Mutter meines Kindes verlangt Gehaltsnachweis für Jobcenter.
Hallo Leute,
vielleicht könnt ihr mir helfen.
Meine Ex-Freundin bezieht Hartz4 und unsere gemeinsame Tochter lebt bei ihr.
Ich zahle natürlich Unterhalt.
241€ laut Düsseldorfer Tabelle. Davon sind 92€ Kindergeld bereits abgezogen.
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Frage: Jetzt habe ich gehört das ich die 92€ nur abziehen darf wenn ich das geteilte Sorgerecht habe. Stimmt das? Meine Ex hat das alleinige Sorgerecht.
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Frage: Meine Ex verlangt jetzt einen Gehaltsnachweis von mir. Ihre Begründung: Der Jobcenter braucht den. Der Unterhalt den ich zahle wird ihrem Hartz4 angerechnet. Was hat der Unterhalt den ich an unsere Tochter zahle mit ihrem Hartz4 zu tun? Und um das zu prüfen wollen die gucken wieviel ich verdiene. Stimmt das? Meine Ex ist leider eine chronische Lügnerin und deswegen will ich sicher gehen das mir das nicht schaden kann.
Danke für eure Hilfe :)
10 Antworten
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Nein, das stimmt nicht.
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Du bist bist zum 3. Geburtstag auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet, da muss das Jobcenter selbstredend schauen, ob Du leistungsfaehig bist.
Auch wenn Du den Kindesunterhalt nicht per Bescheid vom Jugendamt zahlst, sondern aufgrund eigener Berechnung, überprüfen die das gerne.
Da Mutter und Kind eine Bedarfsgemeinschaft bilden, muß das Jobcenter da alles tun um an Gelder zu kommen.
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nein das ist humbug. wenn du unterhalt zahlst, dann ziehst du die 92 euro laut tabelle einfach ab. warum beantragst du unabhängig davon nicht einfach das gsr?
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wenn das jobcenter unterhaltsnachweise möchte oder unterlagen über dein einkommen, dann sollen sie dich schriftlich auffordern, damit du sie einreichen kannst. weiterhin mit aufforderung diese der km nicht vorzulegen. etc.
gemeinsames sorgerecht :)
- Nein, der halbe Kindergeldabzug hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.
- Je nachdem, wie alt dein Kind ist, bist du evtl. auch gegenüber der Mutter unterhaltspflichtig. Daher werden sie prüfen wollen, in wieweit du hier zahlungspflichtig bist und ob der Unterhalt, den du für das Kind zahlst, dem entspricht, was du wirklich zahlen musst.
Fakt ist, dass du dich, solange du unterhaltspflichtig bist, offenbaren musst, was dein Einkommen angeht. Wenn du es nicht freiwillig machst, bekommst du es eventuell gerichtlich auferlegt. Daher - spar dir die Nerven und die Kosten für Gerichtsverfahren. Du kommst da leider nicht drum rum.
caxof:
Ist da nicht in erster Linie das Familiengericht zuständig? DAS legt doch den Unterhalt fest, und nicht das Jobcenter.
Wenn also die Mutter Ansprüche geltend machen will, muss sie sich ans Gericht wenden. Oder gibt es diesbezüglich neue Gesetze in D?
IST es denn gerichtlich geregelt? Wenn ja, muss die Mutter diesen Beschluss vorlegen. Aber auch dann kann regelmäßig geprüft werden, ob sich das Einkommen geändert hat.
Die Nachfrage, ob es nicht in Abstimmung der Eltern geregelt werden kann, deutet auf etwas anderes.
Dann wäre ja auch möglich, dass der Vater nicht das zahlt, was er rechtlich zahlen müsste, da die Mutter keine Ahnung und der Vater rhetorisch sehr gut wäre.
Denn, wenn es keinen Beschluss gibt und der Vater weitaus mehr zu zahlen hätte, als er es tut, müssten sie ja weniger an die Bedarfsgemeinschaft zahlen. Daher wahrscheinlich sas Interesse.
Aber vielleicht wäre es wirklich sinnvoll, wenn 'WarmeJacke' nochmal ergänzt, wie der Unterhalt geregelt wurde und vor allem, wann.
Ich habe nach meinem Studium im April diesen Jahres meine erste Festanstellung.
Vorher hat meine Ex anscheinend Unterhalt von der Familienkasse bekommen.
