Vaterschaftsanerkennung, was wird Jobcenter vom Ex Freund verlangen, wie ungefähr wird es ablaufen?
Das Jobcenter hat von mir verlangt ich soll eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung machen und abgeben. Was wird jetzt passieren? Mein ex Freund wird bestimmt sehr sauer sein.ich weiß selber er verdient viel Geld und könnte das aktuelle maximale Unterhalt für Kind bezahlen. Sagen wir mal Jobcenter hat ihn gefunden und kennen sein Einkommen.
Muss ich mir sorgen machen, wegen Rückzahlung? Kann Jobcenter rückwirkend, was machen? Nicht das ich die alten zu viel Leistungen zurück zahlen muss.
Bitte um dringende Hilfe.
LG Anna
6 Antworten
Das Jobcenter hat von mir verlangt ich soll eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung machen und abgeben.
Der Vater des Kindes ist diesem unterhaltspflichtig, - und wenn sein Einkommen hoch genug ist, so auch dir selbst zum "Betreuungsunterhalt" bis zum dritten Geburtstag des Kindes.
Mein ex Freund wird bestimmt sehr sauer sein.
Das kann dem Steuerzahler, der ansonsten für das Kind und dich aufkommen müsste, völlig egal sein.
Seine Unterhaltszahlungen haben Vorrang vor dem Bezug staatlicher Unterstützung - deshalb bist du im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht zu entsprechenden Auskünften verpflichtet.
Was wird jetzt passiere
Der Mann wird aufgefordert, Auskünfte über sein Einkommen nachzuweisen, also seine Einkommensbelege ("Lohnscheine") der vergangenen Monate vorzulegen, ggf. auch Steuerbescheid u.ä....
Danach wird berechnet, in welcher Höhe er unterhaltspflichtig ist für das Kind und ggf. auch für dich. Dieser Betrag wird dann von ihm eingefordert.
Kann Jobcenter rückwirkend, was machen?
Du selbst wirst nichts zurückzahlen müssen - es sei denn, du hast Gelder vom Mann erhalten, ohne dies dem Jobcenter mitzuteilen....
Der Mann muss erst ab dem Tag zahlen, da nachweislich Forderungen an ihn gestellt wurden...
Dein volljähriges Kind muss sich selbst um den Unterhalt kümmern. Damit hats du nichts mehr zu tun. Geht zum Jugendamt, dort soll es um Hilfe bei der Berechnung des Unterhaltes bitten- bei dir ist nichts zu holen, aber beim Vater.
Dann wird er vom JA aufgefordert, seine Einkommensverhältnisse offen zu legen, das JA berechnet und dein volljähriges Kind, wenn noch in Schul- oder Berufsausbildung muss den berechneten Unterhalt vom Vater einfordern. Zahlt er nicht, kann das Kind sich vom JA einen Beratungssschein geben lassen und damit eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen.
Für das jüngere Kind macht das das Jobcenter bzw. JA, dort solltest du eine Beistandschaft für das Kind einrichten lassen und einen Titel erwirken, der kann dann ,bei nichtzahlung des Unterhaltes auch per Pfändung durhcgesetzt werden.
Klar musst du dir Sorgen machen, wenn du falsche Angaben beim Jobcenter machst, das ist Sozialbetrug und deine Leistungen können bis auf Essensmarken eingestellt werden. Warum willst du das deinem Kind antun?
Weil dein Exfreund sauer werden könnte? Das kann es doch wohl nicht sein, oder? Ihr seid auseinander und du bist in erster Linie für dein Kind verantwortlich.
Du machst die Angaben beim Jobcenter wahrheitsgemäß und sagst denen, was du weißt über Einkommen, Wohnort, Arbeitgeber deines Exfreundes.
Und das Jobcenter wird sich an ihn wenden wegen des Unterhaltes oder dich auffordern, beim Jugendamt eine Beistandschaft zu errichten, damit die sich um die Festsetzung kümmern.
Wenn er nicht reagiert auf Briefe und Anschreiben, dann dauert es etwas länger, dann geht es über das Gericht und dann wird am Ende auch ohne Mitwirkung und Gehaltsnachweise von ihm ein Unterhaltsbetrag (mehr als Mindestsatz in der Regel) festsetzen. So war es bei meinen Kindern immer, dauerte ungefähr ein Jahr und dann wurde ein Titel erstellt mit 125 % des Mindestbetrages. Leider war dann am Ende doch nix zu holen. Aber das ist eine andere Sache.
Du machst nur deine wahrheitsgemäßen Angaben und bist ansonsten raus, alles weitere macht das Amt doch für dich. Gehe schnellstens zum Amt und komme deiner Mitwirkungspflicht nach un mache entsprechende Angaben über deinen Ex, alles was du weißt. Noch ist es nicht zu spät.
Der Arbeitsagentur/JobCenter ist das vollkommen egal, wenn dein Ex sauer ist.
Er ist unterhaltspflichtig und wird dann auch heran gezogen
Er muss einen Einkommensbescheid vorlegen. Dort steht schon alles drauf, nur sein Einkommen auf nen Zettel schreiben, ohne, dass die das überprüfen.. Lol, das würde dann ja jeder machen. So einfach ist das nicht.