jobcenter schreibt meinen ex mann wegen kindesunterhalt an

3 Antworten

Jup.

Dein Ex ist auskunftspflichtig nach § 60 Abs. 2 Satz 3 SGB II.

Die Feststellung soll verhindern, dass ihr zu Lasten des Steuerzahlers zu geringe Unterhaltsleistungen vereinbart.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-33-SGB-II-Uebergang-Ansprueche.pdf

odysseusdg1909 
Beitragsersteller
 17.08.2013, 00:20

danke für die schnelle antwort

JA,dürfen sie !!!Sie dürfen sogar Einkommensnachweise fordern um zu prüfen,ob er auch den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt laut Einkommen zahlt.

Sie dürfen deine Angaben überprüfen!