Vater verstorben stromanbieter vertrag übernehmen?

5 Antworten

Na der Altvertrag muß gekündigt werden, was du aber nicht kannst weil du nicht Erbe bist.

Kopiere bitte die Sterbeurkunde, sende sie hin mit seiner alten Kundennummer, und Kontaktiere bitte den Kundendienst, wie man den Vertrag am besten beendet.

Dann such dir einen neuen Anbieter.

stern311  27.03.2017, 15:34

AW: Stromabrechnung bei Todesfall

Der Vermieter wird da gar nichts mit zu tun haben.

Wenn es keine Erben gibt, so wird der Fiskus gesetzlicher Erbe. (§1936 BGB). Er kann diese Erbschaft nicht ausschlagen. (§1942 BGB) Demnach müsste er die Stromendabrechnung zahlen.

Aber: weil sich der Fiskus der Erbschaft nicht entziehen kann, wurden für ihn umfassende Haftungsbeschränkungen und sonstige erbrechtliche Erleichterungen geschaffen, weil die Staatskasse und somit der Steuerzahler nicht über Gebühr belastet werden soll.

Das BGB geht davon aus, dass der Fiskus als Erbe lediglich mit dem Vermögen
des Nachlasses haftet. Es ist also möglich, dass die Nachlassgläubiger
nicht in vollem Umfang oder überhaupt nicht befriedigt werden können. Im
Falle der Nachlassüberschuldung stellt der Fiskus einen Antrag auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens, lässt eine Nachlassverwaltung einleiten oder erhebt unmittelbar die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses (§ 1990, 1991 BGB).

Angesichts der recht geringen Forderung durch den Stromversorger vermute ich mal, dass dieser letztendlich auf seine Forderung verzichten wird, denn Aufwand und Forderungssumme stehen in keinem gesunden Verhältnis zueinander.

Karlo1911 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 14:18

ok und wer ist in der zwischenzeit mein anbieter wie wird es abgerechnet

stern311  27.03.2017, 15:29
@Karlo1911

Na der Altanbieter wird versuchen, sich aus dem Nachlaß des Verstorbenen zu befriedigen.

Notiere dir bitte heute auf alle Fälle den Zählerstand, und die  Zählernummer.

Du kannst auch deinen neuen Anbieter kontaktieren, daß Du gerne Neukunde werden möchtest, und die Situation erklären.

Evt. übernehmen die das dann für dich.

Der Vertrag von deinem Vater wird dann schlußgerechnet.

du musst dem stromanbieter eine kopie des totenscheines zukommen lassen, damit kannst du den vertrag fristlos kündigen und einen eigenenen abschließen.

später musst du dann entsprechend noch den nachweis erbringen, dass du das erbe ausgeschlagen hast, damit der stromanbieter sich nicht an dich wendet um die schulden einzutreiben.

mein tipp: rede mit dem bestatter, er kann dir bei derartigen formalitäten behilflich sein oder wenigststens einen ansprechpartner nennen.

lg, Anna

Den Anschluß deines Vaters wg.Todesfall kündigen - und du solltest einen neuen Vertrag abschließen.

Kleiner Tipp: Vergleiche die Anbieter vllt. findest du sogar einen günstigeren- bist ja nicht an den "alten" gebuden.

Lg

Neuen Vertrag machen?

ApfelTea  27.03.2017, 14:14

Nein der wird doch nicht sofort abgeschaltet. Du kündigst ihn, und machst den neuen Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist.

HerrVonRibbeck  27.03.2017, 14:19
@ApfelTea

Moment... der Sohn ist doch überhaupt nicht Vertragspartner, weshalb er gar nicht kündigen kann.

Karlo1911 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 14:21
@HerrVonRibbeck

ja aber wenn jemand stirbt gibt es eine sterbeurkunde und wenn ich die zuschicke kann ich wohl kündigen 

stern311  27.03.2017, 15:36
@HerrVonRibbeck

Ja. Wer kündigt dann, wenn es keine Erben gibt?

Vor drei Jahren, als ein Bekannter plötzlich verstarb, hab ich einfach den Anbieter angerufen und den Todesfall bekanntgegeben,

Da ist dann nix mehr passiert.

Wie gesagt, wende  dich bitte an dein neues Unternehmen.

Vllt können das der alte und der neue Anbieter unter sich regeln.

Karlo1911 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 14:11

ja aber wenn ich in der wohnung bleibe seinen mit der sterbeurkunde kündige bin ich dann vorübergehen ohne strom ????

Menuett  27.03.2017, 14:15
@Karlo1911

Da wird doch der Strom nicht abgestellt.

Du kündigst den Vertrag und zum nächsten Tag kannst Du bereits jetzt einen Vertrag mit einem neuen Stromanbieter abschließen.

Der Erbverwalter kündigt den Stromanbieter und du machst einfach einen neuen Vertrag.

Karlo1911 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 14:17

sowas hab ich noch gar nicht 

berlina76  27.03.2017, 14:23
@Karlo1911

Irgendeiner muß ja das Erbe verwalten und abschließen. 

Bist du Alleinerbe müßtest du es normalerweise machen. Ich weis nicht, wer es bei Erbausschlagung macht, hier müßte eigentlich vom Amt einer gestellt werden, der alles regelt.

Karlo1911 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 14:27
@berlina76

ja keine ahnung hab da nichts bekommen wir sind 3 geschwister die haben auch nichts und es gab ja auch nix zu erben ausser etwas schulden 

stern311  27.03.2017, 14:14

Gibt es einen?