jobcenter schreibt meinen ex mann wegen kindesunterhalt an
hallo liebe community,
meine frage ist ganz einfach: darf bzw hat das jobcenter das recht meinen ex mann anzuschreiben um in auszufragen ob und wieviel unterhalt er bezahlt oder ob er mir sonst irgendwie hilft. mein ex bezahlt seinen unterhalt und das jobcenter weisst das von mir seit anfang an dürfen sie in trotzdem anschreiben um eventuel mehr zu erfahren?
3 Antworten
Jup.
Dein Ex ist auskunftspflichtig nach § 60 Abs. 2 Satz 3 SGB II.
Die Feststellung soll verhindern, dass ihr zu Lasten des Steuerzahlers zu geringe Unterhaltsleistungen vereinbart.
danke für die schnelle antwort
JA,dürfen sie !!!Sie dürfen sogar Einkommensnachweise fordern um zu prüfen,ob er auch den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt laut Einkommen zahlt.
Sie dürfen deine Angaben überprüfen!