Vaterschaftsanerkennung, was wird Jobcenter vom Ex Freund verlangen, wie ungefähr wird es ablaufen?

6 Antworten

Das Jobcenter hat von mir verlangt ich soll eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung machen und abgeben. 

Der Vater des Kindes ist diesem unterhaltspflichtig, - und wenn sein Einkommen hoch genug ist, so auch dir selbst zum "Betreuungsunterhalt" bis zum dritten Geburtstag des Kindes.

Mein ex Freund wird bestimmt sehr sauer sein.

Das kann dem Steuerzahler, der ansonsten für das Kind und dich aufkommen müsste, völlig egal sein.

Seine Unterhaltszahlungen haben Vorrang vor dem Bezug staatlicher Unterstützung - deshalb bist du im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht zu entsprechenden Auskünften verpflichtet.

 Was wird jetzt passiere

Der Mann wird aufgefordert, Auskünfte über sein Einkommen nachzuweisen, also seine Einkommensbelege ("Lohnscheine") der vergangenen Monate vorzulegen, ggf. auch Steuerbescheid u.ä....

Danach wird berechnet, in welcher Höhe er unterhaltspflichtig ist für das Kind und ggf. auch für dich. Dieser Betrag wird dann von ihm eingefordert.

Kann Jobcenter rückwirkend, was machen? 

Du selbst wirst nichts zurückzahlen müssen - es sei denn, du hast Gelder vom Mann erhalten, ohne dies dem Jobcenter mitzuteilen....

Der Mann muss erst ab dem Tag zahlen, da nachweislich Forderungen an ihn gestellt wurden...

Dein volljähriges Kind muss sich selbst um den Unterhalt kümmern. Damit hats du nichts mehr zu tun. Geht zum Jugendamt, dort soll es um Hilfe bei der Berechnung des Unterhaltes bitten- bei dir ist nichts zu holen, aber beim Vater.

Dann wird er vom JA aufgefordert, seine Einkommensverhältnisse offen zu legen, das JA berechnet und dein volljähriges Kind, wenn noch in Schul- oder Berufsausbildung muss den berechneten Unterhalt vom Vater einfordern. Zahlt er nicht, kann das Kind sich vom JA einen Beratungssschein geben lassen und damit eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen.

Für das jüngere Kind macht das das Jobcenter bzw. JA, dort solltest du eine Beistandschaft für das Kind einrichten lassen und einen Titel erwirken, der kann dann ,bei nichtzahlung des Unterhaltes auch per Pfändung durhcgesetzt werden.

Mutanna5 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 11:44

Genau meine ältere muss sich selbst darum kümmern. Weißt du wer die Krankenversicherung weiter bezahlt, falls sie die Mitwirkung nicht macht? Es ist ja keine Sanktion oder doch, hier steht die Leistungen werden gestrichen, wenn man die Mitwirkung nicht nachkommt, es bleibt solange bis es nachgeholt wird? Was wird danach passieren? Kriegt sie dann noch so Maßnahmen oder so? Gehen wir von der Möglichkeit aus, sie macht bis sie 21 alt ist nicht die Mitwirkung. Bleibt dann ihr einziges Einkommen das Kindergeld oder?

Klar musst du dir Sorgen machen, wenn du falsche Angaben beim Jobcenter machst, das ist Sozialbetrug und deine Leistungen können bis auf Essensmarken eingestellt werden. Warum willst du das deinem Kind antun?

Weil dein Exfreund sauer werden könnte? Das kann es doch wohl nicht sein, oder? Ihr seid auseinander und du bist in erster Linie für dein Kind verantwortlich. 

Du machst die Angaben beim Jobcenter wahrheitsgemäß und sagst denen, was du weißt über Einkommen, Wohnort, Arbeitgeber deines Exfreundes. 

Und das Jobcenter wird sich an ihn wenden wegen des Unterhaltes oder dich auffordern, beim Jugendamt eine Beistandschaft zu errichten, damit die sich um die Festsetzung kümmern. 

Wenn er nicht reagiert auf Briefe und Anschreiben, dann dauert es etwas länger, dann geht es über das Gericht und dann wird am Ende auch ohne Mitwirkung und Gehaltsnachweise von ihm ein Unterhaltsbetrag (mehr als Mindestsatz in der Regel) festsetzen. So war es bei meinen Kindern immer, dauerte ungefähr ein Jahr und dann wurde ein Titel erstellt mit 125 % des Mindestbetrages. Leider war dann am Ende doch nix zu holen. Aber das ist eine andere Sache. 

