Vater verstorben stromanbieter vertrag übernehmen?
hallo ,
mein Vater ist leider verstroben ich bleibe jedoch in der wohnung. Nun ist die Sache so das er Schulden hatte und ich das Erbe daher ausschlage. Wie regele ich das mit dem Stromanbieter da hatte er auch Schulden (zwar nicht viel aber ist ja egal) was genau muss ich beachten da ich ja den vertrag ja nicht übernehme sondern nur den Anschluss weiterführen will?
5 Antworten
Na der Altvertrag muß gekündigt werden, was du aber nicht kannst weil du nicht Erbe bist.
Kopiere bitte die Sterbeurkunde, sende sie hin mit seiner alten Kundennummer, und Kontaktiere bitte den Kundendienst, wie man den Vertrag am besten beendet.
Dann such dir einen neuen Anbieter.
AW: Stromabrechnung bei Todesfall
Der Vermieter wird da gar nichts mit zu tun haben.
Wenn es keine Erben gibt, so wird der Fiskus gesetzlicher Erbe. (§1936 BGB). Er kann diese Erbschaft nicht ausschlagen. (§1942 BGB) Demnach müsste er die Stromendabrechnung zahlen.
Aber: weil sich der Fiskus der Erbschaft nicht entziehen kann, wurden für ihn umfassende Haftungsbeschränkungen und sonstige erbrechtliche Erleichterungen geschaffen, weil die Staatskasse und somit der Steuerzahler nicht über Gebühr belastet werden soll.
Das BGB geht davon aus, dass der Fiskus als Erbe lediglich mit dem Vermögen
des Nachlasses haftet. Es ist also möglich, dass die Nachlassgläubiger
nicht in vollem Umfang oder überhaupt nicht befriedigt werden können. Im
Falle der Nachlassüberschuldung stellt der Fiskus einen Antrag auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens, lässt eine Nachlassverwaltung einleiten oder erhebt unmittelbar die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses (§ 1990, 1991 BGB).
Angesichts der recht geringen Forderung durch den Stromversorger vermute ich mal, dass dieser letztendlich auf seine Forderung verzichten wird, denn Aufwand und Forderungssumme stehen in keinem gesunden Verhältnis zueinander.
Na der Altanbieter wird versuchen, sich aus dem Nachlaß des Verstorbenen zu befriedigen.
Notiere dir bitte heute auf alle Fälle den Zählerstand, und die Zählernummer.
Du kannst auch deinen neuen Anbieter kontaktieren, daß Du gerne Neukunde werden möchtest, und die Situation erklären.
Evt. übernehmen die das dann für dich.
Der Vertrag von deinem Vater wird dann schlußgerechnet.
du musst dem stromanbieter eine kopie des totenscheines zukommen lassen, damit kannst du den vertrag fristlos kündigen und einen eigenenen abschließen.
später musst du dann entsprechend noch den nachweis erbringen, dass du das erbe ausgeschlagen hast, damit der stromanbieter sich nicht an dich wendet um die schulden einzutreiben.
mein tipp: rede mit dem bestatter, er kann dir bei derartigen formalitäten behilflich sein oder wenigststens einen ansprechpartner nennen.
lg, Anna
Den Anschluß deines Vaters wg.Todesfall kündigen - und du solltest einen neuen Vertrag abschließen.
Kleiner Tipp: Vergleiche die Anbieter vllt. findest du sogar einen günstigeren- bist ja nicht an den "alten" gebuden.
Lg
Neuen Vertrag machen?
Nein der wird doch nicht sofort abgeschaltet. Du kündigst ihn, und machst den neuen Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist.
Moment... der Sohn ist doch überhaupt nicht Vertragspartner, weshalb er gar nicht kündigen kann.
ja aber wenn jemand stirbt gibt es eine sterbeurkunde und wenn ich die zuschicke kann ich wohl kündigen
Ja. Wer kündigt dann, wenn es keine Erben gibt?
Vor drei Jahren, als ein Bekannter plötzlich verstarb, hab ich einfach den Anbieter angerufen und den Todesfall bekanntgegeben,
Da ist dann nix mehr passiert.
Wie gesagt, wende dich bitte an dein neues Unternehmen.
Vllt können das der alte und der neue Anbieter unter sich regeln.
ja aber wenn ich in der wohnung bleibe seinen mit der sterbeurkunde kündige bin ich dann vorübergehen ohne strom ????
Da wird doch der Strom nicht abgestellt.
Du kündigst den Vertrag und zum nächsten Tag kannst Du bereits jetzt einen Vertrag mit einem neuen Stromanbieter abschließen.
Der Erbverwalter kündigt den Stromanbieter und du machst einfach einen neuen Vertrag.
sowas hab ich noch gar nicht
Irgendeiner muß ja das Erbe verwalten und abschließen.
Bist du Alleinerbe müßtest du es normalerweise machen. Ich weis nicht, wer es bei Erbausschlagung macht, hier müßte eigentlich vom Amt einer gestellt werden, der alles regelt.
ja keine ahnung hab da nichts bekommen wir sind 3 geschwister die haben auch nichts und es gab ja auch nix zu erben ausser etwas schulden
Gibt es einen?
ok und wer ist in der zwischenzeit mein anbieter wie wird es abgerechnet