,Taschengeld" was du rechtlich einfordern kannst (wie das heißt hab ich vergessen)
Solltest du aber je abgeschlossen Berufsausbildung besitzen oder bist Arbeitslos sieht es nicht so gut aus, ABER deine Mutter muss trz den Rauswurf rechtlich durch das Famillengericht beantragen und durchsetzten. Schloss austauschen darf sie nicht einfach.
Artikel aus na Morgenpost wo es um einen 27 Jährigen ging:
,,Hinauswerfen im wörtlichen Sinne können Sie ihn trotzdem nicht. Sie können ihm nicht einfach den Stuhl vor die Tür setzen. Sie dürfen ihm auch nicht, wenn er mal ausgegangen ist, den Zutritt zur Wohnung verwehren oder gar das Schloss austauschen. Um ihn aus der Wohnung zu drängen, müssen Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zuständig dafür ist das Familiengericht. Den entsprechenden Antrag können Sie allerdings nicht selbst stellen, sondern müssen dafür einen Rechtsanwalt beauftragen."
Wow, deine Mutter ist echt asozial... Aber wenn du dann auf der Straße landest, dann ruf deine Mutter an und versuch es zu klären. ODER brich einfach in dein eigenes Haus ein.
Was auch immer passiert ist, einfach wegzufahren ist asozial und unverantwortlich.
Nein, ist es nicht! Die Fragestellerin ist schließlich volljährig und kein Kleinkind mehr!
Ja aber trotzdem kann sie nicht meine Sachen da behalten und sich verpissen ohne das ich Zutritt zu der Wohnung habe
Du bist schließlich weggegangen. Jetzt musst du halt warten, bis sie aus ihrem Urlaub wieder zurückkommt. Warum sollte sie dir Zutritt gewähren? Du bist nicht die Mieterin.
Ja, darfst die Polizei rufen. Was eine Minusaktion von deinen Großeltern. Und von deiner Mutter sowieso. Sieh zu, dass du ausziehst und verlang, dass sie das Kindergeld, was sie bekommt, an dich weiterleitet.
Nein, die Polizei macht da gar nichts! Woher weißt du überhaupt, dass noch Kindergeld gezahlt wird?
Weil die Fragestellerin laut eigener Aussage Schülerin ist, dann besteht meines Wissens noch Anspruch auf Kindergeld.
Polizei bin ich auch nicht sicher, aber wenn das ihr Wohnsitz ist und ihr Zeug (Versichertenkarte) da drin ist?
Danke, das mit "Schülerin" habe ich übersehen.
Es ist keine Gefahr in Verzug, deshalb wird die Polizei die Wohnung auch nicht öffnen.
Ganz ehrlich: ihr habt sowieso jede Grenze des guten Zusammenlebens verletzt. Tritt die Tür ein und fertig. Was denkt sich deine Mutter denn, bzw. haben deine Grosseltern nicht die Größe, dich in diecWohnung zu lassen?!
Meines Wissens darf sie das nicht. Wenn sie das Sorgerecht hat und du da gemeldet bist und auch noch zur Schule oder sonst was gehst, darf sie das glaube nicht. Kannst da wohnen bist du 25 bist.
Außerdem kannst du deine Mutter sogar auf Unterhalt verklagen falls sie dir das Verwehrt. Da gibt es aber halt Voraussetzungen.
Die Fragestellerin ist volljährig. Da hat keiner mehr das Sorgerecht!
Kannst da wohnen bist du 25 bist.
So ein Blödsinn!
Eben nicht...weil es darauf ankommt was da Kind Zurzeit macht. Kannst dein Kind nicht einfach so während des Studiums rauswerfen und glauben du musst sich darum nicht kümmern. Da kannste nämlich schön blechen. Für Wohnung Unterhalt und das Kindergeld...wir sind hier immer noch in Deutschland wo alles nicht eifnsch mal eben schnell so geht. Dad is hier noch jut Juristisch jeregelt.
Die Mutter hat sie ja nicht rausgeworfen, sie ist freiwillig zu ihrem Freund gegangen. Jetzt muss sie eben warten, bis die Mutter wieder zurück kommt vom Urlaub.
Ja...passiert mir auch ständig das Zuhause täglich die Schlösser gewechselt werden ohne Vorwarnung...würde ich natürlich jetzt auch nicht als Rauswurf sehen. Kann ja mal passieren -.-
Im Gegensatz zur Geistig und moralisch eingeschränkten Mutter glaube ich auch das die Fragestellerin Ihre Mutter noch in Kenntnis gesetzt hat wo sie sein wird solange die Luft brennt.
Sie durfte sich freundlich bei den Nachbarn informieren...hinterlässt ja immer ein gutes Bild.
deine Mutter ist echt asozial.
Warum? Du weißt doch gar nicht, was vorgefallen ist!