Du machst nur deine wahrheitsgemäßen Angaben und bist ansonsten raus, alles weitere macht das Amt doch für dich. Gehe schnellstens zum Amt und komme deiner Mitwirkungspflicht nach un mache entsprechende Angaben über deinen Ex, alles was du weißt. Noch ist es nicht zu spät.

Der Arbeitsagentur/JobCenter ist das vollkommen egal, wenn dein Ex sauer ist.

Er ist unterhaltspflichtig und wird dann auch heran gezogen

Mutanna5 
Beitragsersteller
 18.02.2017, 19:26

Kann es für mich Probleme geben? Habe die Mitwirkung ausgelassen total vergessen und wenn ich es zeitnah nicht mache, werden die Leistungen gestrichen. Aber weiß du, was mit dem ex freund passiert? Kriegt er post vom Jobcenter oder wie wollen die sein Einkommen berechnen? Gibt es schon Erfahrungen hier oder wo mir nachlesen kann? Würde gern darauf vorbereitet sein. 

DerHans  18.02.2017, 19:46
@Mutanna5

Er wird aufgefordert werden, sein Einkommen offen zu legen. Erst danach entscheidet sich ob, und in welcher Höher er leistungfähig ist.

Mutanna5 
Beitragsersteller
 18.02.2017, 20:00
@DerHans

Wie sieht das aus? Was wenn er es einfach ignoriert? 

Falls nur so Formular ist könnte er einfach 1000€ drauf schreiben. Das ist zu wenig. 

Andere Frage aus Interesse ich hätte fast diese Mitwirkung vergessen zu machen. Die Leistungen wären fast gestrichen worden. Sagen wir mal es wäre gestrichen, wer zahlt die Krankenversicherung? Wie hoch wäre es ca? 

Bei 100% Sanktion weiß ich von einer Freundin man muss nur Lebensmittelgutscheine beantragen, damit man keine Schulden hat bei der Krankenkasse. Ob denke bei der Mitwirkung ist was anderes oder? 

DerHans  18.02.2017, 21:10
@Mutanna5

Wenn du Angaben verschweigst, oder falsch beantwortest, ist das versuchter Betrug. Dann wird nicht nur die Leistung eingestellt, sondern du bekommst noch ein Strafverfahren.

Und der Vater der Kinder kann nicht einfach etwas behaupten, sondern er muss das vorlegen. Wenn er sich weigert, kann man ihn mit Erzwingungshaft dazu bringen.

Mutanna5 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 11:47
@DerHans

Danke Herr Hans, wissen sie bei fehlende Mitwirkung, wer die Krankenversicherung automatisch weiter bezahlt? Es ist für die ältere, sie muss sich selbst darum kümmern. Wenn sie nicht macht wird die Leistungen gestrichen. 

DerHans  19.02.2017, 12:42
@Mutanna5

Wenn sie 18 ist, muss sie sich tatsächlich selbst darum kümmern. Sie ist nur über dich mit versichert, wenn sie NACHWEIST, dass sie kein eigenes Einkommen hat. 

Sonst ist sie automatisch zum Höchstbeitrag freiwillig versichert.

Das kann dann sehr schnell sehr teuer werden.

Er muss einen Einkommensbescheid vorlegen. Dort steht schon alles drauf, nur sein Einkommen auf nen Zettel schreiben, ohne, dass die das überprüfen.. Lol, das würde dann ja jeder machen. So einfach ist das nicht.

Mutanna5 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 11:52

Einkommensbescheid kann man doch falsch angeben oder? Wie läuft das ab? Wer prüft ob das Einkommen stimmt prüfen Jobcenter für die Zeit seine Kontoauszüge? Ich habe seine alten Kontoauszüge

Laury95  19.02.2017, 11:54
@Mutanna5

Er muss dann eine Entgeltabrechnung vorlegen und einen Kontoauszug, auf dem der Lohn ersichtlich ist.

Die Entgeltabrechnung bekommt man vom Arbeitgeber, da kann man also nix falsch angeben