Es war immer klar das ich, sobald ich Geld verdiene, Unterhalt an meine Tochter zahle.
Seit April tue ich das auch. Und, das kann ich mit reinem Gewissen behaupten, ich zahle das was ich muss. ( Laut Düsseldorfer Tabelle 241€ )
Da hatte aber kein Jobcenter, Familienkasse oder sonst irgendein Amt die Finger im Spiel. Das haben meine Ex und ich einfach in gemeinsamer Absprache geregelt.
Ich überweise jeden Monatsanfang die 241€ auf Ihr Konto und gut ist. Ein Gehaltsnachweis hat sie von mir nie gesehen. Muss in diesem Fall also darauf vertrauen das ich korrekt zahle.
So ist der Sachverhalt.
Und jetzt meint sie sie braucht einen Gehaltsnachweis von mir damit das Jobcenter weiß wieviel Hartz4 sie bekommen darf. Kann das sein?
Oder will sie das Unterhalt vom Amt festlegen lassen weil sie denkt ich zahle nicht genug?
Sie war auch diejenige die behauptet hat das ich die 92€ Kindergeld vom Unterhalt nur abziehen darf wenn ich das geteilte Sorgerecht habe. Wie ich hier erfahren habe ist das Unsinn.
Und genau wegen solcher Sachen bin ich was meine Ex und Geld betrifft sehr vorsichtig.
Sie kann nicht einfach Unterhalt festlegen lassen. Du zahlst, wenn sie nun denkt, dass es nicht genug ist, muss sie das gegebenfalls gerichtlich machen. Eine freiwillige Titulierung kann beim Jugendamt erfolgen, dann kann sie zur Not auch pfänden. Andernfalls geht es vor Gericht und dort wird berechnet, was DEM KIND zusteht.
Da es eine Vereinbarung zwischen euch beiden ist, oder eine eigene Festlegung nach der DT stattfand, ist das Amt nun, da deine Ex Unterstützung für sich und das Kind, auch berechtigt, deinen Einkommensnachweis einzusehen, da bei einer eventuellen Fehlberechnung von euch ja die Allgemeinheit eintreten müsste, was so ja nicht korrekt ist.
Aber, ganz ehrlich, wenn du das alles korrekt über die DT berechnet hast, was du zahlen musst, besteht doch gar kein Grund zur Aufregung. Wobei - du weißt, dass der DT das bereinigte Nettoeinkommen zugrunde liegt und nicht das Nettoeinkommen nach Gehaltszettel, oder? Das heißt, dir ist klar, was alles vor der Einstufung vom Nettolohn abgezogen wird?
Du kommst nun, da der Stein ins Rollen gebracht wurde, nicht drum rum, wenn du nicht geschätzt werden willst.
Äh nein von bereinigtem Nettoeinkommen höre ich jetzt zum ersten mal.
Was muss man da abziehen?
An wen wende ich mich da wenn ich das alles korrekt und auf Papier festgehalten haben will?
Abziehen könntest du u. a. berufliche Aufwendungen wie die Rückzahlung von BAFÖG oder ähnlichem.
Am kostengünstigsten für dich wäre es, wenn du beim Jugendamt ein Unterhaltstitel einrichtest. Dorthin nimmst du alle Unterlagen über Schulden, laufende Kosten wie auch Fahrtkosten zu Arbeit etc. mit. Die können genau prüfen, was abzugsfähig ist. Der Titel ist dann fix, bis sich an deiner Situation etwas ändern. In dem Fall könntest auch du eine Abänderung anstreben. Du musst allerdings wirklich immer zahlen, da sie sonst relativ schnell vollstrecken kann. Aber so seid ihr beide auf der sicheren Seite und dieser Konflikt ist aus der Welt.
Ich würde das bald in Angriff nehmen und nicht erst, wenn die Ämter oder Gerichte nach dir greifen. Macht auch einen guten Eindruck, wenn es doch mal vor Gericht geht.
Äh nein von bereinigtem Nettoeinkommen höre ich jetzt zum ersten mal.
Was muss man da abziehen?
Gurgle mal nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines zuständigen OLG. Da steht genau beschrieben, wie das unterhaltsrechtliche Einkommen ermittelt wird.
An wen wende ich mich da wenn ich das alles korrekt und auf Papier festgehalten haben will?
Bspw. einen Notar. Auch das Jugendamt berechnet und tituliert, allerdings immer im Sinne des Berechtigten.
Du verdienst trotz Studium nur bis zu 1500€? Es ist wohl Dein einziges Kind, da rutscht Du automatisch eine Stufe höher.
Selbst 1900€ netto mag ich nach einem Studium nicht so ganz glauben.
Ich glaube eher, dass Deine Ex vorsichtig mit Deinen Angaben sein sollte.
Da verstehst du was falsch. Er zahlt die zweite Einkommensstufe (1.501,- bis 1900,-) Da er nichts über das bereinigte Nettoeinkommen wusste, weiß er sicher auch nichts über die Höherstufung bei nur einem Kind. Die beiden haben es ohne rechtliche Beratung unter sich ausgemacht.
wenn ihr einfach den Unterhalt selbst berechnet habt, dann wird das Jobcenter wohl kaum darauf vertrauen, dass da alles korrekt ermittelt wurde. Und weiterhin wird das Jobcenter keinen Cent mehr fuer das Kind zahlen (wohlgemerkt inkl. Mietanteil des Kindes), als es muss.
Daher wird es den Unterhalt ueberpruefen wollen, sonst kann ja jeder kommen, einfach den Mindestunterhalt festlegen und das Geld lieber vom Staat nehmen. Kann der Mutter ja egal sein, wer zahlt. Die hat von mehr Kindesunterhalt eh nichts, ihr Geld bleibt gleich.
Man kann bei nur einem Unterhaltsberechtigten eine Stufe hoeher gestuft werden bei der Duesseldorfer Tabelle und zum Einkommen zaehlen auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Das Jobcenter will die Fakten und selbst sehen, ob alles seine Richtigkeit hat.
Uebrigens zahlt die Familienkasse keinen Unterhalt, die zahlt nur Kindergeld. Das Jugendamt zahlt fuer eine gewisse Zeit (hoechstens 6 Jahre) Unterhaltsvorschuss, wenn es keinen Unterhalt vom Erzeuger gibt.
Ok da meine Tochter 4 1/2 ist wird meine Ex selber wohl keine Unterhaltsansprüche gegen mich haben.
Das mit dem offenbaren ist mir noch nicht ganz klar. Ist es nicht so das das mit dem Unterhalt auch völlig ohne zutun des Jobcenter geregelt werden kann? Also quasi in gemeinsamer Abstimmung der Eltern?
Nein, das muß mit dem Jobcenter abgestimmt sein oder ein Gerichtsbeschluss liegt vor.
Was hat der Unterhalt den ich an unsere Tochter zahle mit ihrem Hartz4 zu tun?
alles was du an unterhalt zahlst muss der steuerzahler da nicht zahlen um euer kinder zu versorgen
Mit dem Sorgerecht hat der Unterhalt gar nichts zu tun. Der Unterhalt für das Kind wird anhand deines Einkommens und dem Alter des Kindes berechnet. Die Prüfung deines Einkommens darf die Mutter des Kindes regelmäßig verlangen. Und das Jobcenter will das natürlich zu Berechnung des Bedarfs auch wissen. Auch kann es noch sein, das wenn dein Kind unter 3 Jahren ist, das Jobcenter Unterhaltsansprüche deiner Ex-Freundin selbst an dich prüfen möchte.
Unterhaltsansprüche meiner Ex-Freundin an mich? Wie kann sowas sein? Wir waren ja nie verheiratet.
Abgesehen davon ist unsere Tochter 4 1/2.
Bis zum Alter von 3 Jahren des Kindes bist du auch der Mutter unterhaltsverpflichtet, egal ob du verheiratest warst oder nicht.
Ok gut zu wissen.
Was mir noch nicht verstehe was mein Gehalt mit dem Hartz4 von meiner Ex zu tun haben soll. Und was der Unterhalt da für eine Rolle spielen soll.
Du hast ja geschrieben: "Die Prüfung deines Einkommens darf die Mutter des Kindes regelmäßig verlangen. Und das Jobcenter will das natürlich zu Berechnung des Bedarfs auch wissen."
Bedarf = Hart4 Geld?
Da deine Ex mit dem Kind in Bedarfsgemeinschaft lebt und dein Unterhalt Einkommen des Kindes ist, wird das bei der Berechnung des Bedarfes von deiner Ex und deinem Kind mit angerechnet.
Ok danke so werd ich es machen.
Was bedeutet gsr?