Kann man mich trotz Besitzanteilen an einem Haus aus diesem "rausschmeißen"?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun, ich denke ihr seid eine Erbengemeinschaft und damit wird eine Entscheidung bezüglich rechtlicher Angelegenheiten des Erbes nur durch Einwilligung aller Erben in dieser Gemeinschaft gültig.

Ja, er müsste dir (nur mit deiner Zustimmung möglich) deinen Anteil am Haus auszahlen um alleine über dieses verfügen zu können.

Ansonsten kannst du jedwedem Streben seinerseits entgegenwirken indem du als Teil der Erbengemeinschaft wiedersprichst.

TOHeadshottt 
Beitragsersteller
 17.07.2015, 11:42

Ok vielen Dank :) Dann hab ich, ohne meine Einwilligung, ja nichts zu befürchten.

5432112345  17.07.2015, 11:41

Nachtrag:

Bezüglich deinem Bafög

Beim Bafög ist ein Vermögen bis zu 5200€ (Single ohne Kind) anrechnungsfrei. Mit 15.000€ auf dem Konto wirst du wohl erstmal davon leben müssen.

5432112345  17.07.2015, 11:44
@5432112345

Nachtrag 2:

Beispielrechnung:

15.000 - 5.200 = 9.800€

9.800€ /12 Monate = 816,66€ > Bedarfssatz -> kein Bafög für das erste Jahr

Im 2. Jahr wird dann wieder neu berechnet mit dem Vermögen, dass übrig geblieben ist.

TOHeadshottt 
Beitragsersteller
 17.07.2015, 11:46
@5432112345

Ok. also muss ich quasi mein Geld aufbrauchen damit ich Bafög bekomme :D

5432112345  17.07.2015, 11:50
@TOHeadshottt

Theoretisch ja. Relevant ist nur wie viel Vermögen du zum Zeitpunkt der Antragstellung hast.

TOHeadshottt 
Beitragsersteller
 17.07.2015, 11:52
@5432112345

Und wie wird das nachgewiesen? D.h. ich verschenke 5000 an irgendnen Verwandten wenn ich den Antrag stelle und bekomme sie danach wieder ^^?

TOHeadshottt 
Beitragsersteller
 17.07.2015, 12:10
@5432112345

Kleine Nachfrage noch ^^

Hab mich ein bisschen vertan. Ich habe momentan keinen reelen Besitz von 15000.

5300 sind in einem Sparfont, der erst Ende des Jahres ausläuft. An das Geld komm ich nicht ran.

Zudem muss ich noch die kompletten Kosten vom Führerschein bezahlen, mit dem ich auch bald durch bin.

D.h. prinzipiell hab ich ein Barvermögen von ca 7000, zum Zeitpunkt des Antrages.

5432112345  17.07.2015, 13:56
@TOHeadshottt

Wann das Geld ausgezahlt wird spielt keine Rolle, Vermögen ist Vermögen. (Andernfalls würde jeder sein Geld vorher einfach mit festem Auszahlungsdatum anlegen.)

Schulden darfst du mit angeben, die werden dann verrechnet. (Auch wieder nur die, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen.)

Mit 7000 würde dir zwar ein Teil abgezogen werden, aber zumindest würdest du dann Bafög bekommen. (Sofern nicht das Einkommen deines Vaters zu hoch ist.)

5432112345  17.07.2015, 14:02
@5432112345

Es gibt eine kostenlose BaföG-Hotline. Lass dich dort am besten mal beraten.

Erst einmal mein aufrichtiges Mitgefühl!

Sorry, aber bei Deinem Guthaben wirst Du leider kein Bafög bekommen und auch Dein Erzeuger ist aus der Unterhaltspflicht raus, wenn Du volljährig wirst.

Ab 18 ist jeder für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich und muss auch aufs Ersparte zurück greifen! So viel nur zu Deiner finanzielle Planung.

Was Dein Erbteil angeht, solltest Du Dich vielleicht mal bei einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen. Frag bitte VORHER, was ein Beratungsgespräch kostet, auch da sind Anwälte durchaus flexibel!

Ich wünsche Dir alles erdenklich Gute und vielleicht ist Dir erst mal mit einem Zimmer in einer WG mehr geholfen, als mit einem streitenden Erzeuger....

TOHeadshottt 
Beitragsersteller
 17.07.2015, 11:38

Danke.

Ja ich hab versucht mit einem bafögrechner das auszurechnen, da ich ja prinzipiell kein Geld von meinen Eltern bekomme und auch keinen Verdienst habe. Da müsste ich mich eigentlich am besten auch noch genauer beraten lassen. Da muss ich glaub ich zum Ausbildungförderungsamt oder so ähnlich ^^

auchmama  17.07.2015, 11:50
@TOHeadshottt

Genau! Du musst Dich ganz intensiv selber schlau fragen und vielleicht sogar beim Bafög-Amt vorsprechen.

Ich gebe Dir hier noch mal einen Link aus dem Du auch einiges an Information ziehen kannst:

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php?seite=2

Und falls Du lieber ausziehen möchtest, dann back besser kleine Brötchen. Mit einem WG-Zimmer kannst Du die Kosten übersichtlich halten, was bei einer Wohnung schon ganz anders aussieht!

In einem weitere Kommentar setze ich Dir noch einen Link, was Du bei einer ersten eigenen Behausung berücksichtigen musst. Lies Dir alles in Ruhe durch und Du wirst Deinen Weg finden!

Immerhin hast Du ja ein recht gesundes Polster. Das haben die Meisten nicht, wenn sie in ein eigenständiges Leben starten.

TOHeadshottt 
Beitragsersteller
 17.07.2015, 11:54
@auchmama

Vielen Dank dafür :)

Als Miterben verwaltet ihr den Nachlass gemeinschaftlich. Prinzipiell müsstet ihr euch also auch auf die Nutzung des Grundstücks einigen. Da dies hier aber unmöglich zu sein scheint, solltest du ausziehen und vom Miterben eine Nutzungsentschädigung im Verhältnis eurer Erbteile für die Nutzung des Grundstücks fordern. Da er dies nicht freiwillig tun wird, führt hier wohl kein Weg zu einem Rechtsanwalt vorbei. Beratungs- und Prozesskostenhilfe ist aufgrund deines Vermögens, welches das Schönvermögen übersteigt, leider nicht möglich. Allerdings wird der Prozess wohl eine kluge Investition sein und im Falle des Obsiegens kannst du die Kosten gegen den Miterben festsetzen lassen.

Von einer eventuell in Betracht kommenden Teilungsversteigerung kann man dir aufgrund der hohen Kosten (für die du in Vorleistung gehen musst) und etwaiger anschließenden rechtlichen Streitigkeiten bzgl. der Verteilung des Erlösses nur abraten.

Ob das Einkommen für eine Wohnung an deinem Studienort reicht, kommt wohl maßgeblich auf den konkreten Ort an. Mit der dann hoffentlich eingehenden Nutzungsentschädigung sollte es aber reichen, da die meisten Studenten ein niedrigeres Einkommen haben. Notfalls musst du noch einen 450-Euro Job annehmen, womit du dann gut leben könntest.

Darf er mich aus dem Haus rauswerfen obwohl ich mit dem 1/4 Besitz Wohnrecht habe?

Es gibt kein anteiliges Wohnrecht, sondern nur Anteiligen Grundbesitz. Die Frage eines Rausschmiss stellt sich hier nicht, da sie vermutlich freiwillig gehen.

Wenn Sie das Erbe nicht selbst nutzten und diese von einen Miterben genutzt werden, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung. Diese entsprich der anteiligen ortsüblichen Miete.

Muss er mir um mich rauswerfen zu können nicht das 1/4 Besitz abkaufen?

Der Rausschmiss eines Miteigentümers wäre in der Tat nicht so einfach, da sich nach §743 BGB ein Recht auf Nutung des gemeinschaftlichen Eigentums ergibt.

Ein Verkauf würde ein gegenseitiges Einvernehmen insbesondere über den Kaufpreis und die Zahlungskonditionen voraussetzen.

Ein Verkauf wäre hierbei durchaus anzustreben, wenn man sich über Preis und Zahlungskonditionen einig wird. Sofern der Kaufpreis in Raten gezahlt werden soll, sollte dies durch Grundbucheintrag abgesichert werden.

Gerichtlich durchzusetzen wäre nur die Teilungsversteigerung und ggf. die Nutzungsentschädigung.

Rausschmeißen und Besitz mußt Du trennen.Dein Stiefvater kann Dich grundsätzlich nicht rausschmeißen.Hierzu  müßte er eine zivile Klage gegen Dich führen,in dem er darlegt,warum es ihm nicht zumutbar wäre,wenn Du im Haus wohnst wie bislang.Anders wäre es evtl.dann,wenn er Dir Deinen ein -viertel Anteil abkaufen würde.Hierzu bist Du aber keinesfalls verpflichtet.Dann wäre,es legitim ,Du bist volljährig,das er mit seinem dann vollständigem Besitz am Haus tut was er möchte.Da Deine Situation aber nicht besonders schön ist,würde ich ausziehen.Mit dem Geld was Du zur Verfügung hast,das in etwa einem regulärem Einkommen eines Frisörs,einem Sicherheitsmitarbeiters entspricht,kannst und mußt Du Dir eine Wohnung leisten können.Wenn Du ausgezogen bist,und Du alles auf die Reihe bekommen hast,würde ich mich mal darum kümmern,was das Haus wert ist,und ob es eine Lage hat,die eher einen Wertzuwachs verspricht.Dann könntest Du entweder zu einem späteren Zeitpunkt einen Notgroschen haben.Vielleicht stellt es sich aber auch als sinnvoll heraus,das sich Dein Stiefvater auszahlt.Dann laß Dich aber nicht über den Tisch ziehen.Heißt,der Wert des Hauses muß seriös von einem Gutachter beziffert werden.Liebe Grüße,viel Glück

TOHeadshottt 
Beitragsersteller
 17.07.2015, 11:41

Vielen Dank für die Antwort.

Ja ich meine echter Vater (darum Erzeuger)^^ Also hat er quasi keinen Grund und keine Möglichkeit mich ohne Auszahlung rauszuschmeißen?

Miramar1234  17.07.2015, 11:52
@TOHeadshottt

Nein.Er müßte Dich verklagen,müßte beweisen,das es nicht zumutbar wäre,wenn Du im Haus wohnst.(Halte ich für Theorie).Nur das hilft dir ja wenig,weil Du ein großes Interesse hast,von Ihm wegzukommen.Da er Dir nicht wohl gesonnen ist,Drohung oder leere? Drohung,kannst nicht einfach sagen,zahl mich bitte aus ich möchte ausziehen.Du bist darauf angewiesen,auf leisen Sohlen,unaufgeregt zu verschwinden,wenn ich das richtig verstanden habe.Bitte ,gerne.

TOHeadshottt 
Beitragsersteller
 17.07.2015, 11:54
@Miramar1234

Ja ich muss mir überlegen wie ich genau vorgehe.