Schulden, Kindesunterhalt und Jobcenter.
Hallo, zusammen. Ich bin geschieden und zahle jeden Monat Kindesunterhalt für unsere 17 Jahre alte Tochter an meine Ex-Frau, laut Düsseldorfer Tabelle 356 Euro in der Nettoverdienst-Klasse 2, 1501-1900 Euro. Ich habe auch noch Schulden aus einem gemeinsamen Kredit, den wir während unserer Ehe zusammen genommen haben. Den Kredit zahle ich allein ab, dadurch wurde mir nach der Scheidung der damalige Scheidungsunterhalt an meine Ex-frau entsprechend gekürzt. Ich war nur 4 Jahre verh., daher hat meine Ex sicher keinen Anpruch mehr an einen Unterhalt, oder ? Trotzdem zahle ich weiter unsere Schulden ab. Unsere Tochter lebt bei meiner Ex-Frau, sie kann nicht arbeiten, da sie vor einem halben Jahr einen Unfall hatte und noch länger krankgeschrieben ist. Daher bezieht sie ihre Versorgung vom Jobcenter. Bisher zahlte ich einen geringeren Unterhalt, mündl. abgesprochen, aber nun werden die Bestimmungen laut meiner Ex-Frau wohl strenger, das Jobcenter verlangte von ihr, sie solle von mir den Regelunterhalt fordern, also 356 Euro. Die eingegangen Beträge muss meine Ex immer nachweisen beim Jobcenter. Kann das Jobcenter meiner Ex die Bezüge kürzen oder sogar sperren, wenn von mir zuwenig Unterhalt auf ihrem Konto nachweisbar ist ? Das hat sie mir kürzlich gesagt. Ich nehme an, dem Jobcenter wird es auch egal sein, dass ich noch Schulden habe ? Was meint ihr ? Danke im voraus.
10 Antworten
Deine Schulden interessiert das Jobcenter nicht,die sehen nur dein Nettoeinkommen bzw.dein bereinigtes Netto und danach hast du Kindesunterhalt zu zahlen !
Was ihr euch mal ausgemacht habt,spielt hier keine Rolle,denn der Unterhalt bzw.alle anderen Leistungen die ihr zustehen,sind vorrangig geltend zu machen. Wenn sie das also trotz Aufforderung des Jobcenters nicht bei dir geltend macht,dann wird ihr der zu zahlende Unterhaltsanspruch fiktiv auf ihren Bedarf angerechnet,also indirekt ihre Leistungen gekürzt,wenn du nachweislich die volle Höhe des Unterhaltes zahlen könntest.
Bevor das Jobcenter (das heißt der Staat mit Steuergeldnern einspringt) muss der Hilfesuchende ertmal alle ihm zustehenden Unterhaltsmöglichkeiten ausschöpfen ...
also auch gffls. durch Einforderung von Unterhalt beim Exmann
ob allerdings der geamnnte Betrag richtig ist, kann ich nicht sagen ... die "Feststellungen des Jobcenters" sind vermutlich nur deren Vermutungen ohne die Scheidungsabrede zu kennen ....
um genau zu wissen, ob und inwieweit Du zahlungspflichtig bist, solltest Du einen Anwalt kunsultieren (am besten denjenigen der Dich damlas auch bei der Scheidung vertreten hat)
Also, Deiner Ex kürzen, oder sperren können Sie beim Jobcenter nichts weil Du nicht den vollen Betrag zahlst, denn das liegt außerhalb ihres Verantwortungsbereiches, sprich Deine Ex hat da keinen Einfluss drauf.
Was allerdings passieren kann, dass sich das Jobcenter Deiner annimmt und den richtigen Unterhalt direkt von Dir fordert, weil die Ansprüche rein theoretisch mit Bedürftigkeit von Ex und Kind auf sie übergehen könnten, bzw. Deine Ex sie ans Jobcenter abtritt.
Der Vorteil an Jobcentern ist, die Vollstrecken einfach und Du musst dann zusehen ob das rechtens war und ggfs. um Dein Geld kämpfen.
Bei Optionskommunen gehen die nicht mal den Weg übers Hauptzollamt, die haben in der Regel einen eigenen Vollstreckungsbeamten.
Klingt etwas kompliziert, da solltest Du einen Anwalt für Familienrecht hinzuziehen.
Ja, ich fürchte auch, da brauch ich wohl einen Anwalt.
Wenn du weniger Unterhalt zahlst, wird deiner Ex-Frau weniger Einkommen angerechnet. Das hat man Sperrungen oder Kürzungen NICHTS zu tun. In der Praxis ist es so, dass kein Unterhalt Berücksichtigung findet, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt. Außerdem kann deine Ex-Frau unter bestimmten Voraussetzungen auch noch einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Kann das Jobcenter den Unterhalt wirklich direkt von mir fordern, brauchen sie dafür nicht einen Unterhaltstitel ? Was würde passieren, wenn ich mich ohne diesen Titel weigere, mehr zu zahlen ? Und kann das Jobcenter auch zuwenig bezahlten Unterhalt für mehrere Jahre nachfordern